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Unfall mit angeleinten Hund->Knie-, Rippenprellung und Kopfplatzwunde

henjo53

Nutzer
Registriert seit
29 Aug. 2012
Beiträge
1
Hallo,
am Freitag ist mir (60J, m) ein angeleinter Hund einer Nachbarin direkt unter die Füße gelaufen. Da ich gerade begonnen hatte meiner wegfahrenden Tochter hinterherzulaufen, konnte ich auch nicht mehr ausweichen. Es kam zu einem schweren Sturz, bei dem ich kurze Zeit Bewusstlos auf dem Boden lag. Ein Krankenwagen hat mich dann vor Ort versorgt und anschließend ins Krankenahus gefahren.

Resultat:

  • Knie-,
  • Rippenprellung und
  • Kopfplatzwunde
  • 2 Wochen Arbeitsunfähig
Gerne würde ich mich an dieser Stelle informieren welche Schadensersatzmöglichkeiten in dieser Situation für mich offen stehen. Ich besitze keine Rechtsschutzversicherung. Über eine Antwort werde ich mich sehr freuen.
Viele Grüße
 
Hallo henjo53,

erst mal willkommem bei uns im Forum.

Schadensersatz (für kaputte Kleidungsstücke etc.) hat in erster Linie mal die Haftpflichtversicherung der Nachbarin zu leisten die sie für ihren Hund auch hoffentlich abgeschlossen hat. Sollte das nicht der Fall sein, wird ihre eigene Haftpflicht eventuell greifen.
Doch das würde ich mal über einen Rechtsanwalt klären, es könnte auch zu Schmerzensgeldforderungen kommen schon allein wegen des Knies, man weiß nie was nachkommt und so sind Folgeschäden bereits mit aufgenommen.
Auch wenn ihr euch privat einigen wollt, das Problem einer Folgeschädigung kann kommen, dann ist nichts dokumentiert.
Außerdem wird deine Krankenkasse nachfragen wer der Schädiger ist, das diese ja auch nicht auf den Kosten sitzenbleiben will.

Ja, hier macht sich mal wieder die fehlende Rechtsschutzversicherng bemerkbar. Leider heutzutage das A & O.

VG
Gitti
 
Hallo Henjo.

Jeder Hundebesitzer hat doch ne Hundehaftpflicht sonst kann man ihn nicht anmelden.Da du den Besitzer kennst dürfte es keine Schwierigkeiten geben das es der Versichrerung gemeldet wird.Da mußt du mit ihr am besten wenn ihr euch gut kennt den Unfallhergang schildern sie muß nur vorher die Unfallanzeige stellen dann bekommt ihr die Papiere.

Wenn ihr euch einig seid brauchst nicht mal nen Anwalt dan wird der Schaden reguliert und du erhältst ein Schmerzengeld.

Unser damaliger Boxer hatte mal nach einen Kind geschnappt wie er angeleint auf der Terrasse war und das Kind unsere Enkelin reinbringen wollte die aber Alarm machte.Trotzdem hat die Hundehaftpflicht ohne unseren Verschulden schnell den Fall übernommen und zahlte das Schmerzengeld.
Wie es sich allerdingst bei nen Erwachsenen verhält wenn er über einen angeleinten Hund stolpert könntes du ne Mitschuld bekommen da du ja auch nicht aufgepasst hast. Deshalb währe es das Beste das es gut und sauber über die Bühne geht sie hat dadurch keine Schwierigkeiten außer das sie den Unfallhergang auch schildern muß.

LG SONJA
 
Hallo Sonni1956,

Jeder Hundebesitzer hat doch ne Hundehaftpflicht sonst kann man ihn nicht anmelden.
Dafür gibt es keine gesetzliche Vorschrift, es ist durchaus in vielen Gemeinden/Städten möglich einen Hund anzumelden ohne das er ne Hundehalterhaftpflichtversicherung für das Tier hat.
Das ist nicht wie bei einem Fahrzeug, wo man bei der Anmeldung die Versicherungsbestätigung braucht.

Deine Aussage:
Wenn ihr euch einig seid brauchst nicht mal nen Anwalt dan wird der Schaden reguliert und du erhältst ein Schmerzengeld.
ist so keinesfalls richtig, er bekommt nicht, mal "einfach" so, ein Schmerzensgeld, keine Versicherung würde das freiwillig leisten.
Außerdem sprach ich oben evtl. Folgeschäden an, bitte weiterdenken.

Diese Laufleinen die ja so beliebt sind, sind in meinen Augen üble Stolperfallen, würde mich nicht wundern wenn der Hund an einer solchen "hing".

Und es wären nicht die ersten Nachbarn die wegen sowas in Streit geraten.

VG
Gitti
 
Hallo,

es ist richtig, dass man nicht in jedem Bundesland "verpflichtet" ist, eine Hundeversicherung zu haben. In Hessen muss man keine haben.

Du solltest das dringend klären ob eine Versicherung besteht und ob an diese auch der Vorfall schon gemeldet wurde.

