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Unfall in Discounter, Fachanwalt

Dann können wir wohl nur hoffen, dass wir einen guten Anwalt finden.

Dir, "gebranntes Kind" danke ich für deine Infos und hoffe, dass sich alles doch, zumindest gesundheitlich, zum Guten gewendet hat.
 
Hallo Yasmin

ich teile Deine Bedenken und habe anlog gleichen Gedankengang.
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Ein Foto im Moment des Unfalles zu machen wäre unnötig und überflüssig.
es gilt unbedingt zu klären, OB TATSÄCHLICH IM VORFELD GEREINIGT WURDE! > 1) evt. Zeugen ( die Verkäuferin ist ungeeignet) > Aushang an Strassenlaterne oder Nachbarhäusern machen
2) Videoaufnahmen sicherstellen (lassen)

Was Du meinst ist eine OG - Insel ( um die man herumgehen kann )
OG wird meist nicht! in der Mitte des Marktes platziert. Aufgrund der kalkulierten Spanne wird OG immer an einen äußeren Gang , meist der erste Gang (nachdem man den Markt betreten hat) , platziert.
So wie die ABC Platzierung wird auch auf die Abfolge der Sortimente geachtet.
Getränke sind meist in der Nähe der Kasse, weil sonst der Wagen bereits voll ;)
Es ist eine Grundregel der Platzierung im Verkauf. Jeder Markt der einer Filialkette angehört ist national gerichtet immer konform eingerichtet. Es ist ein Servicedenken - ein Kunde soll sich egal wo er in Deutschland einkauft in jeden Markt seiner Lebensmittelkette sofort zurecht finden und seine gewünschten Artikel an angestammten Platz wiederfinden.
Darf man fragen um welchen Discounter es sich handelt - gerne auch als PN
 
Hallo enialb,

ich habe einfach mal mit den Begriffen Rutschgefahr und Supermarkt gegoogelt und bin dabei auf folgende Urteile gestoßen:

AG Köln (Az. 135 C 156/02) Eine Frau rutschte in einem Supermarkt auf einer Weintraube aus und verletzte sich. Ihre darauf folgende Klage wurde allerdings von einem Kölner Amtsrichter mit der Begründung abgewiesen, dass solche Art Unrat im Obst- und Gemüsethekenbereich normal sei und beim Kunden erhöhte Vorsicht verlange. Vom Supermarkt kann nicht verlangt werden, ständig Mitarbeiter zur Reinigung des Bodens abzustellen.

OLG Karlsruhe (AZ: 7 U 18/03)
Geschäftsinhaber von Kaufhäusern und Supermärkten trifft eine besondere Sorgfaltspflicht. Sie müssen u.a. dafür Sorge tragen, dass Kunden nicht ausrutschen. Andernfalls können sie schadenersatz-pflichtig werden und müssen eventuell sogar Schmerzensgeld zahlen. Darauf verweisen ARAG Experten mit Blick auf einen konkreten Fall, in dem eine Supermarktkundin in der Nähe des Obststandes auf Fruchtresten ausgerutscht war. Sie verletzte sich und verlangte Schmerzensgeld. Der Betreiber des Supermarktes wollte jedoch nicht zahlen. Da das Personal angewiesen war, alle 15 Minuten den Boden der Obst- und Gemüseabteilung zu kontrollieren, treffe ihn keine Schuld. Weit gefehlt, wie das Oberlandesgericht in Karlsruhe entschied! Die Kontroll- und Reinigungsabstände müssen zwar im wirtschaftlich zumutbaren Rahmen bleiben, doch hat der Betreiber diese Kontrollen selbst zu überwachen. Der Geschäfts-inhaber erfülle seine Versicherungspflicht nicht bereits durch die Anweisung regelmäßiger Kontrollen und Reinigungen, sondern muss die Beachtung seiner Anweisung auch regelmäßig kontrollieren. Anders sei es in kleinen, räumlich überschaubaren Geschäften. Hier könne eine allgemeine Anweisung des Personals genügen. Die gestürzte Kundin erhielt 3.000 Euro Schmerzensgeld .

