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Unfall

AnkeP

Neues Mitglied
Registriert seit
25 Juli 2017
Beiträge
4
Ort
44627 Herne
Hallo
Ich bin neu hier und weiss gar nicht ob es hier rein passt.
Ich habe Anfang Juni 2017 einen Unfall gehabt , ich betreibe eine Hundeschule und nach dem der Kurs zu Ende war haben drei Hundehalter ihre Hunde von der Leine gemacht und die Hunde haben mich von hinten umgerannt.
Jetzt habe ich probleme mit den Versicherungen der Hundehalter sie meinen ich hätte mit Verschulden , ich habe einen Anwalt eingeschaltet nun hat mich die Versicherung angerufen und möchten einen Vergleich ,ich muss dabei sagen daß ich immer noch Krankgeschrieben bin .

Die Diagnose : Ausgeprägtes subkutanen Ödeme des Fußrueckens, mehrere Haarrisse im Schienbein und Knochenmarkoedem im Sprunckgelenk und ausgeprägte Muskeloedeme sämtlicher unterschiedlicher Muskelgruppen

Was meint ihr soll man den Vergleich annehmen? Und wie hoch würde so ein Vergleich aus sehen.

LG.Anke
 
Vergleich

Hallo AnkeP,

wie hoch ist denn die Vergleichssumme? Und wirst Du von dem Unfall Spätschäden bzw. Dauerschäden behalten?

Was passiert momentan mit Deiner Hundeschule?

Was passiert mit Deiner Hundeschule später, wenn Du nicht mehr arbeiten kannst?

Das sind alles Dinge, die berücksichtigt werden müssen bei der Entscheidung ob Vergleich annehmen oder nicht.

Zum Thema Vergleich gibt es hier im Forum bereits eine Unmenge von Beiträgen. Sieh unter Suchfunktion.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
hallo Anke,

du bist noch arbeitsunfähig, die versicherung will teilweise verschulden abwälzen - nicht zu erkennen, wo die grundlage eines vergleichs liegen könnte.
und wenn sich der anwalt bei der versicherung legitimiert hat, hat diese sich über ihn zu äussern und dir nicht das recht auf anwaltliche beratung abzuschneiden.


gruss

Sekundant
 
Hallo
Der Arzt sagte das es da keine Spätfolgen geben würde und es komplett ausheilen wird.
Ja ich bin noch Krankgeschrieben und das jetzt seit 4 Monaten , Das die mir jetzt das Mutterschulden anhängen wollen ist daraus entstanden das alle drei Hundehalter gesagt haben das es waerend der Stunde passiert sein soll , was nicht stimmt. Die Summe steht noch nicht fest hat der gute Mann der Versicherung gesagt am Telefon deswegen bin ich auch ein wenig verunsichert .

LG.Anke
 
Moin Anke,

zunächst finde ich es bewundernswert, dass Dein Arzt Spätschäden ausschliesst. Die Aussage "das heilt alles komplett aus oder da bleibt nix zurück" ist ein Heilungsversprechen, dass kein Arzt oder Tierarzt geben darf.......da muss man sich deutlich allgemeiner ausdrücken. Allein die Verletzung im Sprunggelenk wird sicher eine Arthrose hervorrufen. Arthrosen im Sprunggelenk sind fast ausschließlich auf traumatische Folgen zurückzuführen, je nach Grad erst viele Jahre später......

Zunächst würde ich den Arzt wechseln......und regelmäßig Röntgenbilder oder CTs machen lassen um einen Verlauf zu dokumentieren. Natürlich im Seitenvergleich......

Allein die Tatsache, dass eine Versicherung sich so schnell einigen möchte, würde mich stutzig machen. Die wissen, was noch alles nachkommt und wollen da ganz schnell sauber raus.

Also: gescheiten Anwalt nehmen.......

Wie sieht es denn überhaupt mit der Klärung des Sachverhaltes aus? Wieso Mitverschulden? Die Unterrichtsstunde war doch beendet und für Tiere in privater Hand (also nicht gewerblich) gilt doch die Gefährdungshaftung ohne Exkulpationsmöglichkeit. Ein wenig aufpassen musst Du bei der Haftungsprivilegierung, darauf kommt die gegnerische Versicherung sicherlich, wenn es hart auf hart kommt. Daher ist ein kompetenter Anwalt absolut notwendig.

