• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Unfall mit Rennrad mit Beteiligung Dritter

gelockt

Neues Mitglied
Registriert seit
12 Feb. 2016
Beiträge
8
Guten Tag,

ich hatte vor knapp 2 Monaten einen Unfall mit meinem Rad, der nach Angaben der Polizei durch Dritte mit verschuldet ist.
(Absperrung wegen Baumarbeiten war nicht ordnungsgemäß angebracht)

Nach einem Purzelbaum mit dem Rad und kurzzeitiger Ohnmacht, wurde ich in die Notaufnahme per Krankenwaagen gebracht und einige Tage später auch operiert.

Habe daraufhin von von der Polizei ein Schreiben erhalten, wo ich Angaben zum Ablauf machen soll...
(Polizei hat Strafanzeige gegen Firmeninhaber gestellt)
dabei soll ich ankreuzen, ob ich als Geschädigter Strafantrag gegen die Person stelle, unter Vorbehalt oder eben darauf verzichte.

Anfangs habe ich mich für die Strafanzeige entschieden, wegen Meinungen hier im Netz dies dann aber auf 'unter Vorbehalt' ändern lassen.

Da ich mich aber innerhalb 3 Monate dafür oder dagegen entscheiden muss, wurde ich nun nochmals vor Zusendung der Unterlagen an die Staatsanwaltschaft von der Polizei darauf hingewiesen.

Bin jetzt ein wenig ratlos, wie ich mich entscheiden soll.

Bitte um Rat
ld
 
Hallo gelockt,
willkommen im Forum.Wo liegt dein Problem,wenn du dich nicht falsch verhalten hast und durch die falsche(mangelhafte) Absperrung dir ein Schaden entstanden ist der event,noch Folgeschäden nach sich ziehen kann.Welche Verletzungen hattest du denn und warum bist du operiert worden.
Gruß Beinmodel
 
Strafanzeige

Hallo gelockt,

der Hintergrund für die Stellung der Strafanzeige ist der, dass es wahrscheinlich zur Einstellung des Verfahrens kommt, wenn Du keine Anzeige machst, da dann das öffentliche Interesse fehlt.

Dies hat aber keine Auswirkungen auf eventuell zivilrechtliche Forderungen deinerseits gegenüber der Baumarbeitsfirma.

Herzliche Grüße vom Rekobär :)
 
Guten Morgen,

mein Problem ist einfach das, dass ich aus der Sache nicht mehr machen möchte als sie ist, und wenig Lust auf Gericht habe.

Zwar bestätigt die Polizei, dass die Absperrung nicht ordnungsgemäß war, hat deswegen von sich aus ja auch einen Strafantrag gestellt,
aber seitens derer soll sich einige Meter vorher ein Hinweis befunden haben, welchen ich aber nicht wahrgenommen habe.

Nachher heißt es, ich hätte diesen Warnhinweis sehen müssen, bin aber viel zu schnell gefahren usw.

Nichts desto trotz war die eigentliche Absperrung nicht ordnungsgemäß,
so dass ich mich durch die plötzlich auftretende rot/weiße Absperrung erschrocken habe, und viel zu abrupt abbremsen musste.

Ergebnis: Purzelbaum incl. Rennrad wegen Klickpedale.

Ohnmacht, mit Krankenwaagen in die Notaufnahme, im Gesicht genäht, Operation 1 Woche später am Daumen (Skidaumen)

Helm und Fahrradbrille ist Schrott, eine Aussage über evtl. Schaden am Carbonrahmen ohne diesen röntgen zu lassen ist schwer zu sagen...
und dieser Vorgang kostet

PS: weitere Radfahrer haben sich auch über die plötzliche Absperrung erschrocken
 
so,

Strafantrag habe ich nun mal gestellt, da mir mitgeteilt wurde,

dass die Versicherung bei bleibenden Schäden einen Nachweis benötigt, und das nur über einen Strafantrag gehen soll.

Oder liege ich da falsch?


Wenn das nicht stimmt, kann ich auf den Strafantrag ja auch pfeifen...

und nur das Zivilverfahren aufnehmen

Benötige ich dafür überhaupt einen Anwalt?


Oder ist dieser, da ich Geschädigter bin, auch ohne Rechtsschutz ein Mehrwert,

und sollte zumindest ein Beratungsgasgespräch mit diesem vereinbaren?


Bitte um Rat
danke
 
Zuletzt bearbeitet:
Erstgespräch auf jeden Fall

Hallo Gelockt,

wenn die Versicherung die Strafanzeige als Nachweis braucht, naja, dann stelle sie halt. Wahrscheinlich will die gegnerische Versicherung anschließend ihren Versicherungsnehmer (die Baufirma) in Regress zu nehmen im Falle einer strafrechtlichen Verurteilung.

Das Beratungsgespräch beim Anwalt kostet zwar eine bestimmte Summe, solltest Du aber investieren. Danach müsste eigentlich die grundsätzliche Richtung klar sein. Wenn die Baufirma den Unfall verursacht hat, muss dessen Versicherung auch Deinen Rechtsanwalt bezahlen.