Anders hat das OLG Nürnberg geurteilt, s. Artikel in der Süddeutschen Zeitung vom 11.12.2006

In Düsseldorf gab es auch so einen Fall: Artikel RP-Online vom 18.11.2006

Auch der BGH hatte schon vor mehreren Jahrzenten hierzu eine Entscheidung getroffen, s.
http://de.wikipedia.org/wiki/Vertrag_mit_Schutzwirkung_zugunsten_Dritter#Beispiel
oder (aber recht kompliziert, dafür ausführlich)
http://www.kellotat.com/permalink/classics_salatblattfall_bghz_66_51.html
Bei der BGH-Entscheidung ist jedoch zu berücksichtigen, dass sich das Schuldrecht zwischenzeitlich geändert hat.

Gruß
Joker
 
Herzlichen Dank nochmal an alle für euer Mitgefühl und eure Hilfsbereitschaft.

Wir warten mal ab, wie die erste Reaktion ist auf den Unfall und ob der Discounter bzw. dessen Versicherung sich bei uns meldet.

Gruß
Enialb;)
 
Wir warten mal ab, wie die erste Reaktion ist auf den Unfall und ob der Discounter bzw. dessen Versicherung sich bei uns meldet.

Nichts zu danken, wir helfen immer gern :) und sind schrecklich neugierieg wie es weitergeht, also berichte bitte .

ich teile Deine Bedenken und habe anlog gleichen Gedankengang.

Danke - wer weiß wie es ausgeht .....? kann eigendlich keiner sagen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo!
Falls du dir unschlüssig sein solltest ob du zu einem Rechts- oder einem Fachanwalt gehen solltest. Würde ich dir sehr ans Herz legen dich zuvor hier genauer über die Unterschiede zu informieren.

lg KarlHeinz
 
hallo Karl-Heinz,

willkommen im Forum, da du erst 2 Beiträge veröffentlicht hast, denke ich, dass du dich noch nicht so auskennen kannst - wenn doch - bitte ich um Entschuldigung.

Du hast Enialb mit einem wichtigen Hinweis geantwortet - jedoch ist der Forumseintrag von Enialb vom 08.04.2008 fast 9 Jahre her. Das Datum des Eintrags steht immer über dem Namen des Schreibers.

Danke für deinen Link zur Unterscheidung der Rechts- bzw Fachanwälten, das ist für manchen ein guter Anstoß sich doch gezielteren Rat zu suchen.

LG Teddy
 
Hallo Teddy,
ich finde Deine Art und Deinen Tonfall und auch wie Du die Dinge hier moderierst immer wieder angenehm und erfrischend. Das wollte ich Dir schon immer mal mitteilen. Gruß Rehaschreck
 
Ja ich werd euch alle auf jeden Fall auf dem laufenden halten, sobald ich was näheres weiß

Das wäre ganz toll, ich habe nämlich in der Familie (meine Mutti, 70) fast den gleichen Fall. Sie ist bei unserem REWE auf einer Erdbeere ausgerutscht und hat sich das ganze Knie mehrfach gebrochen und wurde operiert, hatte 12 Wochen keine Belastung. Wir haben das auch sofort der Rechtschutzversicherung und bei REWE gemeldet. Ich habe in den Antrag hineingeschrieben "Entschädigung für alle bisher und weiterhin anfallenden Kosten und Schmerzensgeld" Ich hoffe das war richtig so... Morgen (14.07.) hat meine Mutti einen Kontrolltermin bei uns im AK St. Georg, ob alles gut verlaufen ist und ob sie wieder belasten darf. Bitte drückt uns die Daumen, das alles gut ist. Ich hab richtig Angst.
 
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