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Unfall mit Auto von Kumpel...nicht mitversichert

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JanD

Nutzer
Registriert seit
30 Dez. 2007
Beiträge
2
Hallo,

ich hatte vorhin einen Unfall mit dem Wagen meines Kumpels der für diesen eine normale Haftpflicht hat. Bei der, soweit ich weiß niemand mit versichert ist.

Ich bin einem Parkendem Auto raufgefahren, weil die Scheibe beschlagen war und ich sie frei machen wollte....das nächste was ich weiß ist mein aufprall aufs lenkrad....aber mir gehts soweit gut!
Beide Autos mussten abgeschleppt werden und sind meines Erachtens Totalschäden.

Nun meine Frage...kann mir jemand sagen was nun durch die Versicherung auf mich zu kommen wird...mache mir da echt sorgen, weil ich doch momentan auch arbeitslos bin....

Ich danke schonmal im vorraus
 
Hallo JanD,

erstmal sei froh, dass Dir nichts weiter passiert ist.
Zu Deinen Fragen:
1. Der Schaden an dem parkendem Auto, wird über die Haftpflichtversicherung des Unfall verursachenden Fahrzeug reguliert.
2. Der Schaden, den Du an dem Auto deines Kumpels verursacht hast, da wirst Du dich mit deinem Kumpel einigen müssen. Ich weis nicht, wenn Du eine private Haftpflicht hast, ob diese dann den Schaden reguliert.

M.f.G. Pit
 
Hallo JanD,

wie Pit schon geschrieben hat, wird die KFZ-Haftpflicht den Schaden des parkenden Autos übernehmen. Es kann jedoch sein, dass die KFZ-Haftpflicht sich an den Halter wendet und Regress fordert. Inwieweit der Halter dann bei dir diese Forderungen dir gegenüber geltend macht dürfte eure private Angelegenheit sein.

Die möglichen Forderungen der Versicherung sind m.E. stark abhängig von der Kulanz der Versicherung. Denkbar sind hierbei mehrere Varianten
- Nachzahlung des Versicherungsbeitrags für weitere Fahrer (günstigste Variante)
- sofern in den abgeschlossenen Versicherungsbedingungen vereinbart: Vertragsstrafen, Höhe in Abhängigkeit der abgeschlossenen Bedingungen
- kompletter Regress für den Schaden des parkenden PKW

Als weitere Folge könnte den Halter ggf. eine Kündigung des Versicherungsschutzes wegen Nichteinhaltung der Bedingungen treffen.

Was jetzt tatsächlich auf dich und/oder den Halter zukommt werdet ihr wohl abwarten müssen. Sei froh, dass es keinen Personenschaden gab, somit gibt es höhere Chancen auf ein kulantes Verhalten der Versicherung.

Mein Tipp für die Zukunft: wenn du ein Fahrzeug fahren möchtest, für das du bei der Versicherung nicht gemeldet bist, soll der Halter nur kurz vorher die Versicherung von diesem Umstand informieren. Es gibt dann zwar eine kleine Prämienerhöhung aber die steht in keiner Relation zu möglichen Regressforderungen....

Vielleicht melden sich aber auch noch ein paar Versicherungsprofis, die konkretere Infos für so einen Fall geben können.

Gruß
Joker
 
Hallo,was ich noch weiß aus eigene Erfahrung muß du noch Apschleppkosten bezahlen(was nicht gerade billig ist) und auch Parkgebühren für Schadenauto -bei uns in Berlin 6 Euro pro Tag),dann event.Gutachterkosten.Wenn Feuerwehr in Einsatz war ,dann auch Gebühren ca.500 Euro für deren Einsatz.Also schnell mit Vers.reden und Auto verschrotten.Auto sofort still legen sonst läuft weiter Vers.und Kraftfahrzeug Steuer-Sie melden nicht rückwirkend ab.Dazu mußt ihr Kennzeichen entwerten.
Ja,ja es kommt was auf dich zu.Kopf behalten und handeln sonst entstehen Kosten über Kosten.Gruß Bozi.
 
Hallo JanD,

keine Angst, eine Regressforderung der Haftpflichtversicherung deines Freundes dürfte dir nicht ins Haus flatten. Sollte dein Freund einen Einzelfahrerrabatt für das Fahrzeug haben (sind meist 5 % der Prämie), muss dieser den gewährten Rabatt der Versicherung rückerstatten. Auch Abschleppkosten und so Sachen (für den gegn. PKW) werden miterstattet. Habe mal meine Mutter mit meinem Auto fahren lassen, auch Einzelfahrerrabatt, prompt ein Unfall durch Mutter verursacht. Schaden wurde komplett reguliert über Haftpflicht und Vollkasko, gewährten Rabatt musste ich nachzahlen.

