• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Unfall mit einem Hund / Hundehaftpflichtversicherung

ch_schuermann

Neues Mitglied
Registriert seit
29 Jan. 2021
Beiträge
5
Hallo,

mein Sohn (10 Jahre) hat vor ein paar Tagen mit unserer Nachbarin draußen gespielt. Das Mädchen hatte ihren Hund dabei und hat meinem Sohn die Leine gegeben (was sie von den Eltern her nicht hätte machen dürfen, da der Hund noch nicht lange da ist). Jedenfalls hat dieser Hund eine Katze gesehen und ist so plötzlich hinterher, dass mein Sohn keine Chance hatte zu reagieren.
Der Hund hat ihn ein kurzes Stück über die Straße geschliffen ehe er loslassen konnte.

Mein Sohn hat eine Platzwunde über der Lippe, die Lippe ist innen kaputt, an der Schläfe hat er üble Abschürfungen und es ist stark geschwollen (ein Bruch es Jochbeins ist fürs erste ausgeschlossen) und das Ohr hat Abschürfungen.
Er leidet sehr drunter, kann auf dem einen Auge kaum sehen wegen der Schwellung, kann kaum was essen usw.

Wir haben das ganze nun unserer privaten Unfallversicherung gemeldet, falls es im Nachhinein doch noch Komplikationen gibt. Diese hat es aufgenommen, aber auch an die Haftpflichtversicherung des Hundehalters verwiesen.

Muss ich nun noch was beachten? Ich war 2 Tage nicht arbeiten und würde die Tage von der Krankenkasse ersetzt bekommen. Oder muss ich das bei der Haftpflichtversicherung des Hundes angeben? Oder muss ich das bei der Beantragung der Krankenkasse mitteilen?

Und gibt es sonst noch was zu brachten?

Ich kenne mich gar nicht aus und möchte nichts falsch machen. Auch, ob die Haftpflichtversicherung dabei überhaupt greift. An sich wollen wir da auch keine große Sache raus machen und nur abgesichert sein.

LG
 
Ja, die Halter haben eine private Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen.
 
Hallo,

ein herzliches Willkommen hier im Forum,
Gegenüber der Haftpflicht des Hundehalters müssen sie die Forderungen geltend machen. Dazu reicht sicher erst einmal ein Schreiben an den Hundehalter. Dabei alle Forderungen beziffern, dazu gehört auch ein Schmerzensgeld. Da es ein Haftpflichtfall ist, bezahlt die gegnerische Versicherung auch die notwendigen Aufwendungen zur Rechtsberatung durch einen Anwalt. Noch ist nicht klar, ob Langzeitschäden, Narben usw. zurückbleiben. Also keiner endgültigen Bearbeitung zustimmen zum jetzigen Zeitpunkt. Die Haftpflichtversicherung hat keinen Anspruch darauf, dass das Kind einem von ihr bestimmten Arzt vorgestellt wird. Man ist kein Bittsteller sondern Geschädigter. Es gibt dort immer wieder mal Auswüchse.....
Alles aufschreiben und Protokoll führen.

Gruß von der Seenixe
 
Danke für die Antwort. Hier sind viele Informationen enthalten, die ich so nicht gewusst habe.
Es geht uns hauptsächlich darum, dass die eventuellen Folgeschäden angesichert sind. An ein Schmerzensgeld denken wir erstmal nicht. Es kann ja eigentlich wirklich niemand was dafür und wir wollen es uns mit den Nachbarn eigentlich nicht verderben.
 
Hallo,

bitte nicht die Nachbarn vorschieben. Diese haben sich dagegen versichert, was eine Pflicht für Hundebesitzer sein sollte. (Habe auch einen Hund, rein aus Therapiezwecken ;-))
Ich würde das in Absprache mit den Nachbarn eintüten. Du solltest ebenfalls verpflichtet sein das Beste für Dein Kind zu erreichen.

Gruß von der Seenixe
 
In Absprache mit den Nachbarn wird das nichts. Der Mann versteht es noch, dass wir es gemeldet haben. Die Frau macht nicht den Eindruck.
Ich bespreche das ganze heute Abend mal mit meinem Mann. Ggf. würde ich eher dazu tendieren es einem Anwalt zu überlassen um nichts falsch zu machen.
 
Wir haben jetzt ein Schreiben, der gegnerischen Versicherung bekommen, dass wir die Höhe des Schadens beziffern sollen und warum wir der Meinung sind, dass der Versicherungsnehmer Schuld ist.
Als Laien finden wir das schwierig. Wir werden uns jetzt kurz mit dem Anwalt betraten, ob wir bei dem Unfallhergang überhaupt Anspruch haben. Laut Sekretariat zahlt das nämlich nicht die gegnerische Versicherung. Diese würde nur im Falle einer gewonnenen Klage zahlen. Uns wäre es natürlich lieber, wenn wir es ohne Klage klären könnten.

Mein Sohn konnte zum Glück nach einer Woche wieder essen und trinken, aber so wie es aussieht wird über der Lippe wohl eine lange Narbe zurück bleiben
Die Hundehalter haben übrigens nur einmal nachfragt wie es ihm geht als wir uns zufällig vorm Haus getroffen haben, seitdem nie wieder
 
warum war für euch überhaupt ein weg über die versicherug notwendig? die behandlung eures sohnes zahlte doch die kk. wars nicht gut damit?
 
Hallo Chrissy,

und wer bezahlt die KK? Warum soll eine Sozialversicherug für Kosten aus dem Zivilrecht aufkommen?

Es ist schon richtig, dass die Zivilversicherung die Kosten begleichen müssen.

Die Krankenkasse hat ein Recht "unser Geld" vorfür sie in Vorleistung gegangen ist vom Verursacher zurck zu fordern.

Scheuermann geht hier richtig vor.

Viele Grüße

Kasandra
 
Top