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unfallmann solll Daten löschen

unfallmann

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
7 Sep. 2006
Beiträge
645
Ort
Bremen mit dem "Schlüssel" zur Wahrheit?
Website
www.unfallmann.de
Hallo Forum:),

nun ist es soweit, an 27.07.2015 hat sich die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit gemeldet. Weil eine Person auf meiner Webseite geschwärzt werden möchte.

mehr lesen auf meiner Webseite www.unfallmann.de

Ich benötige Hilfe damit meine Webseite nicht im Untergrund verschwindet!

Wie sollte ich vorgehen damit meine Webseite noch richtig zu lesen ist wenn ich die Daten gelöscht habe.

Wo kann ich mir Hilfe und weitere Informationen holen.

MFG:)
Erich Neumann alias unfallmann
 
Hallo Unfallmann,

ich habe mir das Schreiben des Datenschutzbeauftragten durchgelesen.

Es hat zwar eine bestimmte Person Beschwerde eingelegt, soweit ich den Datenschutzbeauftragten richtig verstehe, wird aber gefordert, dass alle (genauer angegebenen) Daten gelöscht werden, zu deren Veröffentlichung dir keine Berechtigung seitens der Beteiligten erteilt wurde.

Dies betrifft nicht nur deine Website, sondern auch alle deine Beiträge in diesem Forum und anderen, sofern du dort Namen nennst.

Die Löschung bzw Schwärzung der Daten auf der Website und in Foren sollst du anschließend beim Datenschutzbeauftragten bis zum vorgegebenen Datum bestätigen.

Außerdem sollst du eine email-Adresse im Impressum der Website nennen.

Meine Einschätzung ist, dass die Forderung sehr ernst zu nehmen ist.
Wenn die Schwärzung, Löschung oder Abkürzung der Namen nicht in der Zeit möglich ist, wäre möglich, dass du deine Seite vorübergehend sperrst.
Für die Änderungen im Forum schreibst du am besten Micha an oder suchst selber alle diejenigen Beiträge heraus, in denen du Namen nennst, deren Veröffentlichung dir nicht genehmigt wurde und klickst auf das Verkehrszeichensymbol mit der Bitte, den Namen zu ersetzen durch XXX.

Liebe Grüße HWS-Schaden
 
Hallo
ich und andere hier haben mit dem Datenschutzbeauftragten des Bundes
zu tun ( GEHABT ) seperater BLOG
ich ua wegen stevens , weil er zeitgleich als beratender Arzt und als Gutachter für die gleiche Bg tätig ist .
Der Datenschutzbeauftragte sagt : nach § soundso ist das nicht richtig und sein gutachten ist zu löschen , aber das Sozialgericht und die Bg reagieren nicht ..

Der Datenschutzbeauftragte des bundes weiß selber das er ein zahnloser tiger ist und seine highlights begrenzt sind .
Der Datenschutzbeauftragte legt jedes Jahr seinen bericht der regierung vor und sagt was man änders könnte und sollte , und was sagt die Bundesregierung : sehr interessant , ihr Bericht aber wir haben zur Zeit andere Probleme , halten sie uns auf dem laufenden :eek::p
http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=14939

Hallo Erich , ich glaube du hast schon mehr ausgesessen und ich bin auf die reaktion der anderen forumsmitglieder gespannt ,nachdem ja auch kein Name genannt wurde , bzw was passiert wenn du nicht reagierst ...

