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Unfall Vor 1. Jahr! Bleibende Schmerzen!

maddinh

Nutzer
Registriert seit
4 Juli 2007
Beiträge
9
Hallo, ich hatte ca. vor einem Jahr einen Verkehrsunfall, bei dem sich unser Auto mehrmals überschlug!
Soweit sind wir gut weggekommen!
Jetzt geht es mit dem Schmerzensgeld in die letzte Runde!
Nachdem wir für unsere damals schon bekannten Verletzungen das Schmerzensgeld bekommen haben, geht es diesmal um die bleibenden Verletzungen.

Ich habe seit dem Verkehsunfall nur noch Rückenschmerzen, ziemlich stark, wegen denen ich auch in Orthopädischer Behandlung bin. Zudem habe ich starke Kopfschmerzen 3-4mal in der Woche. Letztens bin ich wegen den Kopfschmerzen sogar ins Krankenhaus eingeliefert wurden, weil ich umgefallen bin vor Schmerzen.

Nun stellt sich die Frage, wie ich das geltend mache! Natürlich habe ich einen Anwalt! Und mein Arzt bescheinnigt mir das ich bleibende Rückenschmerzen habe und Kopfschmerzen! Aber wie sieht das aus, weil ich noch nicht weiß, was ich später einmal werden will (bin 17 Jahre alt und noch ABI am machen), und ich weiß nicht ob ich mit diesen Rückenschmerzen und fast täglich auftretenden Kopfschmerzen alle Berufe ausführen kann.
Was kann ich an Schmerzensgeld geltend machen?
Und wie kriege ich da irgendwie hin das ich vielleicht eine Bescheinigung bekomme, dass ich eventuell nicht mehr alle Berufe ausführen kann.
Und wie sieht das aus, wenn ich wirklich so eine Bescheingugn bekomm, darf ich dann später wirklich manche Jobs nicht machen? Und muss ich meinem Arbeitgeber sowas vorlegen?

Ich wäre euch sehr dankbar wenn ihr mir helfen könntet!
 
Hallo, ich hatte ca. vor einem Jahr einen Verkehrsunfall, bei dem sich unser Auto mehrmals überschlug!
Soweit sind wir gut weggekommen!
Jetzt geht es mit dem Schmerzensgeld in die letzte Runde!
Nachdem wir für unsere damals schon bekannten Verletzungen das Schmerzensgeld bekommen haben, geht es diesmal um die bleibenden Verletzungen.

Hallo maddinh,

verstehe ich das richtig? Ihr habt aussergerichtlich Schmerzensgeld bekommen. Nun will die Versicherung die Sache abschliessen und nochmals Schmerzensgeld zahlen?
Du schriebst damals von zwei Wirbelfrakturen und dass du 4 Wochen krankgeschrieben warst. Wie sah die Behandlung aus? Welche Diagnosen hast du schriftlich? Hat sich die Schulausbildung verzögert? Hat ein Arzt bereits gesagt, dass du nicht alle Berufe ausüben kannst? Wurdest du begutachtet? etc. pp

Bitte einige Infos, dann kann man mehr dazu schreiben.

Gruß
Cindy
 
Wir haben von der gegnerischen Versicherung damals schon Schmerzensgeld bekommen für Wirbelfraktur und so! also die Schäden die sofort sichtbar waren.
Jetzt geht es dadrum, ob es bleibende Schäden gibt.
Und wie sich rausgestellt hat, habe ich bleibende Rückenschmerzen und Kopfschmerzen.
Die Behandlung sah so aus, das ich seitdem regelmäßig zum Orthopäden gehe und viele Schmerztabletten nehme gegen die Schmerzen.
Ich kriege jetzt schriftlich das ich bleibende Rückenschmerzen habe und Kopfschmerzen, und das ich deshalb weiter in Behandlun sein muss. Die Schulausbildung hat sich nicht verögert. Und das ich einige Berufe nicht ausüben kann, hat der Arzt auch nicht gesagt, aber man kann sich ja vorstellen das ich jetzt kein Bauarbeiter mehr werden kann, weil welcher Mensch geht schon auf den Bau wenn er eh schon Rückenschmerzen hat?
 
Nun stellt sich die Frage, wie ich das geltend mache! Natürlich habe ich einen Anwalt!
Was kann ich an Schmerzensgeld geltend machen?
Und wie kriege ich da irgendwie hin das ich vielleicht eine Bescheinigung bekomme, dass ich eventuell nicht mehr alle Berufe ausführen kann.
Und wie sieht das aus, wenn ich wirklich so eine Bescheingugn bekomm, darf ich dann später wirklich manche Jobs nicht machen? Und muss ich meinem Arbeitgeber sowas vorlegen?

