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Unfall mit dem Fahrrad

Ulrike49

Neues Mitglied
Registriert seit
14 Apr. 2013
Beiträge
11
Ort
Drensteinfurt
Hallo
ich war am 13.10.2012 mit dem Fahrrad unterwegs als aus der seitenstraße ein auto kamm und mich angefahren hat die fahrerin hat mich nicht gesehen weil die Sonne sie geblendet hat sie ist mit dem Auto gegen mein Fuß gefahren
dabei ist mein Fuß halb abgerissen Srunggelenk außenknöchel innengnöchel
Zertrümmert ich wurde Notopeirt weil alles offen lag Hab 14 tage im Krankenhaus gelegen war eine Woche zu Hause danach noch mal rein weil sich die Wunde endzündet hatte durfte mein Füß ca 5 Monate nicht Belasten
ich muß alle 2-4 Wochen zur kontrolle ins Krankenhaus bei der letzten untersuchung hat mir der Arzt gesabt das ich meinen Beruf nicht mehr machen kann ich arbeite bei der Stadt Münster als reinigungskraft in einer Schule
 
Hallo Ulrike,
herzlich willkommen im Forum,
leider hast Du uns nicht gesagt, ob Du privat oder auf dem Weg zur Arbeitsstelle warst.
Ist der Unfall eindeutig geklärt, damit wäre die Versicherung der Unfallverursacherin in der Pflicht und sie muss Dir auch einen Anwalt bezahlen, so Du keine Rechtsschutzversicherung hast.
Ab jetzt gilt für Dich, Nachrichtenaustausch mit der Versicherung nur schriftlich, keine Telefonate, wo Du etwas Falsches sagen oder zusagen könntest.
Zu Deinen Verletzungen werden Dir die Forummer viel erklären.
Alles Gute
Paro
 
Hallo
ich hatte Urlaub als den Unfall hatte ich hab auch eine Anwältin
wie gehe es jetzt weiter wenn ich mein beruff nicht mehr ausüben kann
 
Grüß Dich, Ulrike 49,

ich gehe davon aus, dass Dein Unfallgegner allein die Schuld trägt.
Hattest Du Vorfahrt? Hatte der Autofahrer ein "Vorfahrt-Beachten"-Dreieck übersehen? Hattest Du ein Vorfahrtsschild für Dich?

Dann muss Dir der Versicherer des Autos bezahlen, was Du nicht mehr selbst verdienen kannst, eben weil Du den Unfall hattest. Auch für Deine Rente wird gesorgt werden. Und auch dafür, dass Du jemanden brauchst, der Dir im Haushalt hilft.

Bitte schildere ein wenig: Wohnst Du allein, oder mit Familie? Hast Du Kinder? Was macht der Ehemann beruflich? Dann kann man Dir Da etwas helfen.

Das ist jetzt nur ganz kurz. Damit Du keine Angst haben musst, ich hab jetzt gerade nur keine Zeit. Aber mit etwas Glück habe ich morgen etwas Zeit, Dir genauers zu sagen.


ISLÄNDER
 
Hallo
Die Schuld hat die Autofahrerin. Ich hab heute Post von dem Krankenhaus bekommen für die Krankenkasse, der Arzt hat eine empfehlung für ein elektro Rollstuhl wegen eine offene bimalleoläre knöcherne konsolidierung des Sprunggelenk der heilverlauf ist auch verzögert
Gruß Ulrike
 
Zuletzt bearbeitet:
Grüß Dich, Ulrike49,

aus dem Rollstuhl kommst Du schon wider raus, also keine Depressionen!

Bitte nochmals: Schildere etwas, wie Du lebst! Allein? Mit Ehepartner? Hast Du Kinder, wie alt sind die? Oder sind die schon "ausgeflogen"?

Ich muss Dich bitten,: Führe Tagebuch, in dem Du genau notierst, was Du mit welchem Aufwand gemacht hast, um wieder gesund zu werden, wer Dir von wann bis wann genau wie lange (Minutengenau!) geholfen hat. Glaub mir, das ist wichtig, damit Du den vollen Schadensersatz bekommst.