Tschau

Tscharlie
 
Hallo HSW-Schaden!
Ich bin kein RA deswegen Frage ich welchen Unterschied macht es, wenn Unfallmann die Wahrheit auf seiner Homepage veröffentlicht und Namen benennt und Prof. Dr. Ottmar Wassermann in seinem Buch?
Mir liegt nämlich gerade das Buch „ Käufliche Wissenschaft „ und das Urteil des Landgericht Heidelberg vom 11. Januar 1996 in der Sache Prof. Dr. Triebig gegen Prof. Dr. Wassermann vor.
In seinem Buch „ Käufliche Wissenschaft „ werden auch die Betroffenen Wissenschaftler mit vollem Namen benannt. So auch Prof. Dr. Gerhard Triebig auf S. 231. und es gibt die Tatsache mit dem Urteil vom 11. Januar 1996 wurde vom Landgericht Heidelberg die Klage des Prof. Dr. Triebig gegen den Beklagten Prof. Dr. Wassermann abgewiesen.
Ich gehe mal davon aus, dass das vorgenannte Urteil HSW-Schaden bekannt sein könnte, deswegen erspare ich mir weitere einzelne Details zu diesem Urteil.
Welche Möglichkeit hätten überhaupt noch die UO wenn Sie aus ihren Schlechtgutachten in diesem Forum zitieren, aber den Schlechtgutachter nicht oder den nicht unabhängigen Richter voll mit Namen benennen dürfen.
Deswegen stellen wir uns doch hinter unseren " Unfallmann " und tragen dazu bei, dass vom Datenschutz geklärt wird, wie wir die UO uns überhaupt noch gegen die Schlechtgutachter und unabhängigen Richter zur Wehr setzen können, wenn wir deren Namen nicht mehr im Forum für UO oder auf der eigenen Homepage benennen dürfen.
Gruß ingi
 
unfallmann soll Daten löschen

Hallo Forum:)
viele Dank für die Reaktionen.

Jetzt habe ich auf meiner Webseite deutlich gemacht, nur ein mir unbekannter Petent wünscht die Schwärzung. Ferner habe ich stichhaltig dokumentiert. Die BGHW wünschte bisher keine Schwärzung. Und von der Datenschutzbeauftragten wurde bekannt gemacht, dass die BGHW nicht die Schwärzung gewünscht hat.

MFG
Erich Neumann alias unfalmann
 
Hallo Zusammen,

ich sehe das von der rein rechtlichen Seite etwas zwiegespalten.

Es gibt mehrere Urteile, die eine namentliche Nennung als rechtlich unbedenklich sehen:

http://www.dr-bahr.com/news/rechtsa...terstattung-ueber-gerichtsprozess-dulden.html

Weiterhin ist die namentliche Nennung diesbezüglich auch nicht mit persönlichen Informationen in Zusammenhang zu bringen, sondern ausschließlich in Zusammenhang mit gerichtlichen Verfahren.
http://www.telemedicus.info/urteile/tag/Namensnennung

Allerdings scheiden sich die Geister, ab wann es Personen des öffentlichen Interesses sind oder besonders schutzwürdige Privatpersonen.
 
Hallo Unfallmann,

ich würde keinen Namen schwärzen oder unleserlich machen, solange Dir nicht klar und deutlich gesagt wird, wer und warum dieser die Schwärzung oder Entfernung wünscht.
Das relativ belanglose "BlaBla" des Datenschutzbeauftragten kannst Du wirklich ignorieren, solange nicht die konkrete Person benannt wird. Du schreibst nur Tatsachen und veröffentlichst Schreiben, die Dir in einem oder vielen öffentlichen Gerichtsverfahren zur Verfügung gestellt werden. Ich würde persönlich derzeit keinen rechtlichen Grund sehen, da irgendetwas zu verändern. Wenn der Datenschutzbeauftragte oder die Person konkrete Forderungen stellt, solltest Du eventuell überlegen, wie Du weiter vorgehst, aber erst dann.

Das Impressum auf Deiner Seite solltest Du einrichten und nur dieses dem Datenschutzbeauftragten mitteilen und Vollzug melden. Allerdings würde ich auch mit diesen Herren nur schriftlich verkehren.
Keine Absprachen per Telefon.
Die anderen Fragen und Aufforderungen kannst Du ignorieren bzw. mit dem Hinweis auf die öffentlichen Verfahren vor der Sozialgerichtsbarkeit verweisen. Du kennst auch keine Rechtsvorschriften, die diese Veröffentlichungen auf Deinen Seiten verbieten. Außerdem verarbeitest Du die Dir übergebenen Daten nicht. Der Datenschutzbeauftragte möge Dich als Bürger behandeln und nicht als Institution ;-)

Gruß von der Seenixe
 
[FONT=&quot]Moin moin!

Ich muß ehrlich gestehen, ich habe eine Weile mit mir gerungen, ob ich dazu meine Meinung/mein Wissen von mir gebe.

Vorallem in Anbetracht des Umstandes, daß auf Grund selektivem Lesen seitens unfallmann erneut das Risiko besteht, daß ich meine Zeit frustran genutzt habe.

