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unfallmann solll Daten löschen

unfallmann soll Daten löschen

Hallo seenixe!

Ich hatte schon gedacht, ich finde nie heraus welchem Kreis von Akademiker ich " Buchbinderein " zuordnen kann.

Wenn aber " Buchbinderin " in den Kreis der Ärzte einzuordnen ist, gehe ich davon aus, dass sich " Buchbinderin " auch mit dem Erstellen von Gutachten auskennt und von anderen Ärzten erstellte Gutachten auch auseinander legen kann. Darüberhinaus vermutlich auch juristische Erkenntnisse erfahren hat und somit ihre Darlegungen in der Sache richtig sein können.

Deswegen würde ich " Buchbinderin " hiermit bitten ihr Fachwissen unserem Forum der Art zur Verfügung zustellen. In dem " Buchbinderin " uns einen Weg aufzeigt , wie wir uns in diesem Forum gegen Schlechtgutachter und nicht unabhängige Richter zur Wehr setzen können.

Ich selbst stehen hinter unserem " Unfallmann " und denke, dass unser Unfallmann seine Situation mit dem Datenschutz selbst richtig einschätzt, zumal er in diesem Forum auch Ratschläge erfahren hat und seinen Weg alleine bestimmen kann.

gruß ingi
 
Hallo buchfreudin,

deine Bemühungen in allen Ehren, "unfallmann" vor weiterem Schaden bewahren zu wollen - werden - so wie ich die Sache einschätze - nicht honoriert, weil falsch verstandener Chorgeist die Sichtweise verblendet.

Ein User namens "unfallmann" betreibt hier im Forum Aussendarstellung in eigener Sache. Nur, und da gebe ich Dir ausdrücklich Recht, vergaloppiert er sich ausserordentlich damit, ohne es selber noch bemerken zu wollen.

Zugegeben: "unfallmann" sieht es als seine Lebensaufgabe an, der Welt mitteilen zu müssen, dass "Ihm" Unrecht wiederfahren ist. Unrecht in seiner BG-Angelehenheit und bei der anschliessenden gerichtlichen Überprüfung.

Für jemanden, der sich in verfahrensrechtlich und gerichtsprozessuallen Grundsätzen auskennt, ist seine Sicht- und Handlungsweise einfach nur dilletantisch. Dilletantisch deshalb, weil er glaubt, in Unkenntnis der Sach- und Rechtslage, aufgrund einer vermeintlich subjektiven Beweislage, trotzdem obsiegen zu können.

Ich kann "unfallmann" menschlich zwar verstehen, ich teile aber nicht seine Herangehensweise. Wenn ich "Öffentlichkeit" herstelle, muss ich wissen, bin ich auch dazu persönlich in der Lage. Und, ich muss wissen, was ich veröffentliche und was bleibt besser unter Verschluss zumal noch Verfahren vor der BG und den Gerichten anhängig sind.

Aber, er will scheinbar den absoluten Knalleffekt. Und zum grossen Knall wird es auch kommen, wenn er weiter so und erst recht glaubt, weiterhin Verfahrensbeteiligte und Gerichtspersonen immernoch namentlich benennen zu dürfen, aufgrund unbegründeter Aussagen von Usern hier im Forum. Denn falsch verstandende "Solidarität" kann trotzdem für einen Betroffenen fatale Folgen nach sich ziehen.

Denn, die Datenschutzbeauftragte hat durchaus Möglichkeiten ihn zu zwingen, die Namen zu schwärzen bzw. seine Internetseite u. U. sogar ganz abzuschalten, bis er derer Aufforderung nachgekommen ist. Denn die Datenschutzbeauftragte der Länder und des Bundes haben kraft Amtes eine Anordnungsbefugnis. Diese gilt zwar nicht gegenüber Gerichten, aber gegenüber jeder privaten und juristischen Person.

Aber dies nur am Rande.

Das eigentliche Problem von "unfallmann" besteht darin, dass er nicht erkennen will, dass er als Einzelkämper (ohne Rechtsbeistand) fast keine Aussicht auf Erfolg haben wird, wenn er so naiv und dilletantisch weiterhin vorgehen sollte.

Viele User haben in der Vergangenheit ihm schon hilfreiche Tips gegeben, wie er seine abgeschlossenen Gerichtsverfahren möglicherweise wieder erneut aufrollen könnte.