Fingerzeig: Vieles gibt es nicht "auf Kasse". SO z.B. eine Haushaltshilfe bekommt man von der Kasse nur kurzzeitig. Aber ich weiß, wer weiter zahlt, wenn die Kasse nicht (Mehr) zahlt: Die gegnerische Auto-Haftpflichtverischerung.

Da kommt häufig eine Haltung, man müsse nicht mehr zahlen, als die Kasse auch zahlt. Hier stapeln sich die BGH-Urteil, dass das falsch ist, also: Darauf fallen wir nciht rein.

Wichtig auch: Bleiben fest aktiv im Forum. Das wird die Helfen. SChon gegen das Alleinsein.


ISLÄNDER
 
hallo
ich habe 3 Kinder die wohnen nicht bei mir ich wohne im Dachgeschoss ich komme mir vor wie im Gefängnis ich darf erst seit 4 Wochen mit Geestüzen den Fuß belasten ich habe auch ein Rollstuhl in der Wohnung damit bin ich nicht so abhängig wenn ich zum Krankenhaus zur Untersuchung musste bin ich mit dem Krankenwagen abgeholt werden bin dann mit dem Popo runtergerutscht weil mann mich nicht mit dem Stuhl runterbekommen hätte weil die Treppen zu steil und zu schmal sind ich wohne alleine bin auf der suche nach einer behindertengerechte Wohnung im Erdgeschoss ich darf jetzt auch Treppensteigen aber beim hochgehen hab ich enorme schmerzen in der linken Hüfte
Gruß Ulrike
 
Grüß Dich, Ulrike 49,

Wie geht es weiter, was steht Dir zu?

01
Warst Du gerade auf dem direkten Weg zur Arbeit oder bist Du gerade auf dem direkten Weg in die Arbeit gewesen?

Ja? Dann hast Du auch Ansprüche gegen die Berufsgenossenschaft.

Nein? Dann hole muss die Auto-Haftpflichtversicherung mehr zahlen.

02
Was steht Dir alles zu?

(a) Schmerzensgeld:

Wieviel es ausmacht, wird man heute noch nicht ssagen können, es hängt eben (auch) davon ab, wie gut Du wieder hergestellt wirst. Allerdings: So, wie sich das für mich anhört, klingt es nach einigen 10.000,00 Euro.


(b)
Verdienstentgang: Du wirst so gestellt, als wäre der Unfall nicht gewesen. Derzeit lebst Du vermutlich vom Krankengeld der AOK. Das mußt Du Dir anrechen lassen. Das heißt: Du schaust, was Du netto verdient hast. Davon ziehst Du das Krankengeld ab. Den Rest muss der Versicherer zahlen.

Fingerzeig: Beachte bitte: Die Zahlung des Versicherers muss versteuert werden. Vergiss nicht, dass eine Steuererklärung egmacht werden muss. Wenn Du noch nie beim Steuerberater warst, dann brauchst Du jetzt eben einen.

Die Steuer muss der Versicherer auch zahlen.

Und: Die Steuerberaterkosten! Denn: Denk Dir Deinen Unfall aus Deinem Leben weg. Dann wärst Du (nehme ich mal an!) nie beim Steuerberater gelandet. Also ist seine Rechnung eine Folge des Unfalles. Und daher zahlt das der Versicherer.

Bitte nicht übersehen, das mit der Steuer, sonst gibts eine Stuerhinterziehung, die ist strafbar! Wozu sollte man das risikieren, zumal ja der Versicherer alles erstatten muss?

(c)
Behandlungsaufwand: Ich nehme an, Du bist Dein ganzes Leben lang noch nciht so viel taxi gefahren wie seit dem Unfall. Und Zuzahlung hier. Und Zuzahlung da. Und in der Apotheke auch. Da machst Du jetzt das Gleiche, was wir vorher beim Steuerberater und seiner Rechnung gemacht haben: Denk Dir Deinen Unfall aus Deinem Leben weg. Dann wärst Du (nehme ich mal an!) nicht beim Physiotherapeuten gelandet. Und hättest keine SChmerzmittel aus der Apotheke gebraucht. Also sind auch diese Kosten Folgen des Unfalles. Und daher zahlt das der Versicherer.

