• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Unfall mit dem Fahrzeug des Vaters meines Freundes

Status
Es sind keine weiteren Antworten möglich.

Mr.anders.

Nutzer
Registriert seit
18 Feb. 2008
Beiträge
6
Hio leutz,


hab nen riesen prob...
also ich hab mit dem fahrzeug des vaters meines freundes nen unfall verursacht, wobei nur ein schaden an dem fahrzeug aufgetreten ist.meine haftpflicht zahlt natürlich nicht, da die versicherung des fahrzeugführers dafür aufkommen muss bzw irgendwie flugzeuge,schiffe und kraftfahrzeuge nicht in der haftpflicht enthalten sind.


Nun wurde der schaden von einem gutachter festgestellt und die familie meines freundes verlangt von mir die zahlung dieses betrages, damit sie den betrag an ihre versicherung zahlen können um so zu erwartende hochstufungen in den versicherungsbeiträgen zu verhindern. sollte ich nicht zahlen wird sich die versicherung sicherlich das geld von mir wiederholen....
meine fragen sind nun die folgenden:
1. Trägt der mein freund (der sohn des fahrzeughalters) nicht eine mitschuld, da er zu diesem zeitpunkt die aufsicht über das fahrzeug hatte und mir die fahrt gewährt hat, obwohl er zu diesem zeitpunkt (ich nicht) wusste dass kein anderer damit fahrn darf/soll?:confused:
2.wenn es jetzt dazu kommt dass ich den festgestellten schaden nicht zahlen kann, weder an die eltern um der hochstufen entgegen zuwirken, noch an die versicherung, die sich das geld von mir zurück holen will, und das von einem gericht festgestellt wird weil ich einfach kein geld hab, kann dann meine mutter belangt werden? muss dazu sagen bin zwar über 18 aber wohne noch bei meiner mum...:(



danke schon mal für die antworten...würdet mir echt weiterhelfen:eek:
 
Hallo,

ich bin ganz sicher das die Versicherung des Fahrzeughalters den Schaden bezahlen muß, und sich nicht bei Dir das Geld holen kann. Diese Versicherung ist ja für das Fahrzeug abgeschlossen worden.

Du kannst den Eltern Deines Freundes doch die Summe zahlen um die die Versicherung hochgestuft wird, bis sie wieder auf den jetztigen Stand ist.
Und natürliche das was die Eltern selber zahlen müssen wirst Du ihnen zurück zahlen müssen.

Ich würde mit den Eltern reden, anbieten einen Nebenjob anzunehmen (zB Zeitung austragen) und damit die Schulden tilgen.

Ich denke wenn die Eltern Deinen guten Willen sehen und Du ihnen klar machst das Du Dich nicht drücken willst, werden sie sich auf Ratenzahlungen einlassen.

Ich bin auch sicher das Deine Mutter nicht mehr für Dich zahlen mußt.....im aller schlimmsten Fall landest Du vor Gericht......darum......lieber das Gespräch suchen:)

Lieben Gruß und viel Mut
Kai-Uwe
 
cool danke schon ma für die antworten...
die eltern meinten aber dass die versicherung sich das geld bei mir wiederholen könne weil ich irgendwie gegen den willen des fahrzeug inhabers gefahren bin...
 
Hallo,

wie Kai Uwe schon schrieb, die Versicherung kann sich kein Geld von dir holen. Die Fahrzeugversicherung ist eine Pflichtversicherung, ist an das Fahrzeug gebunden, egal wer fährt.

Sollte die Eltern deines Freundes Rabatte für Einzelfahrer in Anspruch genommen haben, ist dieser gewährte Rabatt nachzuzahlen (da du oben geschrieben hattest, dass dur nicht fahren durftest, geh ich mal von so was aus).

Der zivilrechtliche Anspruch der Eltern deines Freundes gegen dich besteht aber trotzdem. Sie können den entstandenen (Vermögens)Schaden bei dir geltend machen.

