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Unfallmitteilung und dann?

steffen

Nutzer
Registriert seit
19 Juni 2007
Beiträge
4
Verkehrsunfallanzeige wird gefertigt, da Personenschaden/Straftatbestand.

Und nun? 3 Wochen und nichts ist passiert. Die Versicherung des Autofahreres, schreibt, dass sie 100% überbnehmen wird, falls ihr Versicherungsnehmer für den Schaden verantwortlicht ist.

Ist das normal, dass das so lange dauert?

(Mir ist am 18.6.07 gegen 14:30 ein M270 auf dem Bürgersteig über den linken Fuß gefahren. Polizei, Krankenwagen, Ambulanz, am nächsten Morgen ein Anfruf des Vaters, wie einflussreich er sei und ob ich so mein Geld verdiene?)

Soll ich noch selbst zur Polizei gehen, und den Fahrer zusätzlich wegen Unterlassener Hilfeleistung anzeigen? Er hatte nämlich zuerst kein Handy, um Polizei/Krankenwagen zu rufen.

Wieviel Zeit muss man der Staatsanwaltschaft geben?

Mein Fuß ist nach Quetschungen und Schwellungen immer noch nicht belastbar.
 
Hallo Steffen,

herzlich Willkommen im Forum. Du bist ja schon eine Weile angemeldet und konntest schon so einiges lesen. Hast Du Dir einen Anwalt genommen? Wenn nein, dann suche Dir jetzt einen und besprich dies mit ihm. Überlege aber eventuell, ob Du nicht einen aus der nächsten Stadt nimmst ;-)

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Steffen,

herzlich Willkommen im Forum. Du bist ja schon eine Weile angemeldet und konntest schon so einiges lesen. Hast Du Dir einen Anwalt genommen? Wenn nein, dann suche Dir jetzt einen und besprich dies mit ihm. Überlege aber eventuell, ob Du nicht einen aus der nächsten Stadt nimmst ;-)

Gruß von der Seenixe

Hallo Seenixe,

Danke für den Tippmit dem RA. Ein Anwalt kommt für mich höchstens nach der strafrechtlichen Verurteilung in Frage.

Meine Frage ist einfach, warum die Staatsanwaltschaft noch keine Fragebögen an mich, Zeugen, und den Verursacher geschickt hat?

Ich komme mir zu blöd vor noch einmal bei der Polizei nachzufragen, und werde vorraussichtlich zur Polizei gehen und Strafanzeige wegen unterlassener Hilfeleistung stellen. (Der Verursacher hat nämlich im Beisein eines Zeugen zunächst vergeimlicht ein Handy zu haben. So konnte der Krankenwagen nicht sofort gerufen werden. Er wollte mich ins Krankenhaus fahren, hatte aber weder Führerschein noch Personalausweis. als ich mir nach 10 Minuten das Kenzeichen aufschrieb, holte er sein Handy raus, ging weg und rief die Polizei an. Als die Polizei da war, rief sie (die Polizei) den Krankenwagen.
 
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Hallo Steffen,

"Jeder ist seines Glückes Schmied" habe ich in der Jugend öfter gehört. Letztendlich entscheidest Du, was Du machst, aber versuche mir mal eine vernünftige Erklärung für die späte Einschaltung des Anwalts zu geben? Was soll Dir das Strafverfahren bringen? Genugtuung Versuche uns vielleicht mal dieses zu erläutern. Ich habe nach einem schweren Verkehrsunfall keine strafrechtlichen Schritte unternommen, weil der Verursacher dies sicher auch in Deinem Fall nicht vorsätzlich gemacht hat.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Steffen,
"Jeder ist seines Glückes Schmied" habe ich in der Jugend öfter gehört. Letztendlich entscheidest Du, was Du machst, aber versuche mir mal eine vernünftige Erklärung für die späte Einschaltung des Anwalts zu geben? Was soll Dir das Strafverfahren bringen? Genugtuung Versuche uns vielleicht mal dieses zu erläutern. Ich habe nach einem schweren Verkehrsunfall keine strafrechtlichen Schritte unternommen, weil der Verursacher dies sicher auch in Deinem Fall nicht vorsätzlich gemacht hat.
Woher willst Du das wissen. Ich weiß es auch nicht, aber die Möglichkeit besteht. Das sind schon seltsame Zufälle. Ich unterhalte mich mit einem Nachbarn auf dem Gehweg, verabschiede mich, dreh mich um, mein Nachbar ruft Vorsicht, und ich lag auf dem Boden, weil mein Fuss überfahren wurde.

Ich habe nach einem schweren Verkehrsunfall keine strafrechtlichen Schritte unternommen, weil der Verursacher dies sicher auch in Deinem Fall nicht vorsätzlich gemacht hat.
Gruß von der Seenixe
Du redest so nett über Deinen Verursacher. Sicherlich hat er sich aufrichtigt entschuldigt.

Bei mir verbreitet er Lügen und wirft mir einen vorsätzlichen Strafttatbestand vor: Fuss qetschen und Geld kassieren

Glaubst Du, dass ich mir das gefallen lasse? Und da wird jeder dran scheitern, mir auszureden, dass so ein Fahrer für und im Namen unserer Gesellschaft nicht bestraft werden muss.

Diesen Job macht im Öffentlichen Recht die Polizei und Staatsanwaltschaft. Sie haben sich an ihre Richtlinien zu halten. Da gibt es keinen Ausweg. Auch kein reicher und einflussreicher Papa kann das ändern.

Dazu braucht man keinen RA.

Im Zivilrecht, da nimmt man einen RA.

Zu meiner Person: Nach dem Kauf einer ETW, hatte ich Probleme mit einem Heroinsüchtigen in unserem Haus. Ich war erfolgreich, musste gegen staatliche, gerichtliche, solziale, und mafiöse Windmühlen vorgehen. Die Polizei war keine große Hilfe, sie darf den Süchtigen und Neu-Heroinkunden ja auch kein Heroin aus dem Blut nehmen. Mir hat der Heroinsüchtige leid getan, als er mich schützen wollte, indem er mir nur in Teilen erklärte, in welchen kriminellen Abhägigkeiten er steckt.
Gut, die Drogenbande ist weg, ihm geht es gut, mir auch, das war vor 6 Monaten. Und das mit meinem Unfall hat sicherlich nichts damit zu tun. das will ich nicht hoffen.
 
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