Viel Erfolg und gute Besserung!!

Vetty
 
Hallo Anke,

Das die mir jetzt das Mutterschulden anhängen wollen ist daraus entstanden das alle drei Hundehalter gesagt haben das es waerend der Stunde passiert sein soll , was nicht stimmt.

da sehe ich nur zwei möglichkeiten, vernünftigerweise eigentlich nur eine, wenn es um eine zuverlässige klärung des zeitpunktes geht.

möglicherweise - was aber nicht anzunehmen ist - erhält dein anwalt die angaben der hundehalter. aber zur klärung trägt es nicht bei.

eine alternative wäre eine anzeige gegen den/die hundehalter gewesen, in deren rahmen die aussagen einer prüfung zugänglich gewesen wären. das ist aber scheinbar nicht geschehen.
dein anwlt muss versuchen, darauf hinzuwirken, die angaben der zeugen genau zu prüfen und zu verifizieren (genaue uhrzeit, örtlichkeit, umstände, weitere zeugen, die du evtl benennen kannst).


gruss

Sekundant
 
Mitverschulden

Hallo Sekundant,

was das Mitverschulden angeht, sehe ich hier noch ein anderes Problem. AnkeP hat eine Hundeschule, sie ist also Profi, was die Einschätzung des Verhaltens von Hunden angeht.

Möglicherweise führt das die Versicherung als Argument des Mitverschuldens insoweit ein, dass AnkeP sich der Gefahren beim Zusammentreffen von mehreren Hunden im Klaren hätte sein müssen und entsprechende Vorsichtsmaßnahmen hätte einleiten müssen. Schließlich ist der Unfall offensichtlich auf dem Hundeplatz passiert.

@AnkeP,
falls ich mich irre, bitte berichtigen

Was die Gefahreneinschätzung angeht, habe ich in meiner beruflichen Tätigkeit einiges an Fällen zum rekonstruieren gehabt, wo genau dieser Aspekt mit eine Rolle spielte.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo
Der Sachverhalt war so :
Das Training findet immer auf einer öffentlichen Wiese oder im Waldstatt .
Wären der Trainingstunde sind die Hunde immer angeleint erst wenn die Stunde zu Ende ist können die Hundehalter machen was sie wollen,wenn sie mich fragen ob sie sie laufen lassen können sage ich immer ja das müsste ihr selber wissen nur wartet bis ich aus der Gefahr bin.
So war es auch beim Unfalltage nur sie haben die Hunde zu früh angeleint ich war noch nicht aus der gefahrenzone rauss sie haben mich dann von hinten erwischt .
Bei ihren Versicherungen haben sie angegeben das der Unfall in der Stunde passiert sei was aber nicht stimmt einen Zeugen habe ich der das gesehen hat wie es passiert ist.

Das mit der zweiteñ Meinung da habe ich hätte Woche einen Termin und einen Termin beim Anwalt habe ich morgen.

LG.Anke
 
Hallo Anke,

wie gestaltet sich der Vertrag zwischen Dir als Ausbilderin und den Hundebesitzern?

Was für Vertragsinhalte gibt es bzgl. der Ausbildung und Fürsorgepflichten?

Welche Versicherungen sind in den Vertrag inkludiert?

Was muss der Hundehalter versichern? Welche Aktivitäten / Maßnahmen sind versichert?

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo
In meinen Verträgen steht drin
1. Der Hundehalter muss für seinen Hund eine Hundehalter Versicherung haben

2 Hundehaltung Ausschuss: Die Haftung der Hundeschule für leichte und mittlere Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen .Die Teilnahme an den Angeboten der Hundeschule folgt auf eigene Gefahr . Für Unfälle von Personen oder Hunden haftet die Hundeschule nicht Bei Kämpfen und / oder Rangeleien unter Hunden haftet der jeweilige Hundehalter für etwaige Verletzungen an Hund oder Mensch .
Haftungfreistellungsverpflichtung: Der Hundehalter stellt die Hundeschule und deren Ausbilder von einer eventuellen Inanspruchnahme egal aus welchem rechtlichen Gesichtspunkten frei u.a.bei einer Inanspruchnahme aus tieraufseher Haftung

Das ist ein Auszug aus meinem Vertrag
Die Versicherung sind die Provinzial , Gothaer, Uelzener

Aber es ist ja nicht wären der Stunde passiert.

LG.Anke
 
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