Das deine Mutter für dich in Leistung treten muss halte ich für eher unwahrscheinlich.

Gruß Jens

PS: da du selbst zwischenzeitlich geantwortet hast dazu noch kurz ne Frage: Hat dir der Freund das Fahren erlaubt oder sogar aufgetragen (Willst du fahren? oder so ähnlich)? Die Versicherung kann sich von dir rein gar nichts holen, da du mit dieser Versicherung keinen Vertrag hast, es sei denn, du hast das Fahrzeug gestohlen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Mr.anders.,

dies ist der Schaden den der Vater deines Freundes mehr an Versicherungsbeitrag (Rückstufungsschaden) zahlen muss.

Gruß Jens
 
Also wenn ich im prinzip die mehrkosten die dem vater an versicherungskosten anfallen bezahle können sie mich nicht weiter belangen?
 
Hallo Mr.anders.,

hab dies gerade auf der Seite der R+V Versicherung dazu gefunden:

Unfall mit geliehenem Auto - wer zahlt?

Was beim privaten Verleihen beachtet werden sollte
Wiesbaden, 14. Oktober 2002. Wer bezahlt den Schaden, wenn man dem besten Freund das Auto leiht und er damit einen Unfall verursacht? Laut R+V-Infocenter für Sicherheit und Vorsorge tritt die für das Fahrzeug bestehende Haftpflicht- oder Kaskoversicherung mit ihren jeweiligen Leistungen ein. Die Kosten für die übliche Rückstufung im Schadenfreiheitsrabatt, also höhere Versicherungsbeiträge, muss der Verleiher tragen. Er kann sie sich jedoch von demjenigen erstatten lassen, der den Unfall verschuldet hat. Deshalb sollte man hierüber vorab eine Vereinbarung treffen.

Allein in der Haftpflichtversicherung können bei einem gängigen Mittelklassewagen nach einem Unfall leicht mehrere hundert Euro anfallen - je nachdem, welche Rabattstufe der Wagen bereits erreicht hatte und wie weit er zurückgestuft wird. Den genauen Betrag kann man sich vom Versicherer ausrechnen lassen.

Muss das Auto darüber hinaus repariert werden, kann sich die Rechnung noch einmal erhöhen: Bei einem kaskoversicherten Wagen fällt neben den Kosten für die Rückstufung auch eine mögliche Selbstbeteiligung an. Ist der Wagen nicht kaskoversichert, muss die komplette Reparatur sowieso aus eigener Tasche bezahlt werden.

Das R+V-Infocenter rät daher, beim Verleihen des eigenen Wagens unbedingt vorab zu klären, wer für eventuelle Schäden aufkommen muss. Das schont die Freundschaft zwischen Autobesitzer und Fahrer. Außerdem sollte man sich davon überzeugen, dass der Fahrer überhaupt einen Führerschein hat. Ansonsten ist die Versicherung bei Schäden im Kasko-Bereich völlig leistungsfrei. Für Haftpflicht-Schäden kommt sie zwar auf, kann aber sowohl vom Fahrer als auch von demjenigen, der das Auto versichert hat, einen Teil der ihr entstandenen Aufwendungen zurückfordern. Zudem müssen beide mit einer Strafanzeige rechnen.


Gruß Jens
 
ok dann bedanke ich mich schon mal soweit...der wichtigste punkt ist der dass die versicherung des vaters nicht belangen kann egal wie und warum....die anfallenden mehrkosten zu bezahlen sehe ich ja voll und ganz ein und werde ich tun.
falls jmd noch weitere "ehrfarungsberichte" vorzuweisen hat oder mir noch neue erkenntnisse aufweisen kann, bitte ich ihn dies zutun, kann im moment jede hilfe gebrauchen...
danke schonmal für die vielen antworten (und das am ersten tag),
leute seit echt spitze:)
 
sorry noch zu Jens weiter oben das was unter PS steht...
ja er hat mir das fahren erlaubt hat mich sogar gefragt ob ich nicht mal fahren will...
 
Status
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
Top