Fingerzeig: Ich kenne unsere wackeren Putzdamen und Saubermacherinnen. Wenn's um Hochglanz geht, nicht zu schlagen. Aber Bürokram? Das ist nicht ihre Sache.
Leider geht es aber nicht ohne. Wenn Du irgendeine Taxirechnung dem Anwalt gibst, schöln. Nur kann er damit wenig anfangen. Was hat sie mit dem Unfall zu tun? Das kann der Awnalt nicht riechen! Man siehts der Rechnung nicht an!

So etwas pappst Du auf ein schönes Blatt Papier. Aber bitte nicht ganz links hin, weil man das dann in der Akte schlecht lesen kann: Da ist ja der Heftrand. Und dann schreibst Du dazu, von wo nach wo genau Du mit dem Taxi gefahren bist zu welchem Ziel.
Etwa so:

"Von zu Hause zum Orthopäden Dr. Ganz-Gesund, Jungbrunnenstr. 2, Düsseldorf, 13.03.2013, Abfahrt: 10:12 Uhr".

oder: "Von zu Hause in die Murmeltier-Mittelschule, weil ich den Elternsprechtag für meine Tochter Karin (4. Klasse) besucht habe. 12.09.2013, Abfahrt 8:40 Uhr"

So! Jetzt kann Dein Anwalt damit auch was anfangen!


(d)
Haushaltsführungsschaden:

Das ist etwas ganz Tolles. Da gehts um viel Geld. Wenn ich es richtig schätze, gehts da um viel mehr als das Schmerzensgeld.

Ich bin ein ganz gemeiner Kerl. Ich sag Dir dazu nämlich erst was, wenn Du mir sagst:

Die hast 3 Kinder: Wie alt?
Lebt ihr also zu viert unterm Dach? Falls noch jemand: Wer ist die Nr. 5? Ein Hund? Eine Katze? Ein Lebensgefährte? Ein Ehemann?

ich gehe einfach davon aus, dass noch keines Deiner 3 Kinder 18 Jahre alt ist. Wenndas nicht stimmt: Bitte gib durch, wie alt Deine 3 Kinder sind.

Fingerzeig: Ich bin doch nicht so gemein, wie ich gesagt habe. Ich brauche die Angaben, um Dir wenigstens so im ganz Groben sagen zu können, was Dir da zustehen könnte. Aber zum Ausgleich sagst Du mir, wie Du das Problem löst, die Treppe runterzukommen! Denn auch das kann Schadensersatzansprüche auslösen. Und zwar dann, wenn Du dazu jemanden brauchst, der Dir hilft. Das gilt sogar dann, wenn Du denen bislang nichts bezahlen musst.


ISLÄNDER
 
Hallo
meine Kinder Nicole 19 Tobias 16 Sebastian 13 hab kein haustier
meine Kinder hab ich öfters am Wochenende bei mir außer Nicole
Meine Anwältin hat mit den Oberarzt aus dem Krankenhaus gesprochen
wo ich in behandlung bin und der hat gesagt das ich maßiewe schäden behalte meine Anwältin will versuchen das ich eine Schmerzensgeldrente bekomme ich werde auch Erwebsminderungsrente besntragen
Den Unfall hatte ich im Urlaub
Gruß Ulrike
 
Grüß Dich, Ulrike!

Gehts Dir gut heute? Gleich gehts Dir besser. Ich erkläre Dir nämlich, was es mit dem Haushaltsführungsschaden auf sich hat und,was Du davon hast.

Ausgangspunkt ist: Du wohnst also allein in Wohnung.

01 Nach dem Unfall warst Du zunächst im Krankenhaus. Da gabs in Deinem Haushalt nicht viel zu tun, außer: Er musste stillgelegt werden. Und Deine Blumen musste jemand
gießen.

02 Anders wurde es, als Du wieder zu Hause warst. Wer kauft Dir jetzt ein? Wer kocht? Man hätte eigentlich gern mal was anderes als Butterbrot und Kaffee gegessen. Wer wäscht? Und Dir als Putzfrau muss ich es nicht sagen: Ab und zu muss der Staubsauger in Fahrt gesetzt werden. Eigentlich hättest Du eine Haushaltshilfe gebraucht, aber wie!