Schließlich ist die Versicherung ja Fahrzeug- und nicht Haltergebunden wurde mir von der Versicherung mitgeteilt, als ich dort anrief, weil mich auch gleich so Sorgen plagten.

Den Schaden der übrigbleibt wirst du wohl tragen müssen.

Privathaftpflichtversicherung



Um zu verhindern, dass über die - relativ preiswerte - private Haftpflichtversicherung Schäden abgewickelt werden, die im Zusammenhang mit dem Gebrauch eines Kfz stehen, enthalten die insoweit geltenden Versicherungsbedingungen die sog. "kleine Benzinklausel" als Risikoausschluss. Die Klausel lautet meistens:
„Nicht versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht werden.“
In der Praxis entspinnt sich jeweils ein Streit darüber, was unter dem "Gebrauch des Fahrzeugs" zu verstehen ist.

Probieren kannst du es ja trotzdem.

Gruß Jens
 
Zuletzt bearbeitet:
..moin....
Die Vs dürfte nur Regreß nehmen in Höhe von 5.000 Euronen...vorausgesetzt sie reguliert den gegnerischen Schaden und nimmt sich dann den Halter als Versicherungsnehmer in Regreß...
Evtl. käme der Vorwurf von grob fahrlässig ins Spiel, wenn >die Scheiben vor Antritt der Fahrt nicht gereinigt< die Unfallursache ist und dies entsprechend protokolliert ist.
Den Schaden am eigenen (Leih-)-wagen musst mit dem Kumpel ausmachen, da nimmt Versicherung keinerlei Rechnung entgegen, da nicht Kasko abgesichert ist. Somit könnte deine Rechnung folgendermaßen aussehen:
1. Versicherung von Halter (die er an dich weiterreicht): 5.000 Euro
2. zuzüglich Halter an dich: Reparaturrechnung Summe XY Euro
3. Mehrkosten von Halter durch Höherstufung im Versicherungsbeitrag

Falls Vs aber sich weigert, auch den anderen Schaden, begründet durch grob fahrlässig abzuwickeln, kommt auch die Summe jenes entstandenen Schadens + Abschleppkosten etc. dazu.....
Na denn Prost Neujahr....
Gruß Torfi...
 
Hallo Allerseits!
...und nicht zu vergessen,daß eines Tages kommt ein Bußdeldbescheid in Höhe ? inclusive Punkte in Flensburg (hast ja Unfall verursacht).
Trotzdem guten Rutsch und gesundes Neues Jahr! Bozi.
 
Hallo JanD,

wie Jens schon geschrieben hat,kommt es jetzt darauf an, wie der Unfallhergang der Versicherung geschildert wird. Dabei kommt es auf jedes Wort an, ob man Dir dadurch eine grobe Fahrlässigkeit vorwerfen kann!
z.Z. Beispiel und dieses hat sicher schon jeder einmal erlebt, Du kratz vor Fahrt antritt die Scheiben frei, setzt Dich ins Auto, fährst ein paar hundert Meter und die Frontscheibe friert plötzlich von innen (durch die Luftfeuchtigkeit der Atemluft der/die Insassen) zu. In diesem Fall kann Dir keiner eine grobe Fahrlässigkeit vorwerfen, denn dieses muss man nicht voraus sehen. Das gleich trifft meiner Meinung nach zu, wenn die Frontscheibe plötzlich beschlägt. Du kannst natürlich nicht schreiben, dass du während der Fahrt, erstmal einen Lappen gesucht hast und es dadurch zu einer Kollision gekommen ist.
Wenn du vor Ort, von der Polizei, mit einem Ordnungsgeld von 35€ beglückt wurdest, dann gibt es auch kein weiters Bussgeld bzw. Punkte mehr.
In diesem Sinne einen guten Rutsch.

Gruß Pit
 
Danke für euere antworten

wie gesagt vielen danke,

es sieht so aus als würde seine versicherung alles anstandslos übernehmen....schon schön wenn man n bisschen vitamin b hat.

also das gröbste is mehr oder weniger geklärt jetzt wart ich nur noch ob mir der führerschein abgenommen wird....der rest erledigt sich mehr oder weniger von selbst!

gruß Jan
 
Gleiches Problem

Mir ist das gleiche passiert auto geliehen auch nicht mit versichert jetzt wurde ich in die versicherung mit aufgenommen die versicherung wurde dann gleich kegündigt
hab ich noch was zu befürchten das noch regress ansprüche von der versicherung kommen ?
 
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