• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Unfall mit Hund

bruno14

Nutzer
Registriert seit
23 Juni 2012
Beiträge
4
Liebes Forum,

ich brauche Eure Hilfe,

meine Frau hatte am Freitag einen Unfall mit einem Hund , der nicht angeleint war und ihr ins Farrad lief.

Meine Frau stürzte und musste wegen einer Verletzung am Knöchel im Krankenhaus behandelt werden.

Der Halter des Hundes hat keine Haftplichtversicherung und lebt von Hartz 4.
An wen hält sich letztenendes die Krankenkasse schadlos , wenn beim Hundehalter nichts zu holen ist wegen Hartz 4.

Ich kann mir schon denken , wer im Endeffekt bezahlen muss , nähmlich ICH,ist meine Vermutung richtig oder gibt es noch andere Möglichkeiten?

Danke für Eure Hilfe im Voraus

Gruß Bruno
 
Hallo,

mach Dir keine Sorgen, Du musst nichts bezahlen.

Die Krankenkasse regelt das dann schon.

Obwohl der Hundebesitzer Hartz 4ler ist solltest Du über Schmerzensgeld
nachdenken!
Du könntest auch ein Strafverfahren einleiten und den Ausgang abwarten. Dann kannst Du ohne große Umwege Dein Schmerzensgeld einfordern - ob er dann aber zahlen kann ich fraglich, da er zuerst die Tagessätze vom Strafverfahren bezahlen muss - sonst gibt es dementsprechend Haft.

Somit würde ich zuerst "freundlich" beim Hundebesitzer nachhaken ob er gewillt ist Dir entgegen zu kommen - lass Dich aber nicht auf eine Zahlung in X Monaten ein, dass Geld bekommst Du dann nie - und übe freundlich aber mit Nachdruck dementsprechend Druck aus.
 
Hallo Bruno,

mal vorausgesetzt, dass die alleinige Schuldfrage und Haftung tatsächlich beim Hundehalter liegt, wird es wohl so zutreffen, wie Du vermutest.
Allerdings musst ja nicht DU die Behandlungskosten tragen, sondern sie werden bei der Krankenkasse bleiben. Dafür ist man ja krankenversichet.

Die KK hat zwar einen Anspruch auf Erstattung gegenüber einem Dritten, gegen den Hundehalter, kannst ihn aber mangels Zahlungsfähigkeit nicht durchsetzen. Es kann allerdings sein, dass sie in Zukunft prüft, ob sich dessen Verhältnisse nicht verändert haben. Das ist sicher eine Frage der Verhältnismässigkeit. Bei einem verhältnismässig geringen Rückforderungsanspruch wird sie den Aufwand einer stetigen Prüfung wohl auch meiden, es sei denn, es liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass es nur vorübergehend ein H4-Bezug wäre.

Insoweit dürfte dies also euer geringstes Problem sein, solange keine bleibenden Schäden zu erwarten sind.


Gruss

Sekundant
 
Hallo Bruno,

hat Deine Frau eine private Unfallversicherung?

Wenn JA, dann müßt Ihr den Unfall dort melden. Es kann ja sein, dass die Verletzung Folgen hat.

Gruß
Kai-Uwin
 
Hallo Bruno,

hat Deine Frau eine private Unfallversicherung?

Ja hat sie und danke für den Hinweis , aber ich hatte schon mal einen Unfall und weiß daher die Vorgehensweise.Trotzdem danke , dass Du daran gedacht hast.

Ich glaube , da ich RS-Versichert bin , wäre es vielleicht zur Vorsicht sinnvoll erst einen Anwalt zwecks Beratung zu konsultieren.

An alle , vielen Dank für Eure schnellen Antworten, werde Euch auf den laufenden halten , vielleicht ist der Eine oder Andere dabei , der daraus seine Lehren zieht.

Bin aber weiterhin an Eure Meinungen interessiert.

Danke
Gruß Bruno
 
Hallo Bruno 14!