Da aber die Gefahr besteht, daß ein Mitglied dieses Forums und dazu ein Mensch an sich meinerseits sehenden Auges ins Unglück rennt, halte ich es für meine Pflicht mich zu äußern.
Auch wegen des Umstandes, daß ich mir nachher keine Schuldvorwürfe machen muß, es nicht wenigstens versucht zu haben.

Was Derjenige dann daraus macht ist seine Sache.

So wie ich das sehe, rennt unfallmann geradewegs ins Unglück.

Begründung:
1) Entgegen seiner Darstellung [/FONT][FONT=&quot]
"Mit dem folgenden Antwortschreiben (26.04.2013) hat die BGHW ableitbar gemacht, wenn ich nur Wahrheiten bringen würde und es zu keiner Verleumdung kommt, wäre die BGHW mit meinem Vorhaben einverstanden."

[/FONT][FONT=&quot]hat die BGHW ihm sogar ausdrücklich verboten irgendetwas ausser seinen eigenen, personenbezogenen Daten zu verwenden.

Dazu aus dem genannten Schreiben:
"Es ist Ihnen nicht gestattet, den Inhalt der Unfallakte zu veröffentlichen soweit darin Daten Dritter enthalten sind.
Sie können über Daten verfügen, die ausschließlich auf Ihre Person bezogen sind.
...
Wir untersagen daher Ihnen ausdrücklich, Daten über die BGHW, über unsere Mitarbeiter und über unsere Geschäftsführung zu veröffentlichen.

Soweit Ihre auf Ihrer Webseite ... veröffentlich haben ..., fordern wir Sie auf ... zu löschen".

Damit hat er trotz ausdrücklichem Verbot und trotz Aufforderung zur Löschung gg. § 35 + 43 BDSG verstoßen.

Er kann sich auch nicht damit herausreden, nichts davon gewußt zu haben oder nicht gewußt zu haben, daß damit nicht nur die Daten der BGHW-Mitarbeiter selber gemeint sind sondern auch alle Daten zu anderen Personen ausser seiner selbst oder den Text falsch verstanden zu habe.

Der Text ist eindeutig und unmißverständlich formuliert - ich habe dazu einen "Lesetest" mit der 16-jährigen Nachbarstochter gemacht. Das Ergebnis war eindeutig.

2) Damit hat er nicht nur unwissentlich sondern de fato nach der Rechtssprechung wissentlich und bewußt gg. die ausdrückliche Aufforderung zur Löschung und gg. die Rechtsprechung gehandelt.
Was die Schwere des Vergehens erhöht.

3) Entgegen der Meinung Einiger ist die Datenschutbeauftragte nicht ganz so "zahnlos" wie diese meinen.

Um auf kurz auf Tscharlie einzugehen, im Verfahren selber kann diese direkt nichts machen, weil der Richter im Rahmen der freien Beweiswürdigung ihre Stellungnahme annehmen kann oder nicht.
Ich hoffe aber, in der Berufung hast du u. a. wegen Verstoß gg. rechtliches Gehör bzw. Amtsermittlungspflicht sollte der Richter auch diese Stellungnahme als Grundlage für sein Urteil genutzt haben, Widerspruch eingelegt.

Frag mal z. B. Mainz05bub, was die BG 06/2015 machen mußte, nachdem die Datenschutzbeauftragte sich eingemischt hat.

Richtig, die Stellungnahme löschen.

4) Die Strafen, die auf einen zukommen können bei Verstoß sind nicht unerheblich:

Geldbußen bis 50.000 (§43 Absatz 1) für:[/FONT]