03 Wahrscheinlich war es so: Möglich, dass die Krankenkasse einige Wochen eine Haushaltshilfe gestellt hat, das weiß ich nicht. Aber bestimmt war das nicht für lange. Und was war dann?

04 Wenn ich die Augen zumache, dann läuft es wie ein Film vor mir ab:

(a)
Deine Kinder sind ab und zu gekommen und haben Dir etwas gemacht.

(b)
Vielleicht hast Du eine nette Nachbarin, die Dich ab und zu zum Essen eingeladen hat oder Dir eine warme Mahlzeit rübergebracht hast. Und einkaufen war sie für Dich auch, kann ja sein.

(c)
Vielleicht hast Du auch, fürchterlich umständlich, selbst versucht, im Haushalt irgendwas zu machen. Aber: Das wird nicht viel gewesen sein. Von den Schmerzen ganz zu schweigen!

(d)
Viel wird einfach liegen geblieben sein.

So oder so ähnlich wars doch, oder?

05
Auch ein sehr einfach geführter 1-Personen-Haushalt kommt kaum mit weniger als 15 Stunden Arbeitsaufwand aus. Das ist dann aber so ein klassischer "Junger-Mann-Haushalt", bei dem man schon merkt: Wenn dieser junge Mann Zeit hat, fährt er viel lieber mit dem Motorrad rum, als seine Bude auf Vordermann zu bringen! Und kochen? Der macht Büchsen auf oder schiebt eine Pizza ins Rohr. Sonst macht der nichts.

06
Nun hast Du für diese 15 Stunden/Woche (oder halt mehr: Je nachdem, wie Dein Haushalt geführt war!) keine Haushaltshilfe gehabt. Die Haushaltshilfe hätte die Versicherung bezahlen müssen. Aber was ist, wenn Du keine Haushaltshilfe hattest oder wenn man Dir geholfen hat, ohne, dass Du das hast zahlen müssen?

Jetzt kommts:

Der Bundesgerichtshof (Fundstelle: NJW-RR 90/34) sagt: Du bekommst auch Geld, wenn Du keine Haushaltshilfe bezahlen musstest. Der Schädiger muss bezahlen, was ein Hausmädchen (netto) bekommen hätte für die Arbeit, die die Verletzte nicht mehr tun kann, und zwar auch dann, wenn diese Haushaltshilfe gar nicht da war oder von freundlichen Nachbaren oder Deinen Kindern um Gottes Lohn ersetzt wurde, ohne, dass das denen bezahlt wurde.

Das nennt man "fiktiven Haushaltsführungsschaden". Du bekommst also den Lohn Deiner Haushalthilfe netto ausbezahlt, obwohl die Haushaltshilfe gar nicht da war. Das ist ganz legal: Der Bundesgerichtshof entscheidet das immer wieder so.

Da geht es um viel Geld. Ich mach' mal eine ganz, ganz grobe Daumenpeilung: Und dabei bin ich ganz, ganz vorsichtig mit meinen Annahmen:

Ich gehe davon aus, dass Du allenfalls noch 10 % der anfallenden Hausahltsarbeit so machen kannst, so, dass man Dir das auch zumuten kann (wahrscheinlich ist das schon zu viel, aber wir sind ja vorsichtig).

Ich vermute weiter ins Blaue, dass Du einen ganz einfachen, sehr "putzfreundlichen" Haushalt vor dem Unfall gehabt hast (auch diese Vermutung ist so, damit wir auf der sicheren Seite sind).

Dann erzeugt dieser einfache Haushalt etwa 15 Stunden/Woche. Von denen fallen 90 % aus, denn 10 % kannst Du noch. Dann fallen 13,5 Stunden pro Woche aus. Da der Monat etwas mehr als 4 Wochen hat, fallen im Monat ungefähr 58 Stunden aus.

