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Unfall teilskalpiert/psych.Schaden Allianz stellt sich quer

Yves

Neues Mitglied
Registriert seit
16 Sep. 2020
Beiträge
4
Hallo, ich hatte vor 2Jahren einen schweren Autonunfall als Beifahrer, bei dem uns die Vorfahrt genommen wurde. Mein Freund und Fahrer wurde dabei tödlich verletzt. Mein Freund der hinten saß kam mit leichten Verletzungen davon. Durch den Aufprall ect. wurde meine linke Seite teilskalpiert, ich hatte ein Schädelhintrauma, Abschürfungen und lag kurz auf der Intensivstation, dann normale Station.
Im nachhinein wurden durch etliche Untersuchen auf der skalpierten Seite Läsionen im Kopf festgestellt. Ich bin seitdem in psychologischer Behandlung, leide unter Vergesslichkeit Angst Unsicherheit ect. Diagnose ua. Posttraumatische Belastungsstörung.
Sowohl meine Psychologin als auch die neurolog.Ärzte(2) haben mir dies schriftlich bestätigt. Wobei sich die Ärzte, was die Kopfverletzung betrifft etwas bedeckt halten und keine 100% Einschätzung geben(können) das diese Sache im Kopf tatsächlich vom Unfall ist,obwohl sie höchstwahrscheinlich davon ausgehen.
Nun zu meinem Problem...
Ich habe von Anfang an einen Anwalt,welcher mir nun mitteilte das die gegnerische Seite die Allianzversicherung weder die ärztlichen Gutachten anerkennt und behauptet die Verletzung wäre nicht vom Unfall, noch für alles insgesamt angemessen zahlen möchte. Der Vorschlag der Versucherung waren 7.000 Euro. Mein Freund, der hinten saß und kaum Verletzungen davon trug wurde ebenfalls mit 7.000 Euro Schmerzensgeld abgetan und hat diese auch angenommen.
Nun zu meinen Fragen: was kann ich tun?
Wie sind meine Chancen wenn ich vor Gericht klage?
Warum soll mein Schmerzensgeld so "gering" sein wie bei meinem Freund, obwohl ich erheblich verletzt war und immernoch Probleme habe?
Wie ist die Rechtslage, was meint ihr? Oder hat jemand ähnliche Erfahrung? Wäre über jeden Rat und Tipp dankbar!
Vielen Dank schon mal
 
Hallo Yves,

vorweg schon mal, hast du eine Rechtsschutzversicherung und hat die Versicherung schon etwas an dich bezahlt, neben Schmerzensgeld gibt es noch andere Zahlungsverpflichtungen.

Das Verhalten der Versicherung ist völlig normal, wie viel Schmerzensgeld dir zustehen könnte, solltest du oder dein RA anhand von Vergleichs-Urteilen herausfinden.

Wenn du klagst, wird ein oder mehrere gerichtlich bestellte Sachverständige über deinen Gesundheitszustand entscheiden. Ein Gutachten kostet mehrere tausend Euro, du oder deine RSV müssen dieses erst mal vorschießen, am Ende bezahlt der Verlierer. Hast du schon Erfahrung mit Gerichten oder Rechtsanwälten.

MFG Marima
 
Hallo Yves,

willkommen im Forum. Auch ich hatte bei meinem unverschuldeten Crash mit der Allianz zu tun. Frontalkollision mit Unterschenkelfrakturen, HWS-Trauma und SHT-Trauma. Der Kfz-Sachverständige, der mein Auto beurteilte, meinte, nur jeder zweite überlebe solch ein Ereignis. Die Versicherung hielt die Füße still und wollte uns Abwimmeln, Tiefstapeln, mit geringen Summen abspeisen, das habe ich damals erlebt. In ersten Jahr haben sie die Unkosten gezahlt, Fahrzeug, Kleidung etc. im zweiten Jahr kamen Abschlagszahlungen und dann sperrten sie sich.

