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Unfallopferneuling

spade

Neues Mitglied
Registriert seit
2 Dez. 2018
Beiträge
2
Ort
Potsdam
Website
www.patientensorge.de
Guten Tag,
nun hat es mich auch erwischt und ich wurde von einem Autofahrer auf meinem Fahrrad umgefahren.
Ein SUV stand in einer Einfahrt und fuhr los, als ich direkt vor ihm war. Ich bin dabei gestürzt und habe zunächst keine Verletzung wahrgenommen.
Der Fahrer hat mir seine Kontaktdaten gegeben und sich bereit erklärt den Schaden am Fahrrad zu bezahlen. Da ich zunächst keine weiteren Schäden wahrgenommen habe und unter Zeitdruck stand, habe ich auf das Rufen der Polizei verzichtet.
Erst am Nachmittag stellten sich immer stärker werdende Schmerzen im Fußgelenk ein, die mich veranlaßten einen Durchgangsarzt aufzusuchen.
Beim Warten am Aufnahmeschalter bin ich Ohnmächtig geworden und fand mich beim schnell folgenden Aufwachen in den Armen einer Krankenschwester.
Die folgenden Röntgenaufnahmen ergaben, dass vom Sprunkgelenk ein kleines Stück Knochen abgebrochen ist und ich jetzt sechs Wochen eine Orthese tragen soll. Ich musste dabei die Erfahrung machen, dass ich nur mit der Orthese relativ schmerzfrei schlafen kann, was mich sehr überraschte.
Neben einer Prellung im Oberschenken und Abschürfungen an den Schienenbeinen, habe ich auch einen Riß in meiner Hose festgestellt.
Nachdem ich das dem Fahrer mitgeteilt habe, hat er den Unfall dann doch seiner Versicherung gemeldet und gesagt, die würden mit mir Kontakt aufnehmen. Das ist aber bisher nicht geschehen (ca. eine Woche her).
Da ich keine Erfahrung mit sowas habe, hier meine Frage: Was muss ich tun, um meine Schäden ersetzt zu bekommen?
Mit freundlichem Gruß
Frank
 
hallo Frank,

zunächst benötigst du - davon steht nichts in deinen ausführungen - das kennzeichen des fahrzeugs, möglichst auch hersteller und typ. die person des fahrers ist dir ja bekannt (und stimmt hoffentlich auch). sollte sich der fahrer/halter nicht bemerkbar machen und den unfall der versicherung melden, musst du das selbst machen über den Zentralruf der Autoversicherer - GDV Dienstleistungs-GmbH. zu empfehlen ist auch eine meldung an eine eigene haftpflichtversicherung, sofern eine solche besteht (für den fall, dass gegenseitige ansprüche gestellt werden; man kann nie sicher sein).
daneben kann es empfehlenswert sein, den unfall bei der zuständigen polizeidienststelle nachträglich zu melden und eine protokollanzeige zu machen. mache dir notizen über den unfallhergang, die verhältnisse und wetterbedingungen zum unfallzeitpunkt und den zustand des unfallortes. dazu solltest du möglichst auch aussagefähige fotos der unfallstelle machen (übersichts- und detaillaufnahmen, die auch nach möglichkeit zeigen, wie die situation vor ort sind bzw waren (mauern, büsche, sichthindernisse, parkverhältnisse).
was ebenfalls nicht aus deiner beschreibung hervorgeht: gibt es zeugen des vorfalls (passanten, anwohner)? diese evtl ausfindig machen und namen und erreichbarkeit notieren.


gruss

Sekundant
 
Danke für die ausführliche Antwort.
Ja, das Kennzeichen habe ich und Bilder mache ich heute noch.
Wie beschrieben stehe ich mit dem Fahrer in Kontakt.
Zeugen gibt es, habe ich mir aber nicht notiert. Mal sehen ...
Wie sind denn meine körperlichen Schäden zu bewerten? Steht mir da ein Schadenersatz zu? Wie mache ich den geltend?
 
Hallo spade,

normalerweise sind die Versicherungen äußerst schnell bei der Kontaktaufnahme mit dem Unfallgegner. In Deinem Fall scheint das aber nicht zu sein. Das könnte daran liegen, dass Du neben Deinem Fahrrad, auch einen Personenschaden geltend machen willst. Da kann es schon passieren, dass die Versicherung mal eben erst darauf wartet, dass Du die Ansprüche geltend machst, also der Versicherung das mitteilst.

Das können die natürlich, weil Du als Anspruchsteller Deine Ansprüche von Dir aus geltend machen musst. Wartest Du auf die Aktion der Versicherung und es sind seit dem drei Jahre vergangen, hast Du Pech gehabt, weil die gegnerische Versicherung sich dann auf die Verjährung beziehen wird und Du würdest leer ausgehen.

Also, in Deinem Fall wäre es ohnehin klüger einen Rechtsanwalt zu beauftragen, den die gegnerische Versicherung bezahlen muss. Der sollte die Haftung der gegnerischen Versicherung dem Grunde nach einfordern, da die weiteren Ersatzansprüche wahrscheinlich heute noch nicht genau beziffert werden können.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)

PS: Eine kurze Ansprache erleichtert Deinem Schreibpartner zu erkennen, wem Du antwortest. Eine kurze Verabschiedung zeugt von gutem Ton. (nur mal so als Hinweis)
 
Grüß Dich, Spade!


Prüfe doch mal nach:

01
Hast Du eine Rechtsschutzversicherung, die dafür eintritt?

02
Falls ja:
Was hält Dich vom Gang zum Anwalt ab?

03
Falls nein: Eine Erstberatung ist nicht so teuer, dass man sie sich nicht leisten könnte.

04
Bitte Zeungenaussagen sammeln: Wer hat Dich am Unfalltag erlebt und weiß, dass Du vor dem Unfall noch ganz normal gegangen bist? Lass Dir genau das mit Angabe des Datums bestätigen (später wissen die Zeigen Deinen Unfalltag nicht mehr!)

05
Bitte gib in die Suchfunktion dieses Forums mal Stichwörter ein wie: "Tagebuch" und "Haushaltsführungsschaden". Solltest Du hinterher sagen: "Was für eine Fundgrube!", würde ich jetzt meinen: Ja. Und zwar eine Goldgrube.


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