Hallo,
bin neu im Forum und habe eine Frage an Euch:
Vorbemerkung: Vor über 3 Jahren hatte ich einen Unfall (ich-Motorrad; Auto-hat gewonnen), bei dem ich unschuldig ziemlich heftig verunfallte (Dauerschäden sind vorhanden und Gutachterlich bestätigt). Die Haftung ist geklärt. Ich bin derzeit in Vorbereitung auf ein Treffen mit der Versicherung (...wir wollen mit ihnen über die gesamten Unfallfolgen sprechen...).
Meine Frage: Was mir noch niemand zu meiner Zufriedenheit beantworten konnte, ist die Erstattung meiner zusätzlichen zeitlichen Aufwendungen (Krankengymnastik, Arztbesuche, Sanitätshaus, Buchhaltung für Abrechnung, Anwaltsbesuche, etc....). Ich habe bereits mehrere tausend Stunden meines Lebens dafür hernehmen müssen und möchte gerne wissen, ob ich hierfür eine Art Wiedergutmachung oder Schadensersatz geltend machen kann.
Gibt es eine Möglichkeit, daß ich bei der gegnerischen Versicherung diese Zeiten unter einem nachvollziehbaren Titel geltend machen kann? Hat jemand von Euch schon Erfahrungen mit diesem Thema gemacht?
Ich würde mich freuen, wenn ich recht zahlreich Antworten bekomme.
Gruß hertler04
bin neu im Forum und habe eine Frage an Euch:
Vorbemerkung: Vor über 3 Jahren hatte ich einen Unfall (ich-Motorrad; Auto-hat gewonnen), bei dem ich unschuldig ziemlich heftig verunfallte (Dauerschäden sind vorhanden und Gutachterlich bestätigt). Die Haftung ist geklärt. Ich bin derzeit in Vorbereitung auf ein Treffen mit der Versicherung (...wir wollen mit ihnen über die gesamten Unfallfolgen sprechen...).
Meine Frage: Was mir noch niemand zu meiner Zufriedenheit beantworten konnte, ist die Erstattung meiner zusätzlichen zeitlichen Aufwendungen (Krankengymnastik, Arztbesuche, Sanitätshaus, Buchhaltung für Abrechnung, Anwaltsbesuche, etc....). Ich habe bereits mehrere tausend Stunden meines Lebens dafür hernehmen müssen und möchte gerne wissen, ob ich hierfür eine Art Wiedergutmachung oder Schadensersatz geltend machen kann.
Gibt es eine Möglichkeit, daß ich bei der gegnerischen Versicherung diese Zeiten unter einem nachvollziehbaren Titel geltend machen kann? Hat jemand von Euch schon Erfahrungen mit diesem Thema gemacht?
Ich würde mich freuen, wenn ich recht zahlreich Antworten bekomme.
Gruß hertler04