• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Unfall

Worry123

Neues Mitglied
Registriert seit
10 Sep. 2019
Beiträge
2
Hallo an alle,
ich weiß zwar, dass Es hier nicht ganz passt aber ich bräuchte Hilfe und hoffe, es kennt sich hier jemand aus. Es geht darum, dass mir jemand in mein Auto gefahren ist. Auf einer Hauptstraße, er war vor mir und ist rückwärts gefahren, er wollte wohl seitlich einparken. Ich habe dann die Polizei gerufen, obwohl er mir sagte, er ist schuld und wir brauchen keine Polizei. Der Polizei hat er dann gesagt, ich wäre ihm reingefahren. Ich habe mir dann einen Anwalt genommen und das ganze wird vor Gericht gehen. Er hat aber zugegeben, dass er rückwärts fuhr. So weit. Nun hat aber meine Haftpflicht bereits 1/3 seines Schadens bezahlt. Und sagt, entweder ich zahle einen Betrag, oder werde hochestuft. Ich verstand das nicht, da ich ja dafür klage, dass ich nicht schuld bin. Genau deshalb habe ich ja Klage eingereicht. Dachte ich. Nun sagt mir eben der Anwalt, dass das überhaupt nicht sein Thema ist, bzw. die Klage damit nichts zu tun hat. Das ist Eigenverantwortung der Haftpflicht und wenn ich damit nicht einverstanden bin, muss ich neu klagen und zwar gegen die Haftpflicht aber das sei sehr schwer. Häää? Genau das sollte eigentlich der Zweck sein, dass ich keine Kosten habe und nicht hochestuft werde! Ich verstehe das alles nicht. Das wurde mir bisher so auch nie gesagt. Ist das normal? Üblich? Wenn die eigene Haftpflicht so denkt und zahlt, wie soll das dann vor Gericht aussehen? Bin ich total doof und unwissend oder ist der Anwalt schlecht? Sorry für den wirren Text aber ich bin gerade sehr besorgt und weiß nicht, was da auf mich zukommt. Hoffentlich kann mir jemand weiterhelfen. Danke schonmal....
 
Hallo,

Wenn du nicht hochgestuft werden willst, musst du die Haftpflicht bezahlen.

Wenn du die Klage gewinnst, muss dir der Beklagte diese Unkosten erstatten.

Das sind leider zwei Paar Schuhe.

Hast du eine Rechtschutzversicherung?

Viele Grüße,

Rudinchen
 
hallo,

erst einmal: dein RA liegt da schon richtig. es sind zwei zu trennende angelegenheiten. er ist von dir in der unfallsache gegen den unfallbeteiligten als solche beauftragt, du dagegen hast eine weitere "baustelle" in dem vertragsverhältnis zu deiner versicherung.

mir ist es einmal ähnlich ergangen und dieses manöver macht gerne die HUK Coburg. damit hält sie sich verwaltungsaufwand und ggf anwalts- und gerichtskosten vom laibe. eine androhung die versicherung zu wechseln im falle einer hochstufung half damals. andernfalls wäre wirklich eine erneute klage zu prüfen.


gruss

Sekundant
 
Hallo @Rudinchen und @Sekundant

Widersprechen sich eure Auskünfte?

Hallo Worry123, willkommen im Forum.
Ich hab keine Ahnung von der Sache, lese nur mit.

Rudinchens Antwort klingt einleuchtend. Bei Sekundants Antwort frage ich mich, was man macht, wenn die Versicherung entgegnet „Es steht Ihnen frei zu wechseln.“, denn dann steht man mit neuen Fragen da.
Ich schließe mich der Frage an, ob du RSV versichert bist. Du kannst den bereits engagierten RA auch fragen, ob die Höherstufung im Falle des Verfahrensgewinns von der gegnerischen Versicherung übernommen wird, falls Zweifel bestehen.

Wie sehen die anderen die Frage der Mitschuld, einfach weil man ein KFZ im Verkehr hatte? Kann die Mitschuld auf Null herauslaufen?

