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Unfall in Discounter, Fachanwalt

Enialb

Nutzer
Registriert seit
6 Apr. 2008
Beiträge
7
Ort
Saarbrücken
Hallo ich bin neu hier und bin mir nicht sicher, ob ich den richtigen bereich angetroffen hab, aber vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen. Es geht auch nicht um mich, sondern um meine Schwägerin.Sie ist am vergangenen Freitag, 04.04. in ihrer Mittagspause einkaufen gegangen und im Discounter auf dem Grünzeug von Möhren, das auf dem Boden lag, ausgerutscht und hat einen Oberschenkelhalsbruch. Der Arzt sagte es war sogar an 2 Stellen gebrochen, die OP ist aber soweit ganz gut verlaufen und nun muß man warten wie die Heilung weitergeht.
Der Unfallbericht wurde auch im Geschäft aufgenommen.

Nun aber die Frage, meine Schwägerin wird diesen Monat 61, ist aber noch voll berufstätig. Lohnfortzahlung gibt es für 6 Wochen, danach Krankengeld. Dazu kommt noch, dass mein Bruder und seine Frau am 26. April diesen Jahres in Urlaub fahren wollte, was sie nun natürlich absagen mußten. Die Reiserücktrittversicherung übernimmt zwar wohl einen Teil der Kosten, aber nicht alles.

Bekannte haben uns nun empfohlen, auf jeden Fall einen Anwalt einzuschalten, der die vermutlich anstehenden Verhandlungen (bezüglich: Kostenübernahme was Lohnausfall betrifft, nicht übernommen Kosten bzgl. der Reise , die nicht angetreten werden kann, evtl. weitere notwendiger Kosten falls (was wir naztürlich nicht hoffen) Komplikationen auftreten und sie evtl. Hilfsmittel braucht, Kosten für die eigenbeteiligung in der REHA usw.) übernehmen soll. Als "normaler" Privatmensch weiß man ja garnicht auf was man da alles achten muß,
Nun meine Frage, an was für einen Fachanwalt wendet man sich da am besten?

Vielen Dank schon mal für eure Antworten.

Gruß
Enialb
 
Ausrutschen

Hallo,

ich denke, ich jedem Fall wird die Versicherung des Discounters auch ein Schmerzensgeld zahlen müssen, möglicherweise auch in Rentenform. Die müssen dafür sorgen, dass niemand auf dem Grünzeug am Gemüsestand ausrutschen kann. Auch die Reha und, und, und müssen und werden die übernehmen.

Natürlich ist es besser, Ihr übergebt das einem Anwalt - wohl einem Fachanwalt für Versicherungsrecht.

Hoffentlich verläuft das alles bei Deiner SChwägerin komplikationslos. Alles Gute für Sie. Das dauert, bis so ein Bruch verheilt ist. Oder hat sie eine Hüftprothese bekommen? Sie muss schnell auf die Beine kommen, das heißt, sich bald schon bewegen, natürlich mit Stützen - wahrscheinlich braucht sie diese drei Monate lang. Bewegung ist so wichtig, da sonst die Trombosegefahr so groß ist.

Tiptoe
 
Hallo,

ich persönlich würde einen nehmen, der den Fachbereich Sozialrecht abdeckt.
Der Lebensmittelkonzern ist mit Sicherheit bei einem großen Versicherer gegen solche Eventualitäten versichert. Die hauseigene Versicherung des LM Händlers wird die Schadensmeldung an ihn weiterreichen.
Bezüglich des Unfalles gibt es aber sehr unterschiedliche Gerichtsentscheidungen. Früher war es so , das wenn der LM Händler nachweisen konnte das er seine Aufsichtspflicht nicht verletzt hat, dh. innerhalb einer halben Stunde vor Unfall die Abteilung gereinigt hat, gab es für den Geschädigten nichts oder wenig. Eine andere Entscheidung sprach den Händler von Haftung frei, da ein Kunde innerhalb einer OG Abteilung mit Rutschgefahr auf dem Boden rechnen muss und nicht die nötige Sorgfalt hat walten lassen.
Also, will sagen es könnte Probleme geben. Daher sollte der Anwalt ein "Blitzgescheiter" und auf Zack sein ;)
 