Du wohnst in Münster? Ich weiß nicht auswendig, wie dort die Stundenlöhne für Haushaltshilfen (nicht: Putzfrau) für Privathaushalte (nicht: Büroräume) sind, aber: Unter 8,50 Euro netto die Stunde kann ich mir schlecht vorstellen. Dabei bin ich jetzt wieder an die untere Grenze gegangen!

Das macht jeden Monat fast 500,00 Euro. Das war aber jetzt "alles kleingerechnet"! Wahrscheinlich steht Dir viel mehr zu. Mich würde es überhaupt nicht wundern, wenn der Schaden in Wirklichkeit eher zwischen 750,00 und 1.000,00 Euro im Monat wäre.

Das steht Dir zu.


Hast Du jetzt eine erste Peilung?

Wenn Dir das "zu hoch" war: Melde Dich,d as ist ganz wichtig! Aber Du wirst so oder so jetzt einen Haufen Fragen haben. Da melde Dich auch.

Hinweis Nr. 1: Ich habe seit Jahrzehnten beruflich mit solchen Haushaltsführungsschäden zu tun. Es wäre sinnvoll, wenn Du diesen Beitrag Deiner Anwältin bringst.

Hinweis Nr. 2: Dein Haushalt muss fachlich korrekt aufgenommen werden, bevor Du anfängst mit einem Umzug. Wenn das niht gemacht wird, hats Du später ein Problem: Du musst beweisen, wie Dein heutiger Haushalt ausgesehen hat, wieviel Arbeit er erzeugt hat. Wenn Du umziehst, ist das nur noch schlecht möglich. Das wird der Versicherer ausnutzen und deswegen weniger zahlen. Also muss da bald was geschehen.

Du weißt nicht, wie? No - dazu bist Du doch hier im Forum, dass Du fragen kannst!


ISLÄNDER
 
Hallo Isländer
ich werde von der Caritas unterstützt ich bekomme 1 mal in der Woche 7 Mahlzeiten gefrorene die ich nur im Backofen erwärmen muss
am Anfang kam jeden tag jemand für die Wundversorgung und Hilfe beim Duschen jetzt kommt nur noch 2 mal in der Woche jemand da die wunden verheilt sind eine Haushaltshilfe bekomme ich auch von der Caritas 2 mal in der Woche für jeweils 2 stunden meine Freundin fährt für mich einkaufen
Wenn ich eine Behindertengerechte Wohnung gefunden habe ? kann ich mir dann eine Behindertengerechte Küche von der gegnerischen Versicherung
bezahlen lassen?
den so wie es aussieht muss ich vieles mit dem Rollstuhl machen laufen ohne Krücken sind nicht möglich
Gruß Ulrike
 
Grüß Dich, Ulrike 49

jetzt verstehe ich schon etwas mehr:

01
4 Stunden des Haushalts macht die Caritas. Dann sieht es so aus:

Die ganze Haushaltsarbeit hatten wir einmal ganz vorsichtig mit 15 Std./Woche angesetzt. Gut.

Davon hatten wir 1,5 Std./Woche abgezogen, weil wir einfach unterstellt haben, dass es noch ein wenig Arbeit gibt, die Du auf zumutbare Arbt udn Weise selbst ereldigen kannst. Fein, da bleiben 13,5 Std. in der Woche übrig.
Von diesen 13,5 Stunden in der Woche erledigt die Caritas 4 Stunden. Die sind also abgedeckt, bleibt ein Rest von 9,5 Std/Woche.
Da ein Monat im Durchschnitt 4,33 Wochen hat, sind gut 41 Stunden im Monat noch offen, und das war ja eine bewusst sehr knappe Schätzung. Setze ich dafür wieder nur sehr knappe Stundensätze von 8,50 Euro netto an, dann landen wir bei rd. 350,00 Euro im Monat. Dein Unfall war im Oktober. Jetzt ist April. Vermutlich warst Du 6 Wochen in in Krankenhaus/Reha (wenn's nicht stimmt: Dann schreibe mir das!), da war nur ein "stillgelegter Hausahlt" da. Was bleibt? So ungefähr 1.600,00 Euro bis jetzt.