Mein Anwalt hat mir dazu geraten alle Abfindungsangebote vorab abzulehnen und hat eine eigene Rechnung aufgemacht mit allen finanziellen Kosten, die er dann dort geltend gemacht hat. Darin waren Verdienstausfall auch der Haushaltsführungsschaden und Schmerzensgeld mit aufgelistet.

Ich wurde dann von der Allianz aufgefordert zu Gutachtern zu gehen, einmal chirurgisch und noch neurologisch. Jedoch waren deren Ausführungen aber sehr zweifelhaft und die Allianz lehnte weitere Regulierung ab und wollte sogar bereits geleistete Teilzahlung zurückfordern.

Der Anwalt hat mir geraten vor Gericht zu gehen, das war mir erst unheimlich, aber wenn zweierlei Meinungen eines Problems bestehen, dann ist es doch sehr gut, wenn man ein unabhängigen Juristen die Sache bewerten lässt. Es ist die Chance für Dich nicht in den Rädern der Nervenmühle der nicht zahlen wollenden Versicherung hängen zu bleiben.

Vor Gericht - gut drei Jahre nach dem Crash, wurden die Allianzgutachten als Parteigutachten eingeschätzt, weil Klinikprotokolle, Rehaberichte und Arztberichte denen entgegen sprachen. Das Gericht hatte in Erwägung gezogen mich zu gerichtlich bestellte Gutachtern zu schicken. Aber das hieße, dass es drei Monate dauern würde passende Gutachter zu finden, drei Monate bis ich dort einen Termin bekäme, drei Monate bis diese Gutachten vorliegen würden und weil man dazu Stellung nehmen darf weitere drei Monate, also ein weiteres Jahr bis zu einem erneuten Termin vor Gericht.

Der Richter machte einen Vergleichsvorschlag, der niedriger lag, als meine geforderte Summe und man hatte vier Wochen Zeit zu überlegen. In dieser Zeit rief die Allianz mehrfach an und wollte die Zahlen herunterhandeln. Ich war hin und hergerissen, ob ich mich darauf einlassen will. Man riet mir dazu, weil ein Abschluss solch eines Rechtsstreits einen psychisch entlasten sollte. Aber meine chronischen Schmerzen hat das nicht beeinflusst. Auch heute noch muss ich mit den Einschränkungen leben. Die Allianz musste 50T Euro an mich auszahlen.

Hast du eine Rechtsschutzversicherung?

Auf jeden Fall bist du nicht ein Einzelfall, sondern das ist leider das normal Vorgehen von Versicherungen, alles negieren, in Frage stellen, andere Ursachen herandichten. Jetzt kannst du nur handeln, indem du deine Pfunde in den Ring wirfst und nur du weist, wie es Dir geht, Du brauchst Nachweise darüber von Ärzten, Behandlern, Therapeuten.

Parallel dazu kannst du beim Versorgungsamt einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen. Die beurteilen von Amtswegen deine gesundheitlichen Einschränkungen. Deren Feststellungen können dir dann gegen die Allianz helfen, weil es ein amtliches Dokument ist und unabhängig vom Gerichtsverfahren erstellt worden ist.

Lass dich von deinem Anwalt beraten, er muss dir die Angebote der Versicherung vorlegen, aber das heißt noch lange nicht, dass dieses Abwimmelangebot sinnvoll und in deinem Interesse liegt.

LG Teddy
 
Hallo Yves,

vorweg schon mal, hast du eine Rechtsschutzversicherung und hat die Versicherung schon etwas an dich bezahlt, neben Schmerzensgeld gibt es noch andere Zahlungsverpflichtungen.

Das Verhalten der Versicherung ist völlig normal, wie viel Schmerzensgeld dir zustehen könnte, solltest du oder dein RA anhand von Vergleichs-Urteilen herausfinden.

Wenn du klagst, wird ein oder mehrere gerichtlich bestellte Sachverständige über deinen Gesundheitszustand entscheiden. Ein Gutachten kostet mehrere tausend Euro, du oder deine RSV müssen dieses erst mal vorschießen, am Ende bezahlt der Verlierer. Hast du schon Erfahrung mit Gerichten oder Rechtsanwälten.