Er hat sie fast alle ignoriert, in dem irrigem Glauben, er, er könne ja Beweis führen, ob der durchgeführten Akteneinsicht.

Er will nicht erkennen, so seine bisherige Vorgehensweise, dass das bestehende System (BG) mit Monopolstellung und auch die Gerichte durchaus in der Lage sind, "Ihn", am langen Arm verhungern zu lassen, trotz angeblicher Beweislage durch die Akteneinsicht. Denn die Sozialgerichte sind an Anträge der Parteien nicht gebunden (Amtsermittlungsgrundsatz). BG-Geschäftsführer, Sachgebiets- und Teamleiter stellen eine verschworene Gemeinschaft dar, wenn man "Sie", nach deren Auffassung, unbegründet und persönlich angreift. Gerichtspersonen; insbesondere Richterinnen und Richter, reagieren mitunter dübiert, wenn man Sie persönlich und dann auch noch unterhalb der Gürtellinie angreift - bewahren aber aus Neutralitätsgründe die Contenance - um dann umso erbarmungsloser zurückzuschlagen, wenn die Klägerseite keine überzeugenden Argumente zur Beweislage liefern kann. Denn richterliche Beweiswürdigung ist eine Ermessensausübung und wird selten gerichtlich überprüft.

All dieses aber, wird von "unfallmann" völlig ignoriert, da er anscheinend immer noch glaubt , er könne ja einen "Sozialskandal" aufdecken. Leider wird er auf seiner Webseite noch hierzu ermuntert von Usern, die selbst verfahrens- und rechtsunkundig sind und Ihn als Ihren Stellvertreter sehen. Das bittere daran ist, nicht Sie werden später belangt, sondern "unfallmann". Und dies wiederum kann er derzeit überhaupt nicht gebrauchen. Denn seine Hauptaufgabe besteht jetzt darin - wenn überhaupt - seine ganze Kraft auf die noch anhängigen Verfahren zu konzentrieren, um wenigstens noch einen Teilerfolg vor Gericht zu erzielen.

Aber ich hab da meine Zweifel ob es überhaupt zu einer gerichtlichen Entscheidung kommt. Dennoch wünsche ich Ihm zumindest diesen Teilerfolg - damit er für seinen weiteren Lebensabend - materiell wenigstens etwas besser abgesichert ist.

Gruss
kbi1989
 
unfallmann soll Daten löschen

Hallo buchfreundin:),

mit den Hinweis auf den Beitrag von seenixe (#36) frage auch ich, Zitat:

"Wo ist eigentlich Deine Homepage mit der Offenlegung der Fehler und der Schilderung Deines Kampfes gegen die BG? Als Arzt sollte Dir eine Seite auf sehr hohem Niveau möglich sein."

Alle UO und ich könnten dann, bei dem Aufbau und der Offenlegung der Fehler ausgelöst durch Ärzte und BG sowie Gerichte, von Dir etwas lernen und eine Homepage mit hohem Niveau aufbauen.

MFG:)
Erich Neumann alias unfallmann
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Zusammen,

ich habe mich aus diesen Beiträgen bisher immer heraus gehalten und werde es auch weiterhin tun.

Zum Grundsätzlichen nur ein paar Denkanstöße aus meiner Sicht. Ich habe mir sehr viel von den Schreiben und Dokumentationen auf der Seite von Unfallmann durchgelesen und bin genau auf die gleichen Punkte wie Buchfreundin gestoßen.

Die Argumente wären für mich ein Hinweis gewesen, die Verfahrens- und Herangehensweise an Schriftsätze zu verändern.
In jedem Satz der als Erwiederung kam wurde eine Behauptung aufgestellt, die so nicht beweisbar ist und mit "OK" nochmals die Behauptung bestätigt.

Mal ein Denkanstoß, vielleicht auch für Unfallmann. Die Fakten sind ja nachgewiesen (ohne das ich jetzt alles wiederhole), den Gegenbeweis muss die Beklagte im Vollbeweis führen.
Etwas die Schrift und Gangart zu verändern verbiegt keinen Menschen, denn im letzten Schluss kommt es auf den Erfolg an und so habe ich die Hinweise von Buchfreundin verstanden.