02
Die Caritas macht für Dich auch Pflegedienst, wie Hilfe beim Duschen. Die Zeit, die damit verbraucht wird, wird Dir nicht abgezogen beim Haushaltsführungsschaden. Das ist etwas anderes als "Haushalt führen".


03 Behindertengerechte Wohnung:

(a) Zunächst einmal ein wenig Theorie. Ich weiß zwar, Du bist eine Praktikerin, die nicht lang dumm daherredet, sondern macht. Aber um ein wenig Theorie kommst Du mir nicht herum. Dafür mach ich's übersichtlich:

Zuerst muss ich Dir eine Illusion rauben. Die Versicherung Deines Unfallgegners ist nicht dazu da, dass sie Dich möglichst entschädigt! Das sagt die Werbung. Es ist falsch. Wie jede andere Firma wollen die Geld verdienen, Gewinn machen! Und jeden Euro, den die in Entschädigung zaheln müssen, ist weg, das schadet dem Gewinn. Also versucht jeder Versicherer, die Entschädigung knapp zu halten. Und dazu haben sie allerhand Tricks.

Also: Die Versicherung wird alles mögliche tun, um wenig zu zahlen.


(b) Was steht Dir eigentlich grundsätzlich zu?

Manche Versicherungen kritisieren, diese oder jene Hilfe sei "nicht notwendig", ich habe auch gelesen: "nicht unbedingt notwendig". Nun: Dir steht mehr zu als das, was notwendig ist. Dir steht das zu, was ein vernünftiger (!) Mensch in Deiner Lage unternimmt, um den Schaden auszugleichen. Und dabei haben die Gerichte anerkannt: Du bist in Deiner Entfaltung Deine Persönlichkeit massiv behindert. Also steht Dir in einem ziemlich weitem Rahmen zu, selbst zu bestimmen, was Du brauchst und was nicht. Die Grenzen der Vernunft darf es nicht übersteigen. Und da billigen die Gerichte Schwerverletzten viel zu.
Das ist der Rahmen, innerhalb dessen sich alles abspielt.

(c)
Eine behindertengerechte Küche steht Dir jedenfalls zu. Eine, bei der z.B. die Hängeschränke elektrisch abgesenkt werden können, damit Du an die Sachen herankommst. Bei der Unterbau-Schränke, die Fächer haben, die nur knapp über dem Boden sind, elektrisch zu Dir raufgefahren werden. Bei der das Bedienfeld für die Dunstabzugshaube entweder in Reichweite moniert wird - oder: Das Ding bekommt eine Fernbedienung. Da gibt es unglaublich viel, das alles ist auch rechtlich durchsetzbar.

(d)
Ich nehme mal an, Du schaust jetzt etwas verwirrt: "Wo gibts sowas? Wo bekomme ich Hinweise, was es alles gibt?"

Nun: Zum Schaden, den der Gegner ersetzen muss, gehört auch, dass er die Kosten eines Sachverständigen erstetzt, den Du (ja, Du! Nicht der Versicherer!) beauftragst, er solle Dir einen geeigneten Vorschlag machen in Form eines Gutachtens. Das reicht dann Deine Anwältin bei der Versicherung ein, mit der Rechnung des Gutachters, die sollen bestätigen, dass sie das bezahlen, wenn der Umbau fertig ist. Diese Abwicklungstechnik ist besonders praktikabel.

(Fingerzeig: Der Versicherer kann nicht sagen: "Wir zahlen den Umbau nicht, nur "Essen auf Rädern", wovon wir den Wert der gelieferten Nahrungsmittel abziehen." Du hast vorher selbst gekocht, dann darfst Du das jetzt auch. Auch, wenn's teuerer wird.)


MERKE: Alle vernünftigen Kosten, die Du hast, um den Schaden zu ermitteln oder, wie man ihn am besten ausgleicht, muss der Versicherer ersetzen. Deshalb werden Dir auch die Kosten für einen Sachverständigen für Haushaltsführungsschäden ersetzt.

(e)
Wenn Du nicht weißt, wo Du solche Sachverständige für behindertengerechten Umbau oder für Haushaltsführugnsschäden hernimmst, melde Dich.


ISLÄNDER
 
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