MFG Marima
Danke für deine Antwort. Nein ich hab keine Erfahrung und leider auch keine Rechtsschutzversucherung und befinde mich auch noch im Studium, weiß also auch noch nicht wie und ob ich überhaupt die Kosten für den Anwalt und Gericht tragen könnte. Vorallem wie meine Aussichten stehen.... ich hatte einmal eine Zahlung ganz am Anfang von 3.500 Euro. Diese würden von den 7.000 noch mal abgezogen also wären es jetzt noch 3.500 Euro was die Allianz zahlen will. Nach der ersten Zahlung hat es sich bis jetzt hingezogen.
 
Hallo Yves,

willkommen im Forum. Auch ich hatte bei meinem unverschuldeten Crash mit der Allianz zu tun. Frontalkollision mit Unterschenkelfrakturen, HWS-Trauma und SHT-Trauma. Der Kfz-Sachverständige, der mein Auto beurteilte, meinte, nur jeder zweite überlebe solch ein Ereignis. Die Versicherung hielt die Füße still und wollte uns Abwimmeln, Tiefstapeln, mit geringen Summen abspeisen, das habe ich damals erlebt. In ersten Jahr haben sie die Unkosten gezahlt, Fahrzeug, Kleidung etc. im zweiten Jahr kamen Abschlagszahlungen und dann sperrten sie sich.

Mein Anwalt hat mir dazu geraten alle Abfindungsangebote vorab abzulehnen und hat eine eigene Rechnung aufgemacht mit allen finanziellen Kosten, die er dann dort geltend gemacht hat. Darin waren Verdienstausfall auch der Haushaltsführungsschaden und Schmerzensgeld mit aufgelistet.

Ich wurde dann von der Allianz aufgefordert zu Gutachtern zu gehen, einmal chirurgisch und noch neurologisch. Jedoch waren deren Ausführungen aber sehr zweifelhaft und die Allianz lehnte weitere Regulierung ab und wollte sogar bereits geleistete Teilzahlung zurückfordern.

Der Anwalt hat mir geraten vor Gericht zu gehen, das war mir erst unheimlich, aber wenn zweierlei Meinungen eines Problems bestehen, dann ist es doch sehr gut, wenn man ein unabhängigen Juristen die Sache bewerten lässt. Es ist die Chance für Dich nicht in den Rädern der Nervenmühle der nicht zahlen wollenden Versicherung hängen zu bleiben.

Vor Gericht - gut drei Jahre nach dem Crash, wurden die Allianzgutachten als Parteigutachten eingeschätzt, weil Klinikprotokolle, Rehaberichte und Arztberichte denen entgegen sprachen. Das Gericht hatte in Erwägung gezogen mich zu gerichtlich bestellte Gutachtern zu schicken. Aber das hieße, dass es drei Monate dauern würde passende Gutachter zu finden, drei Monate bis ich dort einen Termin bekäme, drei Monate bis diese Gutachten vorliegen würden und weil man dazu Stellung nehmen darf weitere drei Monate, also ein weiteres Jahr bis zu einem erneuten Termin vor Gericht.

Der Richter machte einen Vergleichsvorschlag, der niedriger lag, als meine geforderte Summe und man hatte vier Wochen Zeit zu überlegen. In dieser Zeit rief die Allianz mehrfach an und wollte die Zahlen herunterhandeln. Ich war hin und hergerissen, ob ich mich darauf einlassen will. Man riet mir dazu, weil ein Abschluss solch eines Rechtsstreits einen psychisch entlasten sollte. Aber meine chronischen Schmerzen hat das nicht beeinflusst. Auch heute noch muss ich mit den Einschränkungen leben. Die Allianz musste 50T Euro an mich auszahlen.

Hast du eine Rechtsschutzversicherung?

Auf jeden Fall bist du nicht ein Einzelfall, sondern das ist leider das normal Vorgehen von Versicherungen, alles negieren, in Frage stellen, andere Ursachen herandichten. Jetzt kannst du nur handeln, indem du deine Pfunde in den Ring wirfst und nur du weist, wie es Dir geht, Du brauchst Nachweise darüber von Ärzten, Behandlern, Therapeuten.

