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Unfall teilskalpiert/psych.Schaden Allianz stellt sich quer

Hallo Bobb,

Du kannst hier nachlesen - dort sind auch die Fachgesellschaften genannt:

AWMF: AWMF aktuell › 094-...PDF
„Begutachtung nach gedecktem Schädel-Hirntrauma im ... - AWMF

Und auch hier bekommst du Hilfe:



Dort findest du viel Infomaterial!

Viele Grüße

Rudinchen
 
Grüß Euch alle!

Rudinchen - Du bist einfach Klasse! Das ist nämlich genau die Stelle, die ich auch meine!

01
Es ist die AWMF-Leitlinie Nummer 094-002 mit dem Titel „Begutachtung nach gedecktem Schädel-Hirn-Trauma".

02
Möglicherweise muss man im Termin noch erklären, wer oder was die AWMF ist.

(a)
Die AWMF ist die "Arbeitsgemeinschaft der wissenschaftlich medizinischen Fachgesellschaften", in der jetzt über 175 medizinische seriöse Fachgesellschaften mitarbeiten.

(b)
Sie betreibt seit 1962 viele Aktivitäten, ist also keine Eintagsfliege in der Wissenschaft. Unter anderem überprüft sie medizinische Leitlinien und erteilt - auf verschiedensten Qualitätsstufen - dann „TÜV“ darauf, dann ist es eine AWMF-Leitlinie.

Das ist deshalb nötig, denn: Jeder darf medizinische Leitlinien schreiben, der dazu Lust hat. So entsteht aber ein Wildwuchs an Leitlinien von teilweise kurioser Qualität. Da wollte man die Spreu vom Weizen trennen. Genau das tut die auf AWMF.


03
Die Leitlinie gibt es schon seit einigen Jahren, erinnerlich ist sie erstmals 2015 herausgegeben worden, die jetzige Fassung stammt von 2018. Wer heute noch mit der veralteten Meinung argumentiert, eine dauernde Schädigung könne nur dann anerkannt werden, wenn ein größerer Gewebeschaden im Gehirn festgestellt werde oder eine längere anfängliche Bewusstlosigkeit, der ist offensichtlich über den Stand von Tönnies im Jahr 1953 nicht herausgekommen. Der aber ist überholt.


ISLÄNDER
Hallo Isländer,

in Deinem Post vom 28. Oktober 2020 werde ich die dortigen Leitlinien mal versuchen zu recherchieren.


Gruß Bobb
 
Hallo Rudinchen,

danke Dir vielmals für Deine Links; ......und noch schöne Weihnachtstage :)

Gruß Bobb
 
Hallo Yves,

"Ich habe große Angst davor, dass wenn ich weiter klage, am Ende verliere und hoch verschuldet bin dadurch."

Du kannst vor Gericht nicht verlieren !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Die Schulfrage ist doch zu 100% geklärt?

Die Frage ist doch nur wie viel Geld du von der Versicherung bekommst .

Wenn du auf 30.000 € klagst und 20.000 zugesprochen bekommst, musst du 1/3 die Verfahrenskosten tragen.

Schmerzensgeld
Bei einem Verkehrsunfall, in dessen Folge es zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen gekommen ist (Beispiel: HWS- Schleudertrauma ), sind nicht unbeträchtliche Schmerzensgeldbeträge durchsetzbar, welche ein gegnerischer Haftpflichtversicherer im Regelfall jedoch nicht freiwillig oder gar ungefragt auszahlen wird. Hier ist die genaue Kenntnis der einschlägigen Rechtsprechung erforderlich, um in der Argumentation mit dem gegnerischen Versicherer den für den Mandanten höchstmöglichen Betrag zu erzielen.



MFG Marima
@Marima … Bei mir ist die Schuldfrage auch geklärt (Unfallgegner hat zu 100./. schuld). Vor Gericht kann ich dann eigentlich nicht leer ausgehen, richtig?
 
Hallo Edina,

der User war Zuletzt gesehen am 19 Sep. 2020 .

Gerne der Hinweis an Dich, Dein RA kann nur so gut sein, wie Du ihn zuarbeitest! Du musst auch liefern!

Viele Grüße,

Kasandra
 
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