hier folgender Fall:
Ein Radfahrer begibt sich auf einen Weg, der keine klare Kennzeichnung als Geh- oder Radweg besitzt und nicht das übliche Aussehen eines Bürgersteiges hat(baustellenbedingt), zu einer Seitenstraße, die er überqueren möchte, um zum Radweg zu gelangen, der 150m von dort entfernt ist. Dabei kommt aus der Seitenstraße ein Auto, das den Radfahrer, der von links kommt, aufgrund von parkenden Autos und evtl. Unachtsamkeit übersieht trifft. Das Auto hatte einen kleinen Lackschaden auf der Motorhaube und das Hinterrad am Fahrrad war verzogen
Ach ja noch zur Info, also es gab keinen Radweg, den man hätte benutzen können in Nähe der Unfallstelle. Die Straße hat der Radfahrer auch nicht benutzt, da dort eine Baustelle ist, die den Verkehr sehr gefährlich macht. Es gibt nämlich dort eine Stelle, wo praktisch nur ein Auto durchpasst
Wer haftet hier?
Ein Radfahrer begibt sich auf einen Weg, der keine klare Kennzeichnung als Geh- oder Radweg besitzt und nicht das übliche Aussehen eines Bürgersteiges hat(baustellenbedingt), zu einer Seitenstraße, die er überqueren möchte, um zum Radweg zu gelangen, der 150m von dort entfernt ist. Dabei kommt aus der Seitenstraße ein Auto, das den Radfahrer, der von links kommt, aufgrund von parkenden Autos und evtl. Unachtsamkeit übersieht trifft. Das Auto hatte einen kleinen Lackschaden auf der Motorhaube und das Hinterrad am Fahrrad war verzogen
Ach ja noch zur Info, also es gab keinen Radweg, den man hätte benutzen können in Nähe der Unfallstelle. Die Straße hat der Radfahrer auch nicht benutzt, da dort eine Baustelle ist, die den Verkehr sehr gefährlich macht. Es gibt nämlich dort eine Stelle, wo praktisch nur ein Auto durchpasst
Wer haftet hier?