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Unfall: Radfahrer - Fußgänger / Schmerzensgeld Entschädigung

april0711

Nutzer
Registriert seit
1 Dez. 2011
Beiträge
4
Hallo. Ich hatte vor einiger Zeit, als Radfahrer, einen Unfall mit einem Fußgänger. Ich wurde schwer verletzt (offene Oberarmfraktur des rechten Arms unter Einbeziehung des Ellbogengelenks, bleibende eingeschränkte Mobilität, nachfolgend CRPS[Sudek]). Dem Fußgänger passierte nichts. Die Schuldfrage ist klar: der Fußgänger trägt die Schuld.
Leider ist der Unfallverursacher ein 17 jähriger Asylbewerber, der kurz nach dem Unfall untergetaucht ist. Er wird per Haftbefehl gesucht. Selbst wenn er wieder auftaucht ist es fraglich, ob er Schmerzensgeld / Entschädigung für die zerstörten Sachwerte leisten kann.
Weißer Ring und Verkehrsopferhilfe können mir nicht helfen. Gibt es eine Institution, eine öffentliche Stelle, ein Gesetz was mir bezüglich des Schmerzensgeldes und der bei mir zerstörten Gegenstände helfen kann?

Vielen Dank
 
Hallo april0711,

mir ist keine Stelle bekannt, die das allgemeine Lebensrisiko dieser Art abdeckt. Irgendwo sind wohl einfach Grenzen gesetzt, vor allem wenn es um Sachschäden geht.

Gibt es eine Institution, eine öffentliche Stelle, ein Gesetz was mir bezüglich des Schmerzensgeldes und der bei mir zerstörten Gegenstände helfen kann?

Wie hoch ist denn der Sachschaden, dass er einen solchen Aufwand lohnt? Welche Informationen hast Du denn von den anderen Stellen bekommen?
Ich wünsche, dass es um Deine Gesundheit mittlerweile besser bestellt ist. Darauf solltest Du wert legen.


Gruss

Sekundant
 
Hallo April.

Inwieweit ist es bewiesen das der Fußgäger allein Schuld hat auch auf den Fahrradweg muß jeder umsichtig Fahren und jeder Zeit bremsen können. Oder hat er dich vom Fahrrad getreten dann wäre es ein Fall über den Weißen Ring gewesen aber die zahlen dir kein Schmerzengeld sondern sind dir behilflich bei den Anträgen und gehen auch mit dir zum Gericht .Darüber kann man aber einen Erstberatungsschein für einen Anwalt bekommen.Mehr aber nicht.!
Der Unfallverursacher wird doch nicht nur wegen des Unfalls per Haftbefehl gesucht da muß eigentlich schon mehr sein.
SEi froh das es nicht schlimmer gekommen ist ein Fahrrad kann man ja ersetzen aber die Gesundheit leider nicht.

LG SONJA
 
"Inwieweit ist es bewiesen das der Fußgäger allein Schuld hat auch auf den Fahrradweg muß jeder umsichtig Fahren und jeder Zeit bremsen können."

Puuh, dachte nicht mich hier rechtfertigen zu müssen, ob ich nun Schuld habe oder nicht. Die Frage der Schuld ist von der Polizei und von der Staatsanwaltschaft festgestellt worden.

"Oder hat er dich vom Fahrrad getreten dann wäre es ein Fall über den Weißen Ring gewesen aber die zahlen dir kein Schmerzengeld sondern sind dir behilflich bei den Anträgen und gehen auch mit dir zum Gericht .Darüber kann man aber einen Erstberatungsschein für einen Anwalt bekommen.Mehr aber nicht.!"

Der weiße Ring hilft nur wenn es vorsätzlich geschehen ist. Wenn jemand zwischen zwei Autos, seine Augen auf das Mobile gerichtet auf den Radweg tritt, ist das nicht vorsätzlich. Jedenfalls war dies die Aussage des Weißen Rings.

"Der Unfallverursacher wird doch nicht nur wegen des Unfalls per Haftbefehl gesucht da muß eigentlich schon mehr sein."

