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Unfall mit dem Fahrrad

Hallo Isländer
habe ich einen anspruch auf zuschuß für eine behindertengerechte Wohnung
ich hab eine Behindertzengerechte Wohnung gefunden, ich könte am 01.08.2013 einziehen Die Wohnung ist teurer als meine jezige ohne einen Zuschuß kann ich mir die Wohnung nicht bezahlen
Gruß ulrike
 
Grüß Dich, Ulrike 49,

schau mal in meine Botschaft vom 20.04.2013 Nr. 3 b! Ein vernünftiger Mensch, der seine Behinderung ausgeglichen bekommen will, der sucht nach einer schweren Behinderung nach einer dazu passenden Wohnung.

Die Mehrkosten wird der Versicherer zu tragen haben, wenn sie von der Größe her so ungefähr Deiner jetztigen Wohnung entspricht. Auf ein paar Quadratmeter kommts nicht an.

FINGERZEIG: Bevor Du zu packen anfängst, sollte die alte Wohnung sachverständig besichtigt werden! Wieso?

Jetzt in der Wohnung kann man noch sehen, wie Du vor dem Unfall gelebt hast. Der Haushaltsführungsschaden kann für die Zeit, in der Du noch in der alten Wohnung bist, bemessen werden. Wenn die Wohnung nicht mehr da ist, dann wird das schwer!

Wenn Du niemanden weißt, dann melde Dich!

ISLÄNDER
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo
mitlerweile sind seit meinem Unfall zweieinhalb Jahre vergangen
ich habe 90 GB und das G bekommen hab erwerbsminderungsrente beantragt
und einen Antrag für die Behindertenwergstad gestelt
ich kann wegen der verlzungen nicht mehr auf dem normalen Arbeitsmarkt
Arbeiten ich habe starke schmerzen und muß Tabletten mit Morvium nehmen
Schmerzensgeld hab ich noch nicht bekommen
 
Grüß Dich, Ulrike 49,

wie schön, dass Du wieder da bist! Aber....Dir gehts ja gar nicht gut. Mal sehen - vielleicht können wir Dir helfen.


01
Wieso hast Du noch kein Schmerzensgeld? Was ist denn da los? WAs hast Du denn überhaupt schon bekommen?

02
Wieviel Schmerzensgeld steht Dir zu?

Nur mal mit dem Dauem gepeilt: Du hast ja einen Dauerschaden. Wie schlimm es ist, kann man ganz grob abschätzen: Du bist 90 % schwerbehindert und hast das Merkzeichen "G".

(a)
Da schaue ich in eine Schmerzensgeldtabelle. Dort finde ich ein Urteil, das das Landgericht München I schon vor 16 Jahre gesprochen hat (Az.: 19 O 8293/98, 09.12.1999). Da hat auch jemand eine schlimme Bein- und Fußverletzung erlitten. 5 Jahre lang war er zu 100 %, dann zu 60 % behindert. Im Krankenhaus war er so ungefähr 7 Monate, immer wieder Operationen. Schmerzensgeld: 75.000,00 Euro.

(b)
Das war 1999. Da war das Geld noch mehr wert. Was 1999 1 Euro gekostet hat, kostet heute im Durchscnitt 1,26 Euro. Das Geld ist eben weniger wert geworden.

Das bedeutet aber, dass auch das Schmerzensgeld mehr wird. Damit wären wir heute bei so ungefähr 95.000,00 Euro.

(c)
In der gleichen Schmerzensgeldtabelle finde ich ein Urteil des Oberlandesgerichtes Schleswig-Holstein. Da geht es mir weniger um die Verletzung, sondern darum, dass das OLG Schleswig noch etwas drauflegte auf das "eigentlich richtige" Schmerzensgeld. Das war ein Zuschlag dafür, dass die Versicherung bis zur Klage....

"...nur Euro 10.000,00 gezahlt hat, obgleich es aufgrund der Verletzungen auf der Hand lag, dass ein erheblicheres Schmerzensgeld als angemessen in Betracht kam".