Guckt mal bitte in Eure Vertragsunterlagen Eurer (hoffentlich bestehenden) Privathaftplichtversicherungspolice.

In neueren Verträgen gibt es den Passus des s.g. "Forderungsausfalles", dies bedeutet, wenn Ihr geschädigt werdet, - der Schädiger aber nicht entsprechend versichert ist, so springt ggf. Eure eigene Privathaftpflichtversicherung für Euch ein.

Wenn der Hundehalter Hartz IV-Bezieher ist, keine Haftplficht- bzw. Hundehalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen hat, guckt mal ob "Bello" wenigstens mit einer Steuermarke versorgt war.
Könnte mir gut vorstellen, daß sich Herrchen auch noch die obligate Hundesteuer gespart hat.

Dies als kleiner Tipp am Rande.

Alles Gute.

Gruß- Gummibär
 
Hallo Zusammen,

Guckt mal bitte in Eure Vertragsunterlagen Eurer (hoffentlich bestehenden) Privathaftplichtversicherungspolice.

Danke für den Tipp , habe ich gemacht , steht auch darin , sogenannter Forderungsausfall ,aber leider für Schäden ab 2500€.

ironmann@ darauf wette ich auch , aber meine Frau möchte nicht , dass das Ordnungsamt eingeschaltet wird , da ja letztendlich das Tier darunter leiden muss (Tierheim ).

Habe heute von der Polizei ein schriftlichen Strafantrag bekommen .
Frage: Was bedeutet es für den Halter des Tieres und ist es sinnvoll einen Stafantrag zu stellen ?

Gruß Bruno
 
Hallo bruno,

da ja letztendlich das Tier darunter leiden muss (Tierheim ).

das stimmt schon. Also habt ihr doch wohl auch schon den Verdacht das das Tier nicht "optimal" gehalten wird? Denn nur weil das Tier nen Unfall verursacht hat wird es dem Halter nicht weggenommen.

Das könnte vielleicht auch für das Tier eine Verbesserung sein. Tierheim muß nicht zwangsläufig heißen das der Hund nicht mehr vermittelt werden kann.

Ich gehe davon aus das der Halter (Haftpflicht fehlt ja) hier zahlungspflichtig gemacht werden kann. Da er ja aber Hartz IV Empfänger ist wird, soweit ich weiß, nur ein Titel erwirkt.
Aber das wissen andere hoffentlich besser als ich.

Aber ich finde falsche Scham/Zurückhaltung ist nicht der richtige Weg. Wer ein Tier hält hat Verantwortung und die hört nicht bei dem Tier auf.

VG
Gitti
 
daß sich Herrchen auch noch die obligate Hundesteuer gespart hat.
Na ja gut, das ihr nicht mit Vorurteilen behaftet seid ;-)
Davon abgesehen, ist man als Hartz4 Empfänger für einen Hund Steuerbefreit. Genauso wie man keine GEZ Gebühren zahlen muss...

Also habt ihr doch wohl auch schon den Verdacht das das Tier nicht "optimal" gehalten wird?
Nur weil jemand keine Arbeit hat, einen Hund hat und dieser (wahrscheinlich ja nichtmal absichtlich) einen Unfall verursachte?

Ich habe 2 Hunde und falls ich mal meinen Job verliere, fände ich es echt traurig, wenn mir solche Sachen unterstellt würden.



Der Strafantrag dient dazu, das das Geschehen als Straftat verfolgt wird.
Also inwiefern der Halter fahrlässig gehandelt hat.
Ob dabei dann eine fahrlässige Körperverletzung in Frage kommt, weiss ich nicht... der Halter hat auf jeden Fall dann eine (Geld-)Strafe zu erwarten.
Ich kenne aber auch Fälle, wo der Hund vorher nie auffällig war, das Geschehen nicht zu erwarten war und das Verfahren eingestellt wurde.

Beim Hund könnte eine Wesensprüfung in Frage kommen, je nach Ausgang im schlimmsten Fall Maulkorb und ständiger Leinenzwang.
Wegen dem Verstoss gegen die Leinenpflicht in der Stadt hat ihn auf jeden Fall Post vom Ordnungsamt zu Erwarten.
 