  • [FONT=&quot]Einen Verstoß gegen die Meldepflicht.[/FONT]
  • [FONT=&quot]Die fehlende, nicht rechtzeitige oder nicht ordnungsgemäße Bestellung eines Datenschutzbeauftragten (bei entsprechender Verpflichtung durch das BDSG).[/FONT]
  • [FONT=&quot]Einen Verstoß gegen eine Anordnung der Aufsichtsbehörde.[/FONT]
  • [FONT=&quot]Die nicht erfolgte, unvollständige, verspätete oder falsche Auskunft gegenüber einem Betroffenen.[/FONT]
  • [FONT=&quot]Eine fehlende Protokollierung bei automatisierten Verfahren des Datenabrufs.[/FONT]
  • [FONT=&quot]Eine Pflichtverletzung bei der Auftragsdatenverarbeitung.[/FONT]
  • [FONT=&quot]Die fehlende Widerrufsbelehrung bei einer werblichen Ansprache.[/FONT]
  • [FONT=&quot]Einen Verstoß gegen die Zweckbindung bei übermittelten Daten.[/FONT]
  • [FONT=&quot]Einem Verstoß gegen die Dokumentationspflichten bei Datenübermittlung zu Geschäftszwecken.[/FONT]
  • [FONT=&quot]Die Aufnahme personenbezogener Daten in Verzeichnisse gegen den Willen des Betroffenen.[/FONT]
  • [FONT=&quot]Eine geschäftsmäßige Datenübermittlung ohne einer evtl. vorliegenden Gegendarstellung des Betroffenen.[/FONT]
  • [FONT=&quot]Eine fehlende Übermittlung von Kennzeichnungen an Verzeichnisse.[/FONT]
[FONT=&quot]Geldbußen bis 300.000 (§43 Absatz 2) für:[/FONT]

  • [FONT=&quot]Die unbefugte Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten, die nicht allgemein zugänglich sind.[/FONT]
  • [FONT=&quot]Eine unbefugte Bereithaltung personenbezogener Daten für automatisierte Abrufverfahren, die nicht allgemein zugänglich sind.[/FONT]
  • [FONT=&quot]Den unbefugten Abruf personenbezogener Daten in automatisierten Verfahren, , die nicht allgemein zugänglich sind.[/FONT]
  • [FONT=&quot]Das Erschleichen einer Übermittlung personenbezogener Daten (die nicht allgemein zugänglich sind) im Abrufverfahren aufgrund unrichtiger Angaben.[/FONT]
  • [FONT=&quot]Einen Verstoß gegen die Zweckbindung bei übermittelten personenbezogenen Daten.[/FONT]
  • [FONT=&quot]Die Missachtung des Kopplungverbots (Vertragsabschluss wird von Erlaubnis zur Datenspeicherung und Nutzung abhängig gemacht).[/FONT]
  • [FONT=&quot]Eine Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Werbung, Markt– und Meinungsforschung, obwohl ein Widerspruch vorliegt.[/FONT]
  • [FONT=&quot]Die Zusammenführung anonymisierter Daten mit Einzelangaben zu einer Person (De-Anonymisierung).[/FONT]
  • [FONT=&quot]Eine nicht erfolgte, unwahre, unvollständige oder verspätete Meldung nach § 42a Satz 1 (Informationspflicht bei unrechtmäßiger Kenntniserlangung von Daten) abgibt.[/FONT]
[FONT=&quot]5) Bei den personenbezogenen Daten auf unfallmann´s Seite handelt es sich um unbewiesen Behauptungen/Verunglimpfungen/Beleidigungen zu den Personen dazu.

Damit fällt sein Verstoß u. a. speziell unter § 35 BDSG Absatz 2 Satz 2:

es sich um Daten über die rassische oder ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit, Sexualleben, strafbare Handlungen oder Ordnungswidrigkeiten handelt und ihre Richtigkeit von der verantwortlichen Stelle nicht bewiesen werden kann

Unabhängig davon welcher Meinung unfallmann ist, Fakt ist, es sind unbewiesene Behautpungen. Ableitbar aus dem einfachen Umstand, daß bis dato keiner der Betroffenen wg. "krimineller" oder sonstiger strafbarer Handlungen auch verurteilt wurde.

6) Es ist auch völlig wurscht wie Käse, ob nun der Pentent bekannt ist oder nicht oder ob er sich nur über seine Daten oder grundsätzlich beschwert hat.

Zum Einen, meines Halb-Wissens - ich meine darüber etwas gelesen zu haben, von daher kann ich dazu keine definitive Grundlage sondern nur Halb-Wissen liefern - kann bzw darf die Datenschutzbeauftragte wenn der Beschwerdeführer es wünscht, die Person dazu nicht nennen.

Zum Anderen, mit der Einstellung des Schreibens der BGHW vom 26.04.2013 hat unfallmann öffentlich und auch für die Datenschutzbeauftragte erkenntlich gemacht, daß er ausdrücklich darüber informiert wurde, daß sämtliche Daten Dritter aus der Unfallakte oder in Zusammenhang mit der BGHW - also alle Daten aussen denen zu seiner Person - unkenntlich zu machen sind.