Parallel dazu kannst du beim Versorgungsamt einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen. Die beurteilen von Amtswegen deine gesundheitlichen Einschränkungen. Deren Feststellungen können dir dann gegen die Allianz helfen, weil es ein amtliches Dokument ist und unabhängig vom Gerichtsverfahren erstellt worden ist.

Lass dich von deinem Anwalt beraten, er muss dir die Angebote der Versicherung vorlegen, aber das heißt noch lange nicht, dass dieses Abwimmelangebot sinnvoll und in deinem Interesse liegt.

LG Teddy
Danke dir auch für deine Antwort. Da hast du ja auch schon einiges durch.. Mein Anwalt hat erst nächste Woche Zeit, dann werde ich sehen was er vorschlägt. Bin leider total unerfahren und habe auch keine Rechtsschutzversicherung. Ich habe große Angst davor, dass wenn ich weiter klage, am Ende verliere und hoch verschuldet bin dadurch. Ich studiere noch eine Weile und bekomme nur Bafög. Es ist nicht einfach zu den psych. Problemen sich auch noch mit der Versicherung zu streiten und belastet noch mehr. Aber sowas ist es wohl wirklich keine Ausnahme
 
Hallo Yves,

ich wollte Dir keine Angst machen, sondern Mut alles in Ruhe zu überlegen und nicht vorschnell etwas zu entscheiden.

Nach einem so einschneidenden Erlebnis kann niemand behaupten, dass das keine Nachwirkungen hätte. Einmal körperlich mit Narben, Einschränkungen usw. aber auch psychisch, das würde selbst jemand mit Elefantenhaut umhauen. Es ist anmaßend, wenn das jemand behaupten will. Die Floskeln der Schlechtachter lauten meistens: Schädigung vorhanden, aber folgenlos ausgeheilt, Knochen ganz, da kann nichts mehr schmerzen. Aber ach, wenn sie mal selber betroffen wären ....

Der Wunsch etwas schnell hinter sich zu bringen, abschließen zu wollen, damit der Kopf für Neues frei wird, ist verständlich und nachvollziehbar. Bedenke, du wirst heute, morgen, übermorgen und den Rest deines Lebens mit den Folgen leben müssen. Das kann heute ganz gut gehen, aber was ist in ein paar Jahren, oder in belastenden Situationen. Ich dachte auch, ach das wird schon wieder besser, aber Pustekuchen, zurück ins alte Leben geht nicht mehr. Man muss jeden Tag einen Schritt in ein fremdes neues Leben wagen, samt dem Handicap der Unfallfolgen.

Bei mir stellte sich über Monate heraus, dass ich bei Stress immer mehr Ausfälle hatte, konnte mir nichts mehr merken, Schmerzphasen nahmen an Dauer und Intensität zu. Brauchte für das Meiste wesentlich länger und selbst Routinesachen kosteten Kraft und Energie und laugten mich sehr aus. Es gab mehr downs als ups und ich wurde für die Kollegen zur Zumutung. So musste ich meinen Beruf ganz aufgeben und bin binnen drei Jahren aus dem Schuldienst in den Ruhestand versetzt worden. Der Amtsarzt hielt mich samt von ihm angeregten neuen Gutachtern als Folge des Unfalls für dienstunfähig, die Versicherung als geheilt ... was für ein Widerspruch.

Gerade wenn du im Studium steckst, solltest du dir übers Studentenwerk Infos holen, ob du aufgrund der Unfallfolgen Unterstützung bekommen könntest, so z.B. Studienzeitverlängerung usw. Es gibt auch die Möglichkeit längere Zeit für Seminararbeiten zu bekommen. Als Student hast du die gute Möglichkeit ohne lange Wartezeiten eine psychologische Begleitung zu bekommen. Die sind zwar Ansprechpartner für Probleme mit dem Studium, aber besonders bei gesundheitlichen Störungen vermitteln sie und greifen ein, sobald du auf sie zukommst. Traue dich das auch in vermeintlich besseren Zeiten schon mal auszuloten, dann sind die Wartezeiten kürzer. Je mehr du mit geschulten Personen ins Gespräch kommst, desto klarer kann deine eigene Entscheidung reifen. Gefährlich werden Entschlüsse, wenn sie im stillen Kämmerchen entstehen, denn dann fallen viele Aspekte unter den Tisch.