Es bringt nichts hier einen Kleinkrieg mit Meinungslagern zu führen, sondern fachliche Hinweise aufzugreifen und in ein Maß zu bringen, wo man diese zum Vorteil nutzen kann.
 
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Datenschutzbericht vorgelegt

Inneres/Unterrichtung - 22.06.2015

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff, appelliert an den Gesetzgeber, ihre Behörde personell zu verstärken, „insbesondere auch bei der beabsichtigten Ausgestaltung meines Hauses als oberste Bundesbehörde“. Nur dann sei eine effiziente Aufsicht im Sinne der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (Aktenzeichen: 1 BvR 1215/07) zu gewährleisten, argumentiert Voßhoff in ihrem als Unterrichtung (18/5300) vorliegenden Tätigkeitsbericht 2013 und 2014.
Zugleich regt sie darin an, ihre regelmäßigen Berichte auch im Plenum des Bundestages vorstellen zu dürfen. Dadurch könnte das Parlament die Bedeutung des Datenschutzes in der digitalen Welt besonders zum Ausdruck bringen. Ihre Stellungnahmen könnten - ähnlich wie bereits beim Nationalen Normenkontrollrat - den Gesetzgebungsvorhaben der Bundesregierung beigefügt werden, wenn diese in die parlamentarische Beratung eingebracht werden.
Eine weitere Empfehlung lautet, Konzeption und Finanzierung der Stiftung Datenschutz neu zu überdenken. Es sei unumgänglich, dass die wissenschaftliche Begleitung der gesellschaftlichen Veränderungen durch die Digitalisierung und deren Auswirkungen auf das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen koordiniert werden müssten. „Die Stiftung Datenschutz könnte hier einen zentralen Platz einnehmen“, schreibt Voßhoff. Sie schlägt ferner vor, die Datenschutzbehörden bei der Umsetzung der digitalen Agenda der Bundesregierung hin zu einer „datenschutzgerechten digitalen Gesellschaft“ einzubinden.
In dem Bericht empfiehlt Voßhoff dem Gesetzgeber zudem eine „klarstellende gesetzliche Regelung“ zur Ausgestaltung der Kontrollstruktur im Bereich der Nachrichtendienste, um Kontrolllücken zu vermeiden. Eingriffsbefugnisse der Sicherheitsbehörden sollten regelmäßig auf Effektivität, Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit überprüft werden. Für die Aufzeichnung von Telefongesprächen, die beim Bundeskriminalamt eingehen, wird eine „bereichsspezifische gesetzliche Regelung“ empfohlen.
An das Justizministerium richtet sich die Empfehlung, namensgleichen, aber nicht im Schuldnerverzeichnis eingetragenen Betroffenen das Recht zuzusprechen, auf eine mögliche Verwechslung mit dem eingetragenen Schuldner hinzuweisen und entsprechende Warnhinweise in das Schuldnerverzeichnis aufnehmen zu lassen. Bei der Veröffentlichung von Insolvenzbekanntmachungen auf dem Justizportal www.insolvenzbekanntmachung.de sollten der fehlende Kopierschutz, die Speicherfristen und die unbeschränkte Suche innerhalb der ersten zwei Wochen überprüft werden.
Darüber hinaus sollte der Gesetzgeber laut Vorlage beim Verfahren, Bankkonten durch dazu befugte Behörden abrufen zu lassen (Kontenabrufverfahren), die Rechtslage und die tatsächliche Praxis in Einklang bringen und die „Kontenabrufersuchen auf das Notwendige begrenzen“. Das Bundesfinanzministerium aufgeruwird fen, die Öffentlichkeit nochmals über den veränderten Verwaltungsvollzug bei der Kraftfahrzeugsteuer und über das Widerrufsrecht der Lastschrifteinzugsermächtigung zu informieren.
Für die „Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz“ empfiehlt Voßhoff eine Überarbeitung. Darin sollten „datenschutzgerechte Regelungen zu Aktenaufbewahrungs- und Löschungsfristen“ aufgenommen werden.
Bei der Identifizierung von Kunden nach dem Geldwäschegesetz rät Voßhoff dazu, auf die Möglichkeiten einer Videoidentifizierung zu verzichten. Ihre Behörde wünscht sich zudem „stärkere Sanktionsmöglichkeiten“ gegenüber Telekommunikations- und Postdienstunternehmen. Auch gerhätte sie ne die Zuständigkeit für Bußgeldverfahren bei Verstößen gegen das Bundesdatenschutzgesetz.