LG
 
hallo,

@HWS-Schaden - jetzt hast du mich ganz schön gefordert ;) es war gar nicht so einfach eine bestätigung dazu zu finden. ein wirklicher widerspruch besteht aber nicht, denn es handelt sich tatsächlich um zwei unterschiedliche rechtsgeschäfte mit unterschiedlichen parteien.

eine entscheidung ist zu finden unter

https://www.rechtslupe.de/zivilrech...des-versicherten-den-schaden-reguliert-359787

sofern also kein missverhältnis seitens der versicherung gegeben ist, hat man das nachsehen. dass man aber versuchen kann, die aus einer höherstufung resultierenden mehrkosten bei völliger schuldlosigkeit einzuklagen, wäre dann wiederum zu prüfen.

PS um es vll etwas zu verdeutlichen:
im verhältnis zur versicherung handelt es sich ggf um eine obliegenheitspflichtverletzung seitens des versicherers ggü dem VN und darf nicht mit dem unfall an sich verwechselt werden.


gruss

Sekundant
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

Meine Frage wäre, ob man wegen eines Blechschadens so ein Fass aufmachen will und sich auch noch mit der Versicherung anlegt?!

Was sagt denn dein Anwalt?! Wenn du die Klage gewinnst, wird dir der Unfallgegner den Schäden ersetzen (müssen), kann aber auch sein, dass du eine Mitschuld bekommst und einen Anteil bezahlen musst.

Da hat keiner eine Glaskugel und kann in die Zukunft sehen.

Wichtig ist daher die Frage nach einer Rechtschutzversicherung.

Viele Grüße,

Rudinchen
 
hallo @Rudinchen

du hast natürlich recht. aus heutiger sicht sind das kleinigkeiten. aber ich sehe es so: jedem ist das grösste unrecht das was ihm gerade passiert. und durch einen blechschaden unberechtigt von der versicherung höher gestuft addiert sich im laufe der zeit doch erheblich.

wie das "glaskugelmässig" aussieht weiss niemand. vor allem dann, wenn nur aufgrund des beschriebenen zu werten ist. ich gehe stets davon aus, dass das beschriebene den tatsachen entspricht, solange keine widersprüche bestehen.

ein weiterer punkt ist im gebaren der versicherungen zu sehen. gerade die HUK-Coburg (nenne ich mal, da eigene erfahrung, andere ziehen dem primus meist nach) hat eine strategie, auf dieser art und weise einerseits kostenerstattungen in form von GA, RAe etc zu sparen, aber auf kosten ihrer eigenen versicherten. die erfahfungen gehen hier über jahrzehnte, siehe zb auch www.captain-huk.de


gruss

Sekundant
 
Ja, es ist nicht richtig, wenn Versicherungen falsch agieren.

Aber wg eines Blechschadens zwei Prozesse anzufangen (evtl. auch noch ohne Rechtschutzversicherung) wäre schon hart. Und dann auch noch mit der Möglichkeit im Hintergrund, dass Worry vor Gericht eine Teilschuld bekommt, d.h., dass er dann auch noch einen Teil von Anwalts und Gerichtskosten tragen muss.

Viele Grüße,

Rudinchen
 
Vielen Dank an alle für die vielen Antworten. Das war mir so überhaupt nicht bewusst und rein logisch betrachtet ist es immer noch nicht nachvollziehbar. Genau, ich habe eine RSV. Und es war nur ein Blechschaden, dem Himmel sei Dank. Aber teuer, riesen SUV gegen Kleinwagen...und es geht mir auch neben dem finanziellen Schaden um mein Recht und ums Prinzip. Er ist nun mal einfach schuld und hat so dreist gelogen. Wahnsinn wie manche Menschen drauf sind. Jetzt muss die Zeit zeigen, wie es weitergeht. Aber jetzt weiß ich zumindest, wie es läuft. Ich möchte das alles eigentlich gar nicht, streiten liegt mir nicht, aber da muss ich jetzt durch. Danke euch für die Mühe!
 
Top