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Unfall mit Roller.

Bommeldibom

Nutzer
Registriert seit
22 Dez. 2007
Beiträge
3
Hallo. und zwar hätte ich folgende frage.
ich hatte vor ein paar tagen einen unfall mit meinem Roller. und zwar fuhr ich der Vorfahrtsstraße entlang und dann kam aus der seitenstraße ein taxi gefahren und führ mich um ich fuhr mit Fernlicht da mein abblendlicht defekt war.
Jetzt meine frage kann seine Versicherung die kosten übernahme verweigern? da er mich gesehen haben muss.Und er Vorfahr und stoppschild missachtet hat.An verletzungen hab ich nur eine schulterprellung, schürfwunden und und seid dem kopfschmerzen davon getragen. aber mir geht es im eigentlichem fall um den sachschaden.

Ich danke euch schon mal recht herzlich!
 
Hallo Bommeldibom,
Herzlich willkommen hier im Forum. Schau ein wenig durch unsere Beiträge...
Da Du nicht Schuld hast, beauftrage schnellstmöglich einen Anwalt mit der Wahrnehmung Deiner Rechte. Die Kosten trägt die gegnerische Versicherung, wenn Du keine Schuld an dem Unfall hast. Die Frage Ablendlicht/Fernlicht beim Roller hat meiner Meinung damit garnichts zu tun. Die Versicherung muß auch die Sachschäden regulieren. Hattet Ihr Polizei da?

Gruß von der Seenixe.
 
hallo schon mal recht herzlichen dank für die schnelle antwort.
ja Polizei war da hat den unfall auch aufgenommen. ich sollte mich aber noch bei ihm melden um meine aussage zu machen aber er sagte der unfallhergang sei eigentlich klar. also das ich nicht schuld daran bin und auf mich maximal eine ordnungswiedrigkeit zu kommt wegen dem defekten abblendlicht.

Jetzt eine frage noch wegen dem anwalt die kosten übernimt die gegnerische versicherung so wie ich das gelesen habe. Aber kann sie die zahlung verweigern aus dem grund da mein Abblendlicht defekt war und ich mit fernlicht gefahren bin weil im grunde tut es ja nichts zur sache. da ich immerhin ein licht an hatte zwar fernlicht. aber Licht ist Licht denke ich mal.

Schon recht herzlichen dank im vorraus
 
Kleiner Tip

:rolleyes: Kann das nicht sein das dein Ablendlicht bei dem Zusammenstoß kaputtging:cool: und Du meintest halt
bei deiner Ausage das es vielleicht nicht funktionierte
und deswegen das Fernlicht dabei anhattest.:D

Zu deiner Besorgnis:

Die Versicherung muss zahlen,
aber mach Dir mal darüber keine Gedanken und lass
mal nachschauen was das mit deinen Kopfschmerzen
auf sich hat!

MfG

BG-Opfer
 
Hallo Bommeldibom,

beauftrage einen RA, der hat dann Akteneinsicht und wird Deine Interessen vertreten.

M.f.G. Pit
 
ich danke euch allen für eure schnellen antworten! ich werde nach den feiertagen dann auch gleich mit einem anwalt reden.
 
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