Damit reicht es, wenn die Datenschutzbeauftragte auf diese Seite hingewiesen wurde und das genannte Schrieben gelesen hat.
Und dann gesehen hat, daß keine Löschung erfolgt ist.
Damit hat sie Handlungsspielraum.

Aus der Gesamtschau des Genannten kann ich Unfallmann nur raten, die Seite vorläufig abzuschalten, alle Daten ausser seinen unkenntlich zu machen und dann erst wieder online zu gehen. Das Gleiche gilt für die entsprechenden Daten hier im Forum.
Sollte [FONT=&quot]die Zu[FONT=&quot]kunft zeigen[FONT=&quot], daß ich Unrecht habe dann hätte wiederu[FONT=&quot]m ich etwas gelernt.[/FONT]

[/FONT][/FONT][/FONT]Und nein, auf Grund der Erfahrungen des letzten Versuchs, unfallmann etwas zu erläutern werde ich dazu weiter nichts ausführen.

Wenn unfallmann der Meinung ist, statt sich mit Argumenten auseinander zusetzen, die Wiederholung seiner Argumente mit einem "ok" als bestätigendes Endargument sei eine sachliche Argumentationsgrundlage dann ist dies für ihn so.

gruß[/FONT]
 
Hallo,

ich war schon sehr verwundert, dass es bislang nicht schon früher zu so einer Reaktion gekommen ist.

Eine Webseite zu betreiben ist das Eine! Dort aber Veröffentlichungen einzustellen, die das Persönlichkeitsrecht "Dritter" und den Datenschutz betreffen, ist das Andere!

Ich komme wie Buchfreundin nicht umher "unfallmann" eine gewisse Naivität in Bezug auf diese "Veröffentlichungen" unterstellen zu wollen. In einfachsprachlich verfehlter Rhetorik, in Schilderung "einseitiger Sichtweise" und dabei Titulierungen, wie z.B., ....kriminelle Vereinigung" .... (gemeint: Gerichte, Vorsitzende Richter, und Mitarbeiter einer Institution einer BG) mit namentlicher Nennung und subjektiver Rechtsdeutung vorzunehmen, können nur solch eine Reaktion hervorrufen.

Ohne den Inhalt des Begehrens der Löschung der Daten des Petenten zu kennen, fragte ich mich schon in der Vergangenheit, wann es endlich so solch einer Reaktion kommen würde, da es für mich unverständlich war, dass diesem Treiben nicht schon früher Einhalt geboten wurde.

Wenn ich in eigener Sache berichte, muss die Grenze klar sein, was ich berichten kann und was unter den Datenschutz fällt. Hinzu kommen noch Persönlichkeitsrechte Verfahrensbeteiligter. Verletzungen derer Rechte (Unterstellungen: ... unsachlicher und strafrechtlicher Aspekte; im subjektivem Glauben den Beweis führen zu können was Amtsträger oder Gerichtspersonen betrifft, und dann noch während anhängiger Gerichts- oder Verwaltungsverfahren) sollte man sich dreimal überlegen, denn die können im Umkehrschluss für einen selber fatal ausgehen.

Ich muss wissen, kann ich solche Veröffentlichungen einstellen oder nicht, zumal ich abhängig bin, ob der Entscheidung, wie Gerichte oder Verwaltungsinstitutionen entscheiden können oder werden. Namentliche Nennungen im Zusammenhang mit persönlichen Verunglimphungen oder Titulierungen: ....."kriminelle Veinigung" .... sind dann nicht zielführend, wenn es um die Erlangung eines zustehenden Rechtes oder Leistung geht.

Wir hatten vor Jahren hier im Forum einen User, der auch seinen Emotionen freien Lauf lies, und im "Kollektiv" Richter als "Verbrecher" bezeichnete. Wir haben bis heute nichts mehr gehört, wie das damalige anhängige Gerichtsverfahren ausgegangen ist.

Ich schliesse mich deshalb der Aufforderung von Buchfreundin an, indem "unfallmann" sich überlegen soll, ob er weiterhin von Veröffentlichungen auf seiner Webseite und hier im Forum nicht absehen soll, bis in seiner Sache schlussendlich entschieden ist. Alles andere, in seiner jetzigen Situation, könnte die Sache für Ihn nur noch verschlimmern.

