Hallo,
vielleicht kann mir jemand aus dem Forum weiterhelfen.
Ich hatte am 01.04.2006 einen Verkehrsunfall auf Lanzarote. Nachdem die gegnerische Versicherung den Schaden nach der 4. KH-Richtlinie nicht abwickeln wollte, wird die ganze Sache jetzt von der Verkehrsopferhilfe bearbeitet. Leider stockt die Sache auch dort, da die letztlich zahlende spanische Verkehrsopferhilfe die Abrechnung des Schadens jetzt untersagt hat. Ich bin jetzt irgendwo im rechtlichen Niemandsland angelangt und keiner weiß mehr weiter. Gibt es jemanden mit ähnlichen Erlebnissen?
Weiterhin benötige ich einen Gutachter, der meine Dauerschäden nach spanischen Gesetz beurteilen kann. Hat jemand eine Adresse für mich?
Vielen Dank,
Jürgen
vielleicht kann mir jemand aus dem Forum weiterhelfen.
Ich hatte am 01.04.2006 einen Verkehrsunfall auf Lanzarote. Nachdem die gegnerische Versicherung den Schaden nach der 4. KH-Richtlinie nicht abwickeln wollte, wird die ganze Sache jetzt von der Verkehrsopferhilfe bearbeitet. Leider stockt die Sache auch dort, da die letztlich zahlende spanische Verkehrsopferhilfe die Abrechnung des Schadens jetzt untersagt hat. Ich bin jetzt irgendwo im rechtlichen Niemandsland angelangt und keiner weiß mehr weiter. Gibt es jemanden mit ähnlichen Erlebnissen?
Weiterhin benötige ich einen Gutachter, der meine Dauerschäden nach spanischen Gesetz beurteilen kann. Hat jemand eine Adresse für mich?
Vielen Dank,
Jürgen