Hallo Tiptoe,

danke für die prompte Antwort, ja ich denke auch, dass der Discounter neben den jetzt anfallenden Kosten bzgl. der Behandlung auf jeden Fall auch ein schmerzensgeld zahlen muß.
Das Problem ist, sie haben keine Rechtsschutzversicherung mehr. Aber ich habe gesagt, selbst wenn man die Kosten für einen Anwalt zahlen muß ist das in so einem gravierenden Fall sicher eine "gute Investition". Es wird Ihnen auch vermutlich nichts anderes übrig bleiben.

Ansonsten hoffe ich auch, dass meine Schwägerin das Ganze gut übersteht. Der Arzt meinte auch, dass sie bereits morgen schon zum ersten Mal sich selbst (mit Unterstützung der Krankenschwester und/oder Arzt natürlich) auf die Beine stellen mjuß. Hat mich gewundert, da sie am freitag abend um 18.30 in den OP kam und gegen 20.45 zurück.
Aber das wird dann wohl schon so in Ordnung sein.

Noch danke für die Genesungswünsche

Enialb
 
@gold.baerchen

danke für deine prompte Antwort. Hab heut, da ja Sonntag ist, noch garnicht mit solch schnellen Reaktionen gerechnet. Freut mich aber.

Ja die Verkäuferin, die den Unfallbericht aufgenommen hat, teilte mit dass um 12.00 Uhr gereinigt worden sei, der Unfall ist ca. 12.30 Uhr oder ein paar Minuten später passiert. Das könnte dann natürlich Probleme geben.
Mal sehen was der Notarzt notiert hat, uhrzeitmäßig.
 
Die Verkäuferin mauert schon vor, es scheint in dem Unternehmen schon gewisse Erfahrungswerte zu geben! Vorsicht ist geboten.
Tipp: Jedes LM Unternehmen hat sich unterworfen nach HACCP zu handeln. Dh. alle Maßnahmen zu ergreifen um den Schutz der Verbraucher vor Infektionen oä. zu wahren. Dieses wird zu 99% schriftlich mit Uhrzeit oder Tageszeit in der Filiale dokumentiert. Aber Achtung die nachträgliche Manipulation der Unterlage ist möglich. Oder, wie ist die personelle besetzung in der Filiale, ist wirklich jemand da der den ganzen Tag mit OGB und Sauberkeit betraut ist. Ich glaube nicht, das ist bestimmt schon rationalisiert.
Meist wird zwei bis dreimal je nach Umsatz nur aufgefüllt und fertig und zwischendurch werden Pappen gezogen.
Aus aktuellen Anlaß hangt in OG Abteilung eine Videokamera? Diese könnte den Reinigungsprozess zum angebenen Zeitpunkt beweisen oder als Lüge entlarven
Wie schaut es aus mit Nachbarn ;) die zufällig vorher einkaufen waren und keine verkäuferin oder reinigung beobachten konnten Evt. ein Kassenbon zum Zeitpunkt vorher wäre super, wegen der Uhrzeit.
Seid auch etwas kreativ. Diese Schwindeleien von Verkäufern gehen mir ganz schön auf den Puffer Kann ja Zufall sein, interessant aber, das genau die ominöse halbe Stunde vorher ist
Holzauge sei wachsam
 
ich denke, ich jedem Fall wird die Versicherung des Discounters auch ein Schmerzensgeld zahlen müssen, möglicherweise auch in Rentenform. Die müssen dafür sorgen, dass niemand auf dem Grünzeug am Gemüsestand ausrutschen kann. Auch die Reha und, und, und müssen und werden die übernehmen.

Ich denke nicht das die das müssen, wenn hier regelmäßig gereinigt wurde....hat Deine Schwägerin Pech gehabt