Der Strafantrag dient dazu, das das Geschehen als Straftat verfolgt wird.
Also inwiefern der Halter fahrlässig gehandelt hat.
Ob dabei dann eine fahrlässige Körperverletzung in Frage kommt, weiss ich nicht... der Halter hat auf jeden Fall dann eine (Geld-)Strafe zu erwarten.
Ich kenne aber auch Fälle, wo der Hund vorher nie auffällig war, das Geschehen nicht zu erwarten war und das Verfahren eingestellt wurde.

Beim Hund könnte eine Wesensprüfung in Frage kommen, je nach Ausgang im schlimmsten Fall Maulkorb und ständiger Leinenzwang.
Wegen dem Verstoss gegen die Leinenpflicht in der Stadt hat ihn auf jeden Fall Post vom Ordnungsamt zu Erwarten.

Danke für die Info , dass wusste ich nicht
 
Hallo Pechvögelchen,

zum einen verstehe ich deine Reaktion, bin ich auch Tierhalter( wenn z.Z. auch "nur" Katzen welche aber in meiner Haftpflicht versichert sind) und kann schon nachfühlen was es heißt die Kosten für ein Tier aufzubringen. Sei es Tierarztkosten, Futter, Pflege, Haftpflichtversicherung und bei Hunden eben auch die Steuer, die jeder verantwortungsbewußte Hundehalter zahlt.
Auch ich habe sehr schlechte Zeiten hinter mir, in dieser Zeit war ich auch Hundehalter, doch war mir immer bewußt das ich Steuer und Versicherung für das Tier zahlen muß, da hatte dann ich eben weniger.

Was ich oben geschrieben habe ist leider kein Vorurteil sondern erlebte Erfahrung. Auch für Menschen die wenig Geld zur Verfügung haben (eben durch Hartz IV Bezug) gibt es die Möglichkeit ihr Tier zu versichern, hier bieten sogar manche Versicherungen Sondertarife an.
Ich unterstelle dem Hundehalter bzw. dem Hund keine Absicht das dieser Unfall passiert ist. Aber Verantwortungslosigkeit wenn man keine Haftpflichtversicherung für das Tier hat. Der Hund sieht ne Katze reißt sich los und rennt in ein Auto, drinnen sitzt eine Familie die dadurch allesamt verletzt werden, das ist fiktiv aber auf keinen Fall abwegig, weil leider schon oft passiert.

Dann möchtest sicher nicht du derjenige sein der im Auto saß und dann den Schaden und auch noch die Schmerzen hat.

Das hier die Gemeinschaft der Versicherer eintritt und den Schaden übernimmt ist für den Geschädigten vollkommen ok, aber der Halter hat dies im Hinterkopf und stiehlt sich so aus der Verantwortung, zu holen ist ja nichts, also was solls?

Wenn jeder so handeln würde wäre diese Absicherung bald so ausgehöhlt das sie irgendwann gestrichen wird.

Wenn du keinen Job mehr hast, was machst du dann? Deine Hundehaftpflicht kündigen und die Hunde bei der Gemeindeverwaltung abmelden (was eh nicht ohne Nachweis geht)?

Liebes Pechvögelchen, es gibt immer zwei Seiten, und hier im Forum ist die Seite derer die geschädigt sind und ausbaden müssen was "schiefgelaufen" ist.

Und wenn schon zitieren, dann richtig im Zusammenhang, denn ich hatte noch dazu geschrieben:
Denn nur weil das Tier nen Unfall verursacht hat wird es dem Halter nicht weggenommen.
Ein Wesenstest bei einem Hund der nicht gebissen hat oder agressiv war und lediglich in das Fahrrad lief weil Herrchen es nicht nötig hielt ihn anzuleinen, ist wohl auch über das Ziel hinausgeschossen.

Und was ich nicht wußte, das Hartz IV Empfänger von der Hundesteuer befreit sind - ist doch schön.


Gitti
 
Top