Gruss
kbi1989
 
unfallmann soll Daten löschen

Hallo Forum,:)

Seenixe macht mir Mut und dazu im Einklang mein folgender Text.


E. Neumann ∙ Hilversumerstr. 33 ∙ 28259 Bremen
An die Landesbeauftragte für Datenschutz
und Informationsfreiheit
Arndtstraße 1
27570 Bremerhaven

Bremen, den 30.07.2015


Betr.: Veröffentlichung von personenbezogenen Daten auf http://unfallmann.jimdo.com/

Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihr Schreiben vom 27.07.2015 habe ich erhalten und wunschgemäß habe ich sofort meine E-Mail-Adresse micky-ne@web.de zu dem Impressum meiner Internetseite hinzugeführt.

Angeblich wurde Sie durch eine Person (Petent) darauf aufmerksam, dass seine personenbezogenen Daten auf meiner Internetseite ohne seine Einwilligung veröffentlicht sind.

Richtig haben Sie wörtlich vorgetragen:
„Auf Ihrer Internetseite veröffentlichen Sie in erheblichem Maß personenbezogene Daten in Form von Fotos, Namen, Vornamen, Adressen und Unterschriften).“

Dazu ist zu sagen;
Meine Webseite besteht seit Mai 2013 und wurde bei der Staatsanwaltschaft Bremen und vor dem Sozialgericht Bremen als Beweismittel für die Urteilsfindung verwertet. Und dazu haben die „Amtsträger“ der Berufsgenossenschaft (BG) meine Webseite eingebracht. In diesen Verfahren hat kein Beteiligter verlangt, dass die Daten geschwärzt werden. Und die Staatsanwaltschaft Bremen konnte in meiner Webseite auch keine Verleumdung der Personen erkennen.

Dazu im Einklang haben Sie in einem Telefongespräch bekannt gemacht, der Petent ist nicht von der BG. Würde ich nun dazu gedrängt, die Daten aller Personen zu schwärzen, wäre die Informationsfreiheit nicht mehr gegeben. Insoweit geben Sie mir bitte den Namen des Petenten bekannt, damit ich seine Daten sofort schwärzen kann. Und mit dem Hinweis auf die öffentlichen Verfahren vor der Sozialgerichtsbarkeit und Strafverfahren bei der Staatsanwaltschaft Bremen, wird ableitbar, der Petent könnte ein Täter sein und seine Daten schwärzen will.
Insoweit geben Sie bitte der Staatsanwaltschaft Bremen in der Sache 120 Ar 46038/14 den Petenten bekannt. Und bitte behandeln Sie mich als Bürger, der einen Sozialskandal aufdeckt und nicht als Institution.

Mit freundlichen Grüßen

Erich Neumann

Kommentare aus dem Forum sind erwünscht und auch im Gästebuch auf meiner Webseite
www.unfallmann.de

MFG:)
Erich Neumann alias unfallmann
 
Hallo
ich bin sicher unser superfreund stevens und andere haben gute rechtsanwälte die sie regelmäßig vor gericht ver - treten ,
und sie werden laufend gefragt ob sie ihren namen löschen könnten ...

wenn dem so sei und es einfach gehen würde so würden viele namen verschwinden bzw das Forum würde zu Tode ge - verklagt

Tschau

Tscharlie
 
Moin moin!

@kbi1989

Ich neige mich sogar in soweit aus dem Fenster, daß im Rahmen der Beiträge auch hier im Forum bzw. entsprechenden Verweisen auf die Webseite und mit Bezug auf die Aufforderung der Datenschutzbeauftragten, entsprechende Darstellungen auch in anderen Foren/Bloggs unkenntlich zu machen für die Betreiber des Forums ebenfalls rechtliche Konsequenzenz nicht auszuschließen sind.

Aus einem einfachen Grund:

Auf Grund der eindeutigen Veröffentlichung des Inhalts des Briefes der Datenschutzbeauftraten hier im Forum sind die Betreiber ebenfalls über mögliche Verstöße gg. Datenschutzbestimmungen informiert worden.

Entsprechend ihrer Sorgfaltspflicht ...

gruß
 
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