Sollte die gegnerische Versicherung es auf einen Prozess ankommen lassen, besteht natürlich ein bestimmtes Prozessrisiko. Das ist leider so.

Soweit erst einmal von meiner Seite.
Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
Hallo Gelockt,

wenn die Versicherung die Strafanzeige als Nachweis braucht, naja, dann stelle sie halt.

Hallo, das kann ich im Moment nicht sagen.

Mir wurde nur mitgeteilt, das dieser Schritt, Strafanzeige zu stellen, im Falle eines bleibenden Schadens notwendig sei.

Bei welcher Versicherung sollte ich mich dies bezgl. denn einmal erkundigen (Unfall- oder Krankenversicherung)?

Wenn diese nun auf keine Strafanzeige bestehen sollten, und ich es bei einem Zivilprozess belasse, benötige ich dann überhaupt einen Anwalt, um mir zusätzliche Kosten zu sparen...

Bin nach wie vor sehr ratlos.

Mein Therapeut meint, dass der Daumen zu fast 100 Prozent wieder hergestellt werden kann... dauert halt...

DANKE
lg
 
Hallo gelockt,

da geht es nicht um PUV o.ä. es geht um die Haftpflichtversicherung des Verursachers und glaube mir, da wird noch einiges auf Dich zukommen.

Wird Dir denn der Therapeut unterschreiben und garantieren, das nichts verbleibt
Genau so siehts aus, was weißt Du denn was in 1, 3 oder 10 Jahren ist?

Abgesehen davon hast Du bisher ja auch Schäden, die Dich aktuell belasten.

Also keine falsche Scheu, bei uns siehts so aus das der Unfallgegner einen Strafantrag wegen fahrlässiger Körperverletzung gestellt hat, obwohl er wußte das er den Unfall zumindest mit hoher Wahrscheinlichkeit überwiegend selbst verschuldet hat.
 
... bei uns siehts so aus das der Unfallgegner einen Strafantrag wegen fahrlässiger Körperverletzung gestellt hat, obwohl er wußte das er den Unfall zumindest mit hoher Wahrscheinlichkeit überwiegend selbst verschuldet hat...

was willst Du mir bitte damit sagen.

bin ich jetzt an dem Unfall alleine Schuld.

ich verstehe nur Bahnhof...

habe nur ein wenig Sorge auf den Kosten sitzen zu bleiben bzw. dass der Strafantrag die Gegenseite veranlasst in div. Dingen mehr nach zu bohren, und sich alles für mich zum Nachteil und komplizierter entwickelt, statt direkt auf den Antrag zu verzichten.

lg

PS: was ist PUV?
 
Hallo gelockt,

im Strafverfahren hast Du überhaupt keine Kosten. Die Ermittlungen führt die Staatsanwaltschaft. Wird von der Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe verhängt, dann ist zumindest eine Schuld des Verursachers ermittelt worden. Das "kann" Dir im Zivilverfahren (in den Verhandlungen über Schadenersatz u.s.w.) nützlich sein.

(PUV = private Unfallversicherung)
 
mir wurde mitgeteilt,

dass wenn von meiner Seite aus an einem Strafverfahren kein (öffentliches) Interesse besteht bzw. ich den Antrag nicht stelle,
dieser ohne zutun von der Staatsanwalschaft eingestellt wird.

Daraufhin habe ich diesen dann gestellt, so dass sich die Staatsanwaltschaft erst einmal mit dem Fall zumindest beschäftigt.

Ist es besser erst einmal auf Vorbehalt zu setzten, um nicht direkt mit der Tür ins Haus zu fallen...

aber was passiert denn nach 3 Monaten, wenn sich von meiner Seite aus 'unter Vorbehalt' nix geändert hat?

würde der Vorbehalt denn zumindest einen kleinen Anreiz für die Staatsanwaltschaft sein die Akte nicht von sich aus direkt zu schließen bzw. unberührt liegen zu lassen.

mit Kosten meine ich die für den Anwalt etc....
bin halt in keinem Rechtsschutz... leider

oder benötige ich diesen für den Zivilprozess so oder so... Schmerzensgeld, Kosten Unfall etc.

ld
 
Hallo gelockt,

für den Zivilprozess (wenn es zum Gerichtsverfahren kommen sollte) brauchst Du nur vor dem Amtsgericht keinen Anwalt, alle höheren Instanzen (ab 5000,- € Streitwert = Landgericht erste Instanz, dadrunter ist Amtsgericht erste Instanz) herrscht Anwaltszwang.

Da Du rechtlich nicht so besondere Vorkenntnisse zu haben scheinst, wäre Dir ein Fachanwalt zu empfehlen. Dieser kann sehr viel besser die Schmerzensgeld, Verdienstausfall u.s.w. Forderungen einblicken.

Es muss ja nicht zum Prozess kommen. Hast Du bereits die Info, welche Versicherung beim Gegner (Verursacher) für den Schaden aufkommen muss?
 
Top