Alles Gute und lieben Gruß
Teddy
 
Hallo Yves,

"Ich habe große Angst davor, dass wenn ich weiter klage, am Ende verliere und hoch verschuldet bin dadurch."

Du kannst vor Gericht nicht verlieren !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Die Schulfrage ist doch zu 100% geklärt?

Die Frage ist doch nur wie viel Geld du von der Versicherung bekommst .

Wenn du auf 30.000 € klagst und 20.000 zugesprochen bekommst, musst du 1/3 die Verfahrenskosten tragen.

Schmerzensgeld
Bei einem Verkehrsunfall, in dessen Folge es zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen gekommen ist (Beispiel: HWS- Schleudertrauma ), sind nicht unbeträchtliche Schmerzensgeldbeträge durchsetzbar, welche ein gegnerischer Haftpflichtversicherer im Regelfall jedoch nicht freiwillig oder gar ungefragt auszahlen wird. Hier ist die genaue Kenntnis der einschlägigen Rechtsprechung erforderlich, um in der Argumentation mit dem gegnerischen Versicherer den für den Mandanten höchstmöglichen Betrag zu erzielen.



MFG Marima
 
Hallo Yves,

Es gibt auch noch die Möglichkeit der Prozesskistenhilfe (Antrag beim zuständigen Amtsgericht) oder der Prozesskostenfinsnzierung (nutze hier die Suchfunktion oder Google danach).

Da die Schuldfrage wohl klar ist, dürfte beides in Frage kommen.

Ohne Anwalt kommst du auf keinen Fall weiter. Lass dich nicht über den Tisch ziehen, denn du weißt nicht, welche Auswirkungen gesundheitlich und beruflich noch auf dich zukommen werden. Auf jeden Fall kannst du dich auf etliche Jahre Prozess einstellen. Das sage ich nicht, um dir Angst zu machen, sondern damit du eine realistische Zeitvorstellung hast. Aber ich denke, dass es nötig ist, das durchzuziehen.

Viele Grüße,

Rudinchen
 
Hallo, ich danke euch Allen für die Tipps und Erfahrungen. Es hat mir jetzt schon geholfen, mich zu entscheiden. Ich werde auf jeden Fall vor Gericht gehen. Langsam kommt auch etwas Wut auf, wie man versucht die Menschen abzufertigen. Schlimm genug, dass der Unfallverursacher nicht mal eine richtige Strafe bekommen hat..
Hab mich nun auch etwas belesen. Was meint ihr, was eine passende und realistische Summe wäre für mich, die ich für mich im Hinterkopf behalten sollte?
Könnte ich auch bei der Krankenkasse etwas bewirken oder Hilfe erwarten?

LG
 
Hallo Yves,

Krankenkassen können da meines Wissens kaum helfen. Es existieren Listen, die je nach Schädigung Summen vorschlagen. Jeder Anwalt hat die normalerweise vorliegen, also frag ihn. Du brauchst dazu die Aufzählung aller unfallrelevanten Diagnosen vom Krankenhausaufenthalt, von den Therapeuten und Behandlern. Warst du in Reha? Hast du aktuelle Befunde, die Aussagen machen können, über die noch vorliegenden Beschwerden? Nimm alles mit und dann kann die ein erfahrener Anwalt helfen.

Denke dran, da wird wie auf einem Basar gehandelt, es gibt keine gesetzliche Vorgaben. Weil jeder Fall einzigartig ist, darf da kein Summe zugeordnet worden, sondern es ist immer individuell verhandelbar. Daher machen es die nicht zahlen wollenden ja so schwer und stapeln ganz ganz tief unten und freuen sich ins Fäustchen, wenn sie an einen Dummen geraten, der sich darauf einlässt.