Hi maddinh,

was sagt denn der Anwalt?
Hier kann dir wohl keiner sagen, wieviel Schmerzensgeld angemessen ist, aber du kannst entsprechend der Diagnosen (nach denen ich bereits gefragt hatte) googlen.
Kopfschmerzen und Rückenschmerzen ist etwas zuuu allgemein gehalten. War es ein Schleudertrauma, dass zu den Kopfschmerzen führt? usw.

Wenn sich die Parteien nicht einig sind, kann ein Gutachten in Auftrag gegeben werden.
Die Versicherung wird sich aber freuen, wenn du eine Abfindungserklärung unterschreibst mit der dann alles erledigt ist. Darum fragte ich danach, ob die Versicherung nun alles endgültig abschliessen will.
Davor ist zu warnen.

Zu deinen anderen Fragen.
Der materielle Schaden, der dir entsteht, ist zu ersetzen. Wenn du also schon Bauarbeiter wärst und den Beruf nciht mehr ausüben könntest, hättest du einen zu ersetzenden Schaden.
Weiterhin gibt es eine Schadensminderungspflicht für dich. Das heißt, du musst deine verbliebene Arbeitskraft entsprechend einsetzen.

Infos zum Personenschaden findest du hier
Personenschaden

Für dich darin vielleicht interessant folgende Punkte: "Einkommensnachteile" - in der Themenübersicht ganz unten findest du dann Prognosebildung bzgl. hypothetischen Zukunftseinkommens.

Wie gesagt, ich hab keine Ahnung, wie die Ärzte deinen Dauerschaden bewerten und wie gut dein Anwalt dich berät.

Bei einem Dauerschaden ist von einer Abfindung abzuraten. Du weißt nicht, welche gesundheitlichen Probs du in 10 Jahren mit der WS hast. Ich weiß ja nicht, welche Art von Wirbelfrakturen du hattest und ob eine WS-Fehlstellung dadurch geblieben ist etc.

Das schnelle Geld lockt jetzt evtl., aber denk an die Zukunft.

Hier wäre folgendes zu beachten:
Feststellungsinteresse
Feststellungsinteresse

Du bist jung und der Tag wird kommen, da du wahrscheinlich eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschliessen möchtest, um dich abzusichern. Aber es ist fraglich, ob und zu welchen Bedingungen du diese nach den Unfallverletzungen abschliessen kannst.
Angenommen der Dauerschaden wird schlimmer und du kannst daraufhin deinen Beruf in 10 oder 15 Jahren nicht mehr ausüben, wer soll dann zahlen?
Also vor jeder Unterschrift die Folgen bedenken - notfalls hier nachfragen ;)

Ich hoffe ich konnte dir einige Anregungen geben.
Cindy
 
Vielen Dank, für deine schnellen Antworten.
Ich habe gelesen das Kopfschmerzen nach einem Verkehrsunfall immer auf diesen zurückzuführen sind. Also denke ich, ist es doch egal woher die kommen oder? Und die Rückenschmerzen sind ja auch seitdem.
Und ich wollte das mit dem Schmerzensgeld mal wissen, weil ich finde mein Anwalt legt das immer sehr niedrig an, und vielleicht hatte ja schon jemanden einen ähnlichen Fall, und kann mir sagen wieviel ich geltend machen kann.

Desweitere werde ich natürlich keine Abfindungserklärung unterschreiben!
 
Hi maddinh,

ja natürlich hatte jemand schonmal einen ähnlichen Fall - WS kaputt gemacht ;)

Aber hier kommt es bei der Bemessung auf Details und evtl. auf Begutachtung an. So habe ich es erlebt. Ohne Klage wäre ich niemals zu meinem Recht gekommen.

Schau mal hier, dann siehst du, wie die Beträge auseinander klaffen.
Schmerzensgeld

Auf jeden Fall freue ich mich zu lesen, dass du dich nicht unüberlegt abfinden läßt. Achte auf dein Feststellungsinteresse.
Übrigens kann es sein, dass du in 1 Jahr mehr Schmerzensgeld fordern würdest, als zum jetzigen Zeitpunkt. Gut Ding will Weile haben.

Also viel Erfolg und gute Besserung
Cindy
 
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