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Unfall und schizophrenie

kuririn

Neues Mitglied
Registriert seit
12 Okt. 2022
Beiträge
2
Hallo, mein Cousin hatte einen Autounfall bei dem er zu 100% anerkannt das Opfer ist. Er war schon damals schwer schizophren aber seit dem Unfall sind zu seinem Krankheitsbild noch einige Sachen dazugekommen/verschlimmert. Da ich ihm helfe mit der ganzen Anwaltssache und generell im Leben klarzukommen, dachte ich daran, dass der Unfallverursacher auch für die erhöhte Schizophrenie aufkommen sollte. Als ich ihm das sagte meinte er, er will das dem Anwalt nicht unnötig erzählen weil es ihm unangenehm sei und das evtl einfach das professionelle Verhältnis mit dem Anwalt gefährden könnte und er nicht mal dafür Schmerzensgeld sehen könnte. Was sagt ihr dazu?
 
Hallo,

Du hast nicht geschrieben, wofür genau Dein Cousin einen RA hat. Ich nehme jetzt mal an, es geht um Haftungsansprüche gegenüber einer Versicherung.

Dem RA kann Dein Cousin über die Schizophrenie berichten, der unterliegt der Schweigepflicht. Ich würde mir allerdings sehr genau überlegen, ob ich das der Versicherung gegenüber anführen würde. Falls Ihr irgendwelche anderen psychischen Probleme , z.B. PTBS aus dem Unfall geltend machen wollt, würde ich es auf keinen Fall anführen. Falls Ihr "nur" körperliche Schäden geltend machen wollt, würde ich es mir auch sehr genau überlegen. Die Versicherung könnte so etwas zum Anlass nehmen, jegliche Zahlungen zu verweigern. Zudem bezweifele ich, dass Ihr eine Verschlechterung der Schizophrenie, die bedingt durch den Unfall ist (und das muss sie sein!) auch nur ansatzweise nachweisen könnt.

Herzliche Grüße
Sabine
 
Er wird ganze zeit zu einer Einrichtung weitergeleitet, wo er schon wegen schiziphrenie war um die Ptbs zu heilen. Wenn er jetzt für den RA die Schweigepflichtsentbindung unterschreibt, hat der Anwalt sicher das Recht alles was mit der Schizo zu tun hat rauszufiltern oder?
 
Hallo Kuririn,

nicht Euer RA sollte Euer Problem sein.

Sondern, wenn Ihr Schweigepflichtsentbindungen für die HPV unterzeichnet, dass diese behandelnde Ärzte und Krankenkasse um Auskunft ersuchen darf. Dies dürft Ihr nicht machen.

Alle Berichte fordert Ihr an und leitet diese dann nach Eurer Sichtung und Freigabe an Euren RA weiter.

Das erste Problem könnte schon sein, dass die behandelnden Psychologen der PtBs beim Befundbrief gleich in der Anamnese die Schizophrenie beschreiben.

Daher, diese ist nicht unfallursächlich, müsst Ihr das dann mit den Therapeuten klären und ganz klar sagen, es kommt nur in den Befundbericht die PtBs - also der Befundbericht fängt nach dem Unfalltag an!!! Vorher ist nichts versicherungsrelevat.

Viele Grüße

Kasandra
 
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