Nur du selbst weißt wie es dir geht. Klar will man gerne nur das sehen, was alles wieder klappt und wieder gut geworden ist. Aber jetzt geht es um die halbleere Hälfte eines Glases. Was für Schädigungen lagen durch den Unfall vor, welche davon haben sich gebessert und in wieweit, welche liegen noch vor. Wie groß ist die Gefahr, dass in der Zukunft sich etwas daraufhin verschlechtert?

Also das nennt man Zukunftsschaden auch die Summe darüber ist verhandelbar. Häufig wird eine Schmerzensgeldzahlung, samt Haushaltsführungsschaden, Aufwandsentschädigung usw. vereinbart und ein möglicher Zukunftsschaden herausgelassen. Dann kann man auch Jahre später für die Verschlechterungen sich an die Versicherung wenden und die müssen dafür einstehen.

Also viele offenen Fragen. Bespreche das in Ruhe mit dem Anwalt und frag ihn und uns hier alle Löcher in den Bauch. Wir werden dir hier aus unseren Erfahrungen mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Da fällt mir noch ein, falls Du unbedingt ein Gerichtsverfahren vermeiden willst, gibt es eine Schiedsstelle der Versicherung. Ein Ombudsmann schaut sich die Sachen an und macht dann der Versicherung einen bindenden Vergleichsvorschlag. Du als Betroffener kannst den Vorschlag annehmen, oder aber doch den Klageweg beschreiten, der ist für dich nicht bindend. Aber bespreche das ruhig erst mal mit dem Anwalt.

Ein Bekannter, der in der Versicherungsbranche gearbeitet hat, meinte bei der Schilderung deines Falles über die Höhe der Summe: die haben doch ein Rad ab.... Was hast du zu verlieren, du brauchst Geduld und Diagnosen, da können die Purzelbäume schlagen, aber ohne deine Rechte einzufordern, passiert leider nichts und du wirst in ein paar Jahren dich im Spiegel anschauen und dir sagen, ach wie war ich damals ...

Also KOPF HOCH. Wer nicht kämpft hat schon verloren, wer kämpft kann verlieren, aber auch gewinnen und das wünsche ich Dir.

LG Teddy
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Yves,

Hast du schon mal einen Test bei einem Neuropsychologen gemacht? Falls du Gedächtnis-- und Konzentrationspeobleme hast, kann er das durch einen Test feststellen und auch behandeln. Das wäre wichtig, um auch evtl. vorhandene Hirnleistungsstörungen feststellen zu können.

Außerdem wäre es sinnvoll, wenn du eine Reha zur Trauma Bewältigung beantragen würdest. Das könnte dir sowohl gesundheitlich als auch vor Gericht weiterhelfen, deine Ansprüche geltend zu machen.

Wichtig ist, dass all deine Beschwerden schriftlich dürch Ärzte und Therapeuten bestätigt werden und du dir auch so schnell wie möglich Hilfe holst, um das Trauma und die gesundheitlichen Beschwerden zu behandeln.

Und falls du klagst, stelle dich darauf ein, dass dir die abstrusesten Sachen unterstellt werden. Einfach nicht persönlich nehmen, sondern sachlich dagegenhalten.

Prophylaktisch könntest du dir von Freunden und Verwandten eine schriftliche Zeugenaussagen geben lassen, indem sie deine Veränderungen von vor und nach dem Unfall dokumentieren. Das kannst du der Versicherung und auch bei Gericht einbringen.

Viele Grüße

Rudinchen
 
Hallo Yves ,

ja, die Allianz und psychische Folgeschädeno_O wobei der Unfall sicherlich nicht bloß, ein leichtes "HWS Trauma" war.
Bei dir geht es um mehr, als jetzt eine Summe X und gut. Es könnte sein, dass du den Berufsziel
nicht mehr machbar ist:oops: und oder du nur Teil leistungsfähig bist.
Also...es geht nicht nur um Schmerzensgeld sondern auch um eine ggf. Fortkommensschaden.

Frage warst du vorher schon wegen psychischen Gegebenheiten in Behandlung?

Rechtsschutz? ggf. doch über deinen Freund und oder deine Eltern?

Grüße
 
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