(OLG Schleswig Urteil vom 24.08.2000, 7 U 176/99)


03
Ich weiß. Aufsätze schreibst Du nicht so gern. Trotzdem, bleibe bitte hier am Ball. Besuche uns immer wieder im Forum und frag uns Löcher in den Bauch. Du wirst sehen, das wird Dir nutzen.


04
Weiter oben ging es mal um Kosten einer Wohnung, weil Du jetzt behindert bist.

Bezahlt die Verischerung die höhere Miete?

Hat die Versicherung für den Umzug bezahlt? Und die neue Küche?


Ich bin schon gespannt, was Du uns schreibst.

ISLÄNDER
 
Hallo Isländer
Ich hatte vor dem Unfall ein Gdb von 70% und nach dem Unfall 90% und das G
ich bekomme volle unbefristete Erwerbsminderungsrente habe ein starkes Lymphödem
( Wasser im Bein beim belasten ) Starke Arthrose im Fuß wen die Arthrose schlimmer wird
kann man nur noch das Sprunggelenk versteifen habe ein Dauerschaden der nicht mehr weggeht und arbeite jetzt in
einer Bh Werkstatt damit ich wieder eine Beschäftigung habe,wie berechnet sich das aufs Schmerzensgeld aus

ich kann mich erst jetzt um das Schmerzensgeld kümmern da ich vorher probleme hatte
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Grüß Dich, Ulrike!

Schön, wieder von Dir zu hören!

01
Aber ich finde nicht heraus: Was willst Du wissen? Zu welcher Frage brauchst Du Hilfe und Auskunft?

02
Ich habe gar nicht gewusst, dass Du vor dem Unfall auch schon erheblich behindert warst. Was waren das für Behinderungen? Wie hast Du es geschafft, damit zu arbeiten?

03
Vorsicht: Es droht Dir eine Falle: Die klingt so: "Der Unfall war ja gar nicht so schlimm. Es sind nur 20 % MdE dazugekommen!"

Wer so denkt, kennt die Regeln zur Bestimmung eines Gesamt-GdB nicht. Da darf man nicht einfach zusammenrechnen. Das steht in der VersMedVO bei der versorgungsmedizinischen Grundsätzen.

04
Mal ganz grob -erste Näherung an das Thema: Wer von (vorher) GdB 70 durch einen Unfall auf GdB 90 kommt, bei dem sind Verletzungen dazukommen, die einem vorher Gesunden (GdB 0) einen GdB von etwa 40 eingefahren hätten. Also: "70 + 40 = 90". Und in der Regel: "40 + 20 = 50; manchemal auch nur 40".

05
Sonderfall: "paarige Organe": Wer voher 2 gesunde Augen hatte, wegen des Unfalles auf einem Auge nichts mehr sieht, hat einen GdB 25 damit. Wird das andere, bis jett noch sehende Auge auch blind, hat man GdB 100. Da stimmt die Regel bei 04 also nicht.

ISLÄNDER
 
Hallo Isländer.ich hatte nur leichte mehrere Gesundheitliche schäden einmal wegen dem Rücken ich hatte den 4 Lendenwierbel gebrochen hab ein leichten Hörschaden und leide an Panikatacken dafür habe ich. die 70%beckommen
 
Grüß Dich, Ulrike49!

01
Das wird mit Dir ein spannender Fall, aber lösbar ist das schon. Dir kann man schon gründlich helfen, aber ich habe langsam den Eindruck: So recht geschieht eigentlich nicht viel. Nur so das Notdürftigste.

02
Eine arbeitsreiche Aufgabe ist: Für was muss die Versicherung bezahlen, für was nicht?

Hier muss sauber erarbeitet werden: Was war vorher, was nachher? Das ist der wirklich wichtige Punkt in Deinem Fall.

(a)
Für die Schäden und Probleme, die vorher schon da waren, muss die Versicherung nicht aufkommen.

(b)
Für die Probleme im Leben, die neu dazukogekommen sind, für diese Probleme muss die Verisherung aufkommen.