Auch unterwegs aktuell informiert mit der kostenlosen App "Deutscher Bundestag"und unter m.bundestag.de.


 
Zuletzt bearbeitet:
unfallmann soll Daten löschen

Hallo Forum,:)

ich werde der Behörde für Datenschutz melden, dass ich meine Internetseite unfallmann.jimdo.com bzw. www.unfallmann.de umgearbeitet habe.

Die Antwort der Behörde werde ich dem Forum bekannt machen.

Sollte mein Webseite „ok“ sein könnten sich ggf. andere daran orientieren, wie dem Datenschutz gerecht werden kann.

MFG:)
Erich Neumann alias unfallmann
 
Hallo Erich,

ich finde es gut wenn Du in diesem Punkt Einsicht gezeigt hast. Einen Nebenkriegsschauplatz brauchst Du ja nun wahrlich nicht und ich drücke Dir für alles weitere die Daumen.
 
Hallo unfallman,

manchmal müssen wir halt einiges Ändern um gewissen Herrn ihr Recht einzuräumen.

Prima das du es nun so angenommen hast und deine Webseite änderst.

Alles Gute und viel Erfolg wünscht

Wolle
 
Hallo Erich,

ich schau mir deine Seite in den nächsten Tagen mal an und bin gespannt. Die Änderungen haben dich bestimmt viel Zeit und Nerven gekostet.

Es ist eine bittere Pille zu schlucken, wenn man rechtliche Dokumente nicht (oh Schwärzung) veröffentlichen darf. Wie gesagt, kann ich leider selber nicht einschätzen, wie weit das gehen darf - es gab darum ja bereits eine kontroverse Diskussion.

Vor allem wünsche ich dir, dass dir weiterer Ärger erspart bleibt, damit du Energie für anderes (...) hast!

Liebe Grüße HWS-Schaden
 
unfallmann soll Daten löschen

Hallo Forum,:)
meine Internetseite www.unfallmann.de habe ich nach wünschen der Datenschutzbeauftragten geändert und wird von mir weiter betrieben.

Aufgrund einer Strafanzeige der BGHW wurde meine Internetseite auch von der Staatsanwaltschaft Bremen, wegen dem Tatvorwurf: Üble Nachrede und Verleumdung überprüft und das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt.

MFG:)
Erich Neumann alias unfallmann
 
Wieder eins "voll auf die Zwölwe".....

Hallo Forum,:)
............. das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt....

und sollte für dich und deinen "Kampf um Gerechtigkeit" ein Stück Genugtuung mehr sein. Glückwunsch dazu.

Gleichzeitig sollte uns alle das Verhalten der Mitarbeiter der BGHW, einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, traurig stimmen. Sie scheinen nicht zu kapieren, dass sie auch mit Falschheit, Lügen, Betrügereien, Urkundenfälschungen und juristischen "Winkelzügen" und wohl offenbar krimineller Energie, gegen die Würde eines Mitmenschen nicht wirklich was ausrichten können, was ihrem "Gusto" entsprechen würde.

Und das macht mich so betroffen - warum versuchen "die" sowas? Ist das wirklich nur die Angst vorm Dienstherren und evtl. nicht mehr an die fetten Fressnäpfe zu kommen? Oder spielt da die Machtausübung und die dadurch erlangte persönliche Befriedigung eine Rolle?

Oder sind das wirklich nur "eitle Tropfe", oder alles zusammen?

Jedenfalls hat die BGHW wieder die volle Klatsche bekommen, und das ist ein tröstliches Signal.

Bleibe aufrecht @unfallmann - passe auf dich auf.
 
unfallmann soll Daten löschen

Hallo Forum :)
auf meiner Internetseite www.unfallmann.de liegt das Schreiben vom 20.11.2015 vor und bestätigt:

Die Veröffentlichung von Schreiben auf meiner Internetseite www.unfallmann.de ist nun mit dem Gesetz für Datenschutz und Informationsfreiheit im Einklang.

Und ist mir durch die freundliche Zusammenarbeit von Mitarbeitern der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit gelungen.

Jetzt könnte meine Internetseite als Vorbild dienen.

MFG:)
Erich Neumann alias unfallmann
 
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