Grüß Dich, Ulrike 49
jetzt verstehe ich schon etwas mehr:
01
4 Stunden des Haushalts macht die Caritas. Dann sieht es so aus:
Die ganze Haushaltsarbeit hatten wir einmal ganz vorsichtig mit 15 Std./Woche angesetzt. Gut.
Davon hatten wir 1,5 Std./Woche abgezogen, weil wir einfach unterstellt haben, dass es noch ein wenig Arbeit gibt, die Du auf zumutbare Arbt udn Weise selbst ereldigen kannst. Fein, da bleiben 13,5 Std. in der Woche übrig.
Von diesen 13,5 Stunden in der Woche erledigt die Caritas 4 Stunden. Die sind also abgedeckt, bleibt ein Rest von 9,5 Std/Woche.
Da ein Monat im Durchschnitt 4,33 Wochen hat, sind gut 41 Stunden im Monat noch offen, und das war ja eine bewusst sehr knappe Schätzung. Setze ich dafür wieder nur sehr knappe Stundensätze von 8,50 Euro netto an, dann landen wir bei rd. 350,00 Euro im Monat. Dein Unfall war im Oktober. Jetzt ist April. Vermutlich warst Du 6 Wochen in in Krankenhaus/Reha (wenn's nicht stimmt: Dann schreibe mir das!), da war nur ein "stillgelegter Hausahlt" da. Was bleibt? So ungefähr 1.600,00 Euro bis jetzt.
02
Die Caritas macht für Dich auch Pflegedienst, wie Hilfe beim Duschen. Die Zeit, die damit verbraucht wird, wird Dir nicht abgezogen beim Haushaltsführungsschaden. Das ist etwas anderes als "Haushalt führen".
03 Behindertengerechte Wohnung:
(a) Zunächst einmal ein wenig Theorie. Ich weiß zwar, Du bist eine Praktikerin, die nicht lang dumm daherredet, sondern macht. Aber um ein wenig Theorie kommst Du mir nicht herum. Dafür mach ich's übersichtlich:
Zuerst muss ich Dir eine Illusion rauben. Die Versicherung Deines Unfallgegners ist nicht dazu da, dass sie Dich möglichst entschädigt! Das sagt die Werbung. Es ist falsch. Wie jede andere Firma wollen die Geld verdienen, Gewinn machen! Und jeden Euro, den die in Entschädigung zaheln müssen, ist weg, das schadet dem Gewinn. Also versucht jeder Versicherer, die Entschädigung knapp zu halten. Und dazu haben sie allerhand Tricks.
Also: Die Versicherung wird alles mögliche tun, um wenig zu zahlen.
(b) Was steht Dir eigentlich grundsätzlich zu?
Manche Versicherungen kritisieren, diese oder jene Hilfe sei "nicht notwendig", ich habe auch gelesen: "nicht unbedingt notwendig". Nun: Dir steht mehr zu als das, was notwendig ist. Dir steht das zu, was ein vernünftiger (!) Mensch in Deiner Lage unternimmt, um den Schaden auszugleichen. Und dabei haben die Gerichte anerkannt: Du bist in Deiner Entfaltung Deine Persönlichkeit massiv behindert. Also steht Dir in einem ziemlich weitem Rahmen zu, selbst zu bestimmen, was Du brauchst und was nicht. Die Grenzen der Vernunft darf es nicht übersteigen. Und da billigen die Gerichte Schwerverletzten viel zu.
Das ist der Rahmen, innerhalb dessen sich alles abspielt.
(c)
Eine behindertengerechte Küche steht Dir jedenfalls zu. Eine, bei der z.B. die Hängeschränke elektrisch abgesenkt werden können, damit Du an die Sachen herankommst. Bei der Unterbau-Schränke, die Fächer haben, die nur knapp über dem Boden sind, elektrisch zu Dir raufgefahren werden. Bei der das Bedienfeld für die Dunstabzugshaube entweder in Reichweite moniert wird - oder: Das Ding bekommt eine Fernbedienung. Da gibt es unglaublich viel, das alles ist auch rechtlich durchsetzbar.
(d)
Ich nehme mal an, Du schaust jetzt etwas verwirrt: "Wo gibts sowas? Wo bekomme ich Hinweise, was es alles gibt?"
Nun: Zum Schaden, den der Gegner ersetzen muss, gehört auch, dass er die Kosten eines Sachverständigen erstetzt, den Du (ja, Du! Nicht der Versicherer!) beauftragst, er solle Dir einen geeigneten Vorschlag machen in Form eines Gutachtens. Das reicht dann Deine Anwältin bei der Versicherung ein, mit der Rechnung des Gutachters, die sollen bestätigen, dass sie das bezahlen, wenn der Umbau fertig ist. Diese Abwicklungstechnik ist besonders praktikabel.
(Fingerzeig: Der Versicherer kann nicht sagen: "Wir zahlen den Umbau nicht, nur "Essen auf Rädern", wovon wir den Wert der gelieferten Nahrungsmittel abziehen." Du hast vorher selbst gekocht, dann darfst Du das jetzt auch. Auch, wenn's teuerer wird.)
MERKE: Alle vernünftigen Kosten, die Du hast, um den Schaden zu ermitteln oder, wie man ihn am besten ausgleicht, muss der Versicherer ersetzen. Deshalb werden Dir auch die Kosten für einen Sachverständigen für Haushaltsführungsschäden ersetzt.
(e)
Wenn Du nicht weißt, wo Du solche Sachverständige für behindertengerechten Umbau oder für Haushaltsführugnsschäden hernimmst, melde Dich.
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