Moin moin!
HWS-Schaden, der Rechtbegriff für deine Frage
"Ich mache mir Gedanken, was mit dem Forum passieren kann, wenn dieser Aufforderung nicht gefolgt wird. Kann das Forum dann (vorübergehend) gesperrt werden oder mit welchen Kosequenzen wäre zu rechnen?"
heißt Störerhaftung für Datenschutzverstöße Dritter.
Dazu auch folgende Internetseiten als ersten Leseeinstieg:
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http://www.offenenetze.de/2014/01/3...der-was-aus-twitter-diskussionen-werden-kann/
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http://maertin-collegen.com/blog/da...rerhaftung-ins-datenschutzrecht-uebertragbar/
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http://www.ferner-alsdorf.de/rechts...immt-stoererhaftung-bei-geteiltem-wlan/11488/
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http://irights.info/artikel/schutz-der-eigenen-webseite-vor-abmahnungen/7047
Zusammengefaßt die Rechtslage dazu ist etwas unheitlich aber - und das ist das grundsätzliche Problem - nicht grundsätzlich ohne die Möglichkeiten von Konsequenzen für den Forumsbetreiber.
Uneinheitlich weil es zum Einen ein Admin-C vom LG Potsdam in einem Urteil vom 31.7.2013 als Störer zur Unterlassung verurteilt (Az. 2 O 4/13) wurde zum Anderen aber das Urteil BGH-Urteil zur „Spickmich-Entscheidung“ (Az. VI ZR 196/08) gibt, dass die Beantwortung der Frage einer Störerhaftung im Datenschutzrecht offen lässt und u. a. das Urteil VG Schleswig vom 9.10.2013 - zur Zeit meines Wissens im Berufungsverfahren - , daß die Anwendung der Störerhaftung abgelehnt und hierbei (was das LG Potsdam nicht angesprochen hatte) auf eine Sperrwirkung der Europäischen Datenschutzrichtlinie 95/46/EG verweist.
Damit ergibt sich meiner Meinung nach als "maximale" Konsequenz dessen, was im schlimmsten Fall passieren könnte, erst einmal eine Abmahnung und entsprechende Konsequenzen durch die Datenschutzbeauftragte.
Deren rechtliche Gültigkeit dann im möglicherweise nachfolgenden Gerichtsverfahren geklärt werden muß/kann.
Und danach dann entweder die Rechtsgültigkeit bestätigt oder aufgehoben wird.
Als persönliche Anmerkung zum "Verhalten" von unfallmann:
Ich finde es interessant, daß unfallmann es für relevant hält, sofort über jede noch so unwichtige Kleinigkeit in seinem Fall zu informieren.
Aber es nicht für nötig hält, über wirklich wichtige Informationen, die für ihn negativ sind und seiner Darstellung von Inhalten/Aussagen oder Sonstigem widersprechen bzw. sie als fehlerhaft verifizieren, ebenfalls sofort zu informieren.
Hättest du nicht darauf hingewiesen, daß es inzwischen ein deutlicheres Schreiben der Datenschutzbeauftragten gegeben hat, wäre das bei mir unten durchgefallen.
Da ich aus bekannten Gründen nicht dazu neige, unfallmann´s Seite zu frequentieren.
Und dieses 2. Schreiben der Datenschutzbeauftragten kann für das Forum durchaus relevant sein.
Weil es ggf. zumindest erst einmal bis gerichtliche Klärung erfolgt ist, Konsequenzen für die Forumsbetreiber oder das Forum selber haben könnte.
Mit Rücksicht auf mögliche rechtliche Konsequenzen für das Forum [FONT="][FONT="]liegt es [/FONT][/FONT]zwar nicht unbedingt in unfallmann´s Interesse aber sehr wohl in seiner Verantwortung sowohl allgemein gegenüber dem Forum als auch im Rahmen der Verantwortung zur Übernahme von Konsequenzen seines fehlerhaften Verhalten im Rahmen des Verhaltens, daß unfallmann von Anderen fordert, das Forum über den Inhalt auch des 2. Schreibens der Datenschutzbeauftragten zu informieren.