Eine (wenn auch fahrlässige) Körperverletzung bei einem Unfall wird von der Staatsanwaltschaft untersucht. Normalerweise kann das recht schnell geklärt werden und das Verfahren wird eingestellt. Wenn aber derjenige, welcher die Körperverletzung verursacht hat, untertaucht wird zur Klärung des Sachverhalts ein Haftbefehl ausgesprochen.

"SEi froh das es nicht schlimmer gekommen ist ein Fahrrad kann man ja ersetzen aber die Gesundheit leider nicht."

Da hast du recht. Es geht nicht nur um das Fahrrad, das Mobile, die Jacke, das Hemd, die Hose und den ganzen anderen Kleinkran, sondern auch darum wer für die bleibenden nachfolgenden gesundheitlichen Behandlungen zahlt. Wenn ich später für jedes Quartal meine Praxisgebühr bezahlen muss, für die Physiotherapie meine Zuzahlungen zu leisten habe, hätte ich gerne dafür einen Ausgleich.
 
Hallo Sekundant,

ich habe mich mit der Situation abgefunden. Mit dem CRPS habe ich noch einige Monate zu tun, der Arm kann nicht mehr ganz gestreckt und gebeugt werden. Aber ich bin froh, dass ich mit dem rechten Arm wieder einigermaßen essen kann.

Der Sachschaden liegt bei etwa 1500 €. Aber das ist eigentlich nicht der Punkt. Es geht eher um die gesundheitlichen Folgekosten und die Einschränkungen bezüglich meines Berufes.

Infos habe ich nur vom Weißen Ring und von der Verkehrsunfallhilfe. Die ersten treten nur bei einem Gewaltverbrechen ein, die zweiten nur bei Mitwirkung eines Fahrzeuges.

Aber wie du schon gesagt hast: das allgemeine Lebensrisiko.

cu
april0711
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, april0711,

das kann ich gut nachvollziehen

Aber ich bin froh, dass ich mit dem rechten Arm wieder einigermaßen essen kann.

...
Es geht eher um die gesundheitlichen Folgekosten und die Einschränkungen bezüglich meines Berufes.

Aber ich denke, in diesem speziellen Fall hätte nur eine vorherige private Absicherung geholfen.

Übrigens: ist der Verursacher alleine in D oder hat er vielleicht noch Angehörige (17 Jahre!)? Aber selbst dann wird der finanzielle Hintergrund nicht weiter helfen. Nur mal als Anmerkung, ich kenne ja die sonstigen Umstände nicht (Herkunftsland, Aufenthaltsdauer, daraus weitere Möglichkeiten).


Gruss

Sekundant
 
Hallo April 0711 !

Guck doch mal in die Vertragsunterlagen Deiner eigenen Privathaftpflicht.

Einige "neuere" Versicherungsverträge umfassen auch einen s.g. Schadens-/ Forderungsausfall.
Dies bedeutet, wenn Dein Unfallgeger nicht versichet ist, so tritt Deine eigene Haftpflichtversicherung für die Schäden ein.

Dies als kleiner Rechtstipp.

Alles Gute.

Gruß- Gummibär
 
Hallo Gummibär,

daran hatten wir auch schon gedacht. Leider haben wir den + Passus nicht in unserem Vertrag.

Einige "neuere" Versicherungsverträge umfassen auch einen s.g. Schadens-/ Forderungsausfall.

Danke

Hallo Sekundant

Ja, april0711,
Übrigens: ist der Verursacher alleine in D oder hat er vielleicht noch Angehörige (17 Jahre!)? Aber selbst dann wird der finanzielle Hintergrund nicht weiter helfen. Nur mal als Anmerkung, ich kenne ja die sonstigen Umstände nicht (Herkunftsland, Aufenthaltsdauer, daraus weitere Möglichkeiten).

Eigentlich ist der Verursacher ja auch ein armer Kerl: 17 J., Asylbewerber aus Afghanistan. Und nun untergetaucht. Da ischt nüscht zu holen, selbst wenn er wieder auftaucht.

Danke für dein Mitdenken
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
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