(c)
Spannend ist es damit: Was ist mit solchen Folgen des Unfalles, die nur deswegen so viel Mühe und Leid machen, weil diejenigen Behinderungen, die schon vorher da waren es verhindern, dass Du "darum herum leben kannst"? Wie sieht es damit aus?

Da sieht es gar nicht mal schlecht aus. Denn im Recht des Schadensersatzes gilt: Der, der den letzten Tropfen Wasser in die Regentonne gießt, so dass die Tonne jetzt überläuft, der setzt die (allein gültige!) Ursache dafür, dass die Tonne überläuft. Und haftet für die Folgen.

03
Ich mache mir Gedanken wegen der Verjährung! Ist das Problem unter Kontrolle?
Wenn nicht, dann kann mit 31.12.2016 die Verjährung eintreten. Da wird's langsam, aber sicher Zeit, das einmal durchzuarbeiten.

04
wieviel Schmerzensgeld hat man Dir bis jetzt bezahlt?


05
ISLÄNDERS WARNBLINKER:

Nach bald 38 Jahren im Verkehrsunfallswesen bekommt man eine Art "Antenne" für drohende Probleme. Da habe ich den Eindruck, Dein Fall sitzt im Straßengraben fest, und seit Jahren geschieht wenig, ihn mal rauszuholen. Ja, wenn da nicht mehr geschieht, dann bleibt der Fall dort, wo er ist, und außer geringen Teilzahlungen kommt nicht viel. Deine Rechte sind nicht dazu da, zu vermodern wie die Leiche im Sarg!

(a)
Also erzähl mal: Wie weit bist Du?

(b)
Ich glaube, Du musst mehr fragen, mehr wissen wollen, Dich öfter melden, sonst wird das ewig nichts! Also frag, was Dir auf dem Herzen liegt!

(c)
Leider....manchmal beantworte ich eine Frage, und der, der die Antwort liest, sagt sich dann enttäuscht: "Damit kann ich nichts anfangen!".

Wenn es Dir so geht, dann frage hart nach: "Isländer, was meinst du mit (diesem Fachbegriff) eigentlich?". Ich werde versuchen, mich dann verständlich auszudrücken.

ISLÄNDER
 
Hallo Isländer
Die Probleme sind jetzt weg ich kann jetzt Schmerzensgeld beantragen
macht mir die GN Versicherung ein Angebot? oder kann ich einen Betrag angeben ? da ich einen Dauerschaden habe und ich wegen der Verletzung
volle Erwerbsminderungsrente bekomme kann ich auch Schmerzensgeldrente
bekommen?
Gruß Ulrike
 
Grüß Dich, Ulrike!

01
Freiwillig wird die Versicherung Dir garantiert kein Schmerzensgeld anbieten, sondern warten, biss alles verjährt ist.

02
Du mussst selbst aktiv werden und Schmerzengeld verlangen.

(a)
Eine Schmerzesgeldrente bietet Dir nicht mehr als eine Einmal-Zahlung. Schmerzensgeldrenten sind eher seltene Sonderfälle. Sie hängen nicht davon ab, ob Du Erwerbsminderungsrente bekommst oder nicht.

(b)
Wieviel Du verlangen kannst? Das kann ich kaum abschätzen: Ich weiß so wenig von Dir und den Auswirkungen Deiner Verletzungen. Ganz grob gesagt: So ungefähr 30 - 45 Tausend Euro könnte ich mir vorstellen.


03
Ich habe einmal früher gedacht, dass Du mehr bekommsen kannst. Damals wußte ich nicht, dass die 90 % MdE zum Teil nicht vom Unfall kommen.

04
Liebe Ulrike, ich sehe die Verjährungsgefahr. Sag mal, bist Du denn nicht beim Anwalt?

05
Derzeit muss ich Dir ganz deutlich sagen: Du bist viel zu schüchtern und zögerlich. Wenn Du so weiter machst, droht, dass Du alles verlierst! Ich will Dir ja helfen, aber das geht nur, wenn wir ständig im Gespräch bleiben!


ISLÄNDER
 
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