Wenn ich dich richtig verstanden habe bist du gelaufen/gerannt und der Hund ist angeleint in dich reingelaufen? War der Hund irgendwo festgebunden oder hielt die Halterin ihn?

Ich denke dass es da möglicherweise zu Schwierigkeiten wegen der Schadensregulierung kommen könnte. Auch wenn du keine Rechtsschutzversicherung hast, eine "Erstberatung" beim Rechtsanwalt würde ich auf jeden Fall machen.

VG Skilly
 
Hallo,
am Freitag ist mir (60J, m) ein angeleinter Hund einer Nachbarin direkt unter die Füße gelaufen. Da ich gerade begonnen hatte meiner wegfahrenden Tochter hinterherzulaufen, konnte ich auch nicht mehr ausweichen.

Hallo henjo53,

wie ich lese, ist der Hund angeleint gewesen. Du schreibst, dass der Hund Dir vor die Beine gelaufen ist.

So leid es mir tut für Dich, aber Du schreibst auch, dass Du Deiner wegfahrenden Tochter hinterhergelaufen bist. Also hast Du nicht aufgepasst und bist selbst dem Hund vor die Beine gelaufen. Der Hund konnte schließlich nicht ausweichen und Deine Nachbarin wird auch nicht so schnell reagieren können und den Hund wegziehen.

Wie kann es sein, dass ein angeleinter Hund anderen vor die Beine läuft wenn man aufpasst?

Du kannst aber versuchen, Dich mit Deiner Nachbarin gütlich zu einigen. Aber die (Hunde)-Haftpflicht wird sicher auf den Punkt: Du bist Deiner Tochter hinterhergelaufen, dem entsprechend reagieren und ausführen, dass Du mindestens eine Teilschuld hast.

Ich weiss, dies klingt herzlos, aber ich bin selbst Betroffener(mein Hund wurde damals auch(er war angeleint) von einer Frau umgerannt). Das Gericht ging damals von einer Teilschuld der Geschädigten aus weil sie nicht auf gepasst hatte.

VG pswolf
 
Zuletzt bearbeitet:
Haftung/Gefährdungshaftung...

Guten Tag,

zum Schadensfall i.V. mit einem Hund siehe hier:
...

Haftung
In Deutschland haftet der Halter eines Hundes grundsätzlich verschuldensunabhängig für alle Schäden, die sein Hund verursacht (Gefährdungshaftung)...

http://de.wikipedia.org/wiki/Hundebiss



Und zur Gefährdungshaftung (ohne eigenes Verschulden...!):

- ebenfalls aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie -


Gefährdungshaftung ist die Haftung für Schäden, die sich aus einer erlaubten Gefahr (z. B. Betrieb einer gefährlichen Einrichtung, Halten eines Haustieres) ergeben. Im Unterschied zur Haftpflicht wegen unerlaubter Handlung kommt es bei einer Gefährdungshaftung auf die Widerrechtlichkeit der Handlung oder ein Verschulden des Schädigers nicht an.

http://de.wikipedia.org/wiki/Gefährdungshaftung


Grüße von
Ingborg!
 
Hallo,

es ist richtig, dass die Gefährungshaftung besteht, aber der Hundehalter muss nicht immer den kompletten Schaden tragen, sondern das "Opfer/ der Verletze" bekommt sehr oft eine Teilschuld und die Versicherung zahlt dann auch eben nur einen Teil.

Hier nur ein paar Gerichtsurteile:

http://www.polar-chat.de/topic_954.html

Hier ist der Hund angeleit gewesen und Henjo ist gerannt und über den Hund gestürtzt, da wird die Versicherung sicherlich sagen, dass er selber nicht richtig aufgepasst hat und ihm die Schuld zuzuweisen.

Deswegen vermutete ich, dass es Schwierigkeiten mit der Schadensregulierung geben wird.


VG Skilly
 
Hallo Skilly, guten Morgen Forum,

sicher wird es Auseinandersetzungen um Schuld und/oder Teilschuld geben - wie immer!
So ausführlich wollte und konnte ich garnicht werden, es ging mir um eine grundsätzliche Einstimmung zum Thema.

Der Geschädigte muß schon einen erheblichen Anteil an seinem Unfall haben, um in den Bereich der Teilschuld zu kommen. Und auch hier werden wir die Entscheidung des Gerichts abwarten müssen - oder die Parteien einigen sich privat.

Wobei selbst die eindeutige Schuld eines Hundehalters, der sein bissiges Tier nicht angeleint hatte, nichts bringt, wenn er keine Haftpflichtversicherung für sein Tier abgeschlossen hatte und selbst mittellos ist. Dieser Fall ist mir aus dem Bekanntenkreis bekannt. Der Hund läuft weiter ohne Leine herum, der Halter und die Halterin stellen sich blöd und der Geschädigte hat nur noch neun und einen halben Finger...!


Grüße von
Ingeborg!
 
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