Hallo buchfreudin,
deine Bemühungen in allen Ehren, "unfallmann" vor weiterem Schaden bewahren zu wollen - werden - so wie ich die Sache einschätze - nicht honoriert, weil falsch verstandener Chorgeist die Sichtweise verblendet.
Ein User namens "unfallmann" betreibt hier im Forum Aussendarstellung in eigener Sache. Nur, und da gebe ich Dir ausdrücklich Recht, vergaloppiert er sich ausserordentlich damit, ohne es selber noch bemerken zu wollen.
Zugegeben: "unfallmann" sieht es als seine Lebensaufgabe an, der Welt mitteilen zu müssen, dass "Ihm" Unrecht wiederfahren ist. Unrecht in seiner BG-Angelehenheit und bei der anschliessenden gerichtlichen Überprüfung.
Für jemanden, der sich in verfahrensrechtlich und gerichtsprozessuallen Grundsätzen auskennt, ist seine Sicht- und Handlungsweise einfach nur dilletantisch. Dilletantisch deshalb, weil er glaubt, in Unkenntnis der Sach- und Rechtslage, aufgrund einer vermeintlich subjektiven Beweislage, trotzdem obsiegen zu können.
Ich kann "unfallmann" menschlich zwar verstehen, ich teile aber nicht seine Herangehensweise. Wenn ich "Öffentlichkeit" herstelle, muss ich wissen, bin ich auch dazu persönlich in der Lage. Und, ich muss wissen, was ich veröffentliche und was bleibt besser unter Verschluss zumal noch Verfahren vor der BG und den Gerichten anhängig sind.
Aber, er will scheinbar den absoluten Knalleffekt. Und zum grossen Knall wird es auch kommen, wenn er weiter so und erst recht glaubt, weiterhin Verfahrensbeteiligte und Gerichtspersonen immernoch namentlich benennen zu dürfen, aufgrund unbegründeter Aussagen von Usern hier im Forum. Denn falsch verstandende "Solidarität" kann trotzdem für einen Betroffenen fatale Folgen nach sich ziehen.
Denn, die Datenschutzbeauftragte hat durchaus Möglichkeiten ihn zu zwingen, die Namen zu schwärzen bzw. seine Internetseite u. U. sogar ganz abzuschalten, bis er derer Aufforderung nachgekommen ist. Denn die Datenschutzbeauftragte der Länder und des Bundes haben kraft Amtes eine Anordnungsbefugnis. Diese gilt zwar nicht gegenüber Gerichten, aber gegenüber jeder privaten und juristischen Person.
Aber dies nur am Rande.
Das eigentliche Problem von "unfallmann" besteht darin, dass er nicht erkennen will, dass er als Einzelkämper (ohne Rechtsbeistand) fast keine Aussicht auf Erfolg haben wird, wenn er so naiv und dilletantisch weiterhin vorgehen sollte.
Viele User haben in der Vergangenheit ihm schon hilfreiche Tips gegeben, wie er seine abgeschlossenen Gerichtsverfahren möglicherweise wieder erneut aufrollen könnte.
Er hat sie fast alle ignoriert, in dem irrigem Glauben, er, er könne ja Beweis führen, ob der durchgeführten Akteneinsicht.
Er will nicht erkennen, so seine bisherige Vorgehensweise, dass das bestehende System (BG) mit Monopolstellung und auch die Gerichte durchaus in der Lage sind, "Ihn", am langen Arm verhungern zu lassen, trotz angeblicher Beweislage durch die Akteneinsicht. Denn die Sozialgerichte sind an Anträge der Parteien nicht gebunden (Amtsermittlungsgrundsatz). BG-Geschäftsführer, Sachgebiets- und Teamleiter stellen eine verschworene Gemeinschaft dar, wenn man "Sie", nach deren Auffassung, unbegründet und persönlich angreift. Gerichtspersonen; insbesondere Richterinnen und Richter, reagieren mitunter dübiert, wenn man Sie persönlich und dann auch noch unterhalb der Gürtellinie angreift - bewahren aber aus Neutralitätsgründe die Contenance - um dann umso erbarmungsloser zurückzuschlagen, wenn die Klägerseite keine überzeugenden Argumente zur Beweislage liefern kann. Denn richterliche Beweiswürdigung ist eine Ermessensausübung und wird selten gerichtlich überprüft.
All dieses aber, wird von "unfallmann" völlig ignoriert, da er anscheinend immer noch glaubt , er könne ja einen "Sozialskandal" aufdecken. Leider wird er auf seiner Webseite noch hierzu ermuntert von Usern, die selbst verfahrens- und rechtsunkundig sind und Ihn als Ihren Stellvertreter sehen. Das bittere daran ist, nicht Sie werden später belangt, sondern "unfallmann". Und dies wiederum kann er derzeit überhaupt nicht gebrauchen. Denn seine Hauptaufgabe besteht jetzt darin - wenn überhaupt - seine ganze Kraft auf die noch anhängigen Verfahren zu konzentrieren, um wenigstens noch einen Teilerfolg vor Gericht zu erzielen.
Aber ich hab da meine Zweifel ob es überhaupt zu einer gerichtlichen Entscheidung kommt. Dennoch wünsche ich Ihm zumindest diesen Teilerfolg - damit er für seinen weiteren Lebensabend - materiell wenigstens etwas besser abgesichert ist.
Gruss
kbi1989