Vor allem interessant ist dieses, weil der Inhalt des Schreibens mit dem konform gehen, was ihm zu fehlenden Korrektheit seiner Aussagen zu seinen Inhalte schon im Vorfeld auch aus diesem Forum mitgeteilt wurde.
Ich verweise da insbesondere auf
- Punkt 2), Seite zwei des Schreibens der Datenschutzbeauftragten vom 04.08.2015 sowie meine Aussage im Post #8/30.07. hier in diesem Thread
"[FONT="]Zum Einen, meines Halb-Wissens - ich meine darüber etwas gelesen zu haben, von daher kann ich dazu keine definitive Grundlage sondern nur Halb-Wissen liefern - kann bzw darf die Datenschutzbeauftragte wenn der Beschwerdeführer es wünscht, die Person dazu nicht nennen."
[FONT="]sowie auch aus diesem Post:
[FONT="]"[/FONT][/FONT][/FONT][FONT="][FONT="][FONT="][FONT="]Entgegen seiner Darstellung [/FONT][FONT="]
"Mit dem folgenden Antwortschreiben (26.04.2013) hat die BGHW ableitbar gemacht, wenn ich nur Wahrheiten bringen würde und es zu keiner Verleumdung kommt, wäre die BGHW mit meinem Vorhaben einverstanden."
[/FONT][FONT="]hat die BGHW ihm sogar ausdrücklich verboten irgendetwas ausser seinen eigenen, personenbezogenen Daten zu verwenden.
[/FONT][/FONT][/FONT][/FONT][FONT="]Dazu aus dem genannten Schreiben:
"Es ist Ihnen nicht gestattet, den Inhalt der Unfallakte zu veröffentlichen soweit darin Daten Dritter enthalten sind.
Sie können über Daten verfügen, die ausschließlich auf Ihre Person bezogen sind.
...
Wir untersagen daher Ihnen ausdrücklich, Daten über die BGHW, über unsere Mitarbeiter und über unsere Geschäftsführung zu veröffentlichen.
Soweit Ihre auf Ihrer Webseite ... veröffentlich haben ..., fordern wir Sie auf ... zu löschen".
[/FONT][FONT="]Damit hat er trotz ausdrücklichem Verbot und trotz Aufforderung zur Löschung gg. § 35 + 43 BDSG verstoßen.[/FONT][FONT="][FONT="][FONT="][FONT="][FONT="]"
[FONT="]Un[FONT="]d damit bin ich wieder [FONT="]bei dem, w[FONT="]ovor ic[FONT="]h nur warne[FONT="]n kann:
[/FONT][/FONT][/FONT][/FONT][/FONT][/FONT][/FONT][/FONT][/FONT][/FONT][/FONT]Von daher kann ich unfallmann weiter nur empfehlen statt wild irgendetwas in der Gegend herumzuposaunen oder nur selektiv zu lesen, was er lesen will und dann anderen UO falsche oder gar gefährliche Falschinformationen als "Wahrheit" verkaufen zu wollen, sich erst einmal hinzusetzten und zu begreifen was in den entsprechend §§ oder Schreiben wirklich steht, wie und wann was anzuwenden ist und wo und wie Verstoße vorliegen.
Es würde vor allem ihm ersparen immer wieder aufzulaufen.
Letztendlich schadet unfallmann mit diesem Verhalten sowohl seiner Sache als auch der Sache Anderer.
Ich empfehle es nur jedem, entsprechende Äußerungen seinerseitsnicht ungeprüft zu "bejubeln" sondern sie genauestens zu prüfen.
Denn bis jetzt ist jede Äußerung unfallmanns, für die ich mir die Zeit genommen habe sie zu überprüfen, wie ein Kartenhaus zusammengekracht.
Gruß