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Unfall mit Totalschaden

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GabyK

Nutzer
Registriert seit
7 Mai 2007
Beiträge
1
Hallo,meine Tochter hatte vor 4 Wochen einen Unfall,ihr wurde die Vorfahrt genommen.Rechtslage ist geklärt, meine Tochter trifft keinerlei Schuld an dem Unfall.
Ihr Pkw, ein in 8/2006 gekaufter Reimportwagen wirtschaftlicher Totalschaden..........Der Gutachter hat das Fahrzeig über eine restwertbörse versteigert, das Geld hat meine Tochter inzwischen bekommen aber ansonsten...nichts.Sie war inzwischen beim Anwalt, hat auch, da kein Gebrauchtwagen wie sie ihn hatte zu bekommen war, ein neues Fahrzeug gekauft und finanzieren müssen.
Nun weigert sich die Versicherung
1. die Überführungskosten zu übernehmen:mad:
2. die Zinsen des Kredites zu bezahlen:mad:
Die Anwältin meint ein Autounfall sei*ein persönliches Lebensrisiko*:eek:
Nutzungsausfall will sie nur für 12 Tage zahlen, es hat aber 14 Tage gedauert bis das neue Fahrzeug da war.
Hat jemand einen Tipp?
Und ist es normal das eine Versicherung so trödelt?:confused:
MfG
Gaby
 
Hallo Gaby,

ich kann leider nur Deine letzte Frage beantworten.

Und ist es normal das eine Versicherung so trödelt?

Nein, sie trödelt nicht, sondern sie geht taktisch vor! Sie hofft, dass der Anspruchsteller aufgibt oder Fristen versäumt, damit sie nicht mehr Ersatzpflichtig sind.

Deshalb immer auf alle Fristen achten und diese auch einhalten. Auch bei Eurem Anwalt darauf achten, dass er alle Fristen einhält. Denn wenn er eine Frist versäumt, wird dies Euch angerechnet.

Viel Glück bei der Durchsetzung Eurer Ansprüche.

LG
nettfreak
 
Klage

Hallo Gaby,

Ich kann leider nur die Klage empfehlen, da ein weiteres Zuwarten bei einem unverschuldeten Unfall nicht hinnehmbar ist!

Finanzierungskosten sind nur in engen Grenzen zu ersetzen. Besser wäre es gewesen, einen kurzfristig rückführbaren Kredit aufzunehmen und sodann bei Zahlung der Versicherung das Darlehen abzulösen. In einem solchen Fall hätte man gute Chancen die aufgewandten Zinsen erstattet zu erhalten.

Zu erstattende Ausfallzeit hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Aber weniger als 14 Tage ist schon ungewöhnlich.

MfG
 
da kein Gebrauchtwagen wie sie ihn hatte zu bekommen war, ein neues Fahrzeug gekauft und finanzieren müssen.
Nun weigert sich die Versicherung
1. die Überführungskosten zu übernehmen:mad:
2. die Zinsen des Kredites zu bezahlen:mad:
Gaby

Wenn kein gleichwertiger Gebrauchtwagen da war (was ich mir nicht vorstellen kann) dann nennt man das Pech. Daraus abzuleiten man kann sich einen Neuwagen kaufen und die Versicherung muss dann für Kreditzinsen der Finanzierung und für die Überführungskosten aufkommen ist falsch. Die Versicherung zahlt eine pauschale für das an-und abmelden. Die liegt glaube ich so um die 80 Euro.

Die Anwältin meint ein Autounfall sei*ein persönliches Lebensrisiko*:eek:
Nutzungsausfall will sie nur für 12 Tage zahlen, es hat aber 14 Tage gedauert bis das neue Fahrzeug da war.
Hat jemand einen Tipp?
Und ist es normal das eine Versicherung so trödelt?:confused:
MfG
Gaby

Der Nutzungsaufall richtet sich nach der im Gutachten angegebenen Zeitdauer für die Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeuges. Wenn hier also 12 Tage steht dann zahlt die Versicherung auch nur 12 Tage. Egal wie lange Du brauchst um ein gleichwertiges Fahrzeug zu beschaffen.

Und ja es ist normal das Versicherungen trödeln. (nicht beim einfordern der Versicherungsbeiträge, sondern bei der Regulierung von Schäden)
 
Anmerkung

Die Versicherung muss die tasächlich angefallenen Ab- und Anmeldekosten erstatten. Nicht nur eine Pauschale. Wichtig ist der Nachweis der Auslagen durch Belege.

Beim Nutzungsausfall ist der Zeitraum im Gutachten keineswegs die Höchstgrenze. Denn der Wiederbeschaffungszeitraum laut Gutachten läuft üblicherweise erst mit der Vorlage des Gutachtens, wenn der Sachverständige zeitnah beauftragt wurde. Etwas anderes gilt allenfalls dann, wenn ein offensichtlicher Totalschaden vorlag, man also schon am Unfallort auch als Laie erkennen konnte, dass das Auto keinesfalls reparaturwürdig ist.
 
Die Versicherung muss die tasächlich angefallenen Ab- und Anmeldekosten erstatten. Nicht nur eine Pauschale. Wichtig ist der Nachweis der Auslagen durch Belege.

Das ist korrekt.

Nur, bei der Anschaffung eines Neuwagens anstatt eines gleichwertig gebrauchten Fahrzeueges ist es m.E. sinnvoller die Pauschale abzurechnen, welche in Höhe von ca. 80 € ohne Nachweis der Auslagen durch Belege von den meisten Versicherungen akzeptiert wird.

vgl.: http://www.ra-x-ius.de/Lexikon/Texte/ZulassungsKosten4.htm
 
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