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unfallbeteiligter will mitschuld nicht einsehen

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julaika

Nutzer
Registriert seit
30 Juli 2007
Beiträge
3
Vielleicht könnt ihr mir helfen. Ich schildere kurz die Situation:

Fahrer A steht an einer Tankstelle an der Schlange vor den Zapfsäulen. Hinter ihm sind Parkplätze für ein Einkaufszentrum, er steht also auf der "Ziwschenstraße" (schwer zu beschreiben). Um sich besser anzustellen möchte Fahrzeug A rückwärts fahren um zu korrigieren. Fahrer A gibt sicher an vor dem rückwärtsfahren noch einmal nach hinten geschaut zu haben, jedoch als er die Handbremse löste darauf geachtet zu haben, dass vor ihm beim einlenken nichts passiert. Fahrer A löst also die Handbremse, rollt nur ein Stück zurück und trifft in dem Moment Fahrer B am Vorderreifen. Fahrer B kam in dem Moment aus einer Parklücke hinter dem Auto von Fahrer A. Fahrer B behauptet er wäre ein Stück heraus gefahren und Fahrer A wäre ihm hinein gefahren, Fahrer A versichert das er als er nach hinten sah um die Handbremse danach zu lösen Fahrer B noch nicht aus der Parklücke heraus fahren sah.

Jetzt das Problem. Die Schuldfrage ist aus meiner Sicht unklar, da nicht sicher ist ob Fahrer B das Licht für Rückwärstfahren des anderen Autos gesehen hat. Fahrer B behauptet im Gespräch zuerst noch, dass er als er beschloss heraus zu fahren die Sitaution als sehr kanpp an sah, als es jedoch um eine Schuldzuweisung ging leugnete er diese Aussage, zusätzlich die Aussage das er gefahren wäre und verändert seine Aussage so, dass er dort stand und Fahrer A im rein gefahren wäre. Er behauptet er sei ohne Schuld da er schon "40 Jahre unfallfrei fahre" beide Fahrer haben Zeugen im Auto.

Wie soll man diese Situation beurteilen und wer hat Schuld? Meines erachtens nach wäre eine Schuldzuweisung 50% zu 50% für jeden Fahrer da Aussage gegen Aussagen steht.
 
Hallo julaika,

denke auch, dass da 50/50 geteilt wird.

Entweder steigen bei beiden die Haftpflichtprämien oder die Unfallgegner tragen die Schäden selber (um nicht in der Haftpflichteinstufung zu steigen) und die Versicherung hat keine Kosten. Gewinnen tut also die Versicherung auf jeden Fall...

Gruß Jens
 
Auf die genaue Quote will ich mich nicht festlegen. Aber bei wechselseitiger Rückwärtsfahrt ist eine Mithaftung Beider (vermutlich 50/50) regelmäßig gegeben.
Wegen der offensichtlich sehr geringfügigen Schäden könnte aber tatsächlich eine Einigung ohne Beteiligung der Versicherung Sinn machen. Gestaltet sich natürlich schwierig, wenn einer der Verkehrsteilnehmer sich sperrt.
 
Ja das ist ja leider das Problem bei der ganzen Sache. Die Schäden sind wirklich gering, jeodch plädiert der ältere Herr alias Fahrer B darauf unschuldig zu sein weil er seit 40 Jahren unfallfrei Fahre. Jetzt ist die Frage was die finanziell klügere Lösung wäre..Anwalt und Gutachter einzuschalten oder nicht, da der Herr sein über 7 Jahre altes Auto auf alle Fälle reparieren lassen will, und ein ganzen Plastikteil ausgetauscht werden muss...womit alles zusammen 300 € kosten würde, obwohl das Plastik zwei wirklich kleine Kratzer abbekommen hat. Das ganze ist sehr ärgerlich, besonders weil man die Sache auch einfach auf sich hätte beruhen lassen können wäre dieser Mann nicht so sturköpfig...
 
Hallo julaika,

du solltest ihm das mal vorrechnen.

Ich selbst hatte vor 2 Wochen einen Unfall mit dem Auto. Habe in einem unachtsamen Moment die Vorfahrt nicht beachtet. Zum Glück nur Materialschaden. Ich steige in der Haftpflicht von 35 % auf 55 %. Das kostet mich pro Jahr ca. EUR 120,00 mehr. In 10 Jahren bin ich dann wieder bei 35 %. Da mein Unfallgegner einen Porsche fuhr und der Schaden bei EUR 5.000,00 liegt, werde ich wohl in den sauren Apfel mit der höheren Versicherungssumme beißen müssen.

Probier es mal. Wenn er nicht darauf eingeht, kannst du den Haftpflichtschaden bis zum Jahresende der Versicherung abkaufen und steigst nicht in der Prämie (du bezahlst somit den Schaden selbst).

Mit dem Argument der 40 unfallfreien Jahre kann er sich das Zimmer tapezieren...:D:D:D

Eine Beratung beim RA kostet schon mal EUR 190,00 + MwSt (oder vorher eine Gebührenvereinbarung abschließen, dann kann es u. U. günstiger sein), ein Gutachten um die EUR 240,00.

Gruß Jens
 
Danke Jens, ja so hat es uns auch der Mann von der Versicherung geraten. Einfach mit dem Kerl reden und sich so auf einen Betrag einigen. Ich hoffe der ältere Herr ist einsichtig, denn der Weg über die Versicherung und dann noch Schadensklassen hochgestuft werden, dass erweist sich am Ende wirklich um einiges teurer.
Schade ist nur das man sich selbst immer ärgert weil es eine Sache von Minuten war die dann so teuer wird...aber nun gut...sich ärgern macht auch nur graue Haare ;)
 
Als Argument dürfte sich anbieten, dass Sie ihrerseits die Versicherung des Mannes iHv ca. 50 % in Anspruch nehmen könnten. Dann würde auch er höher gestuft. Das macht bei dem Schadensausmaß und einer etwa 50/50 Quote wenig Sinn.

Aber wenn B darauf beharrt, keine Schuld zu tragen, dürften Sie vermutlich auf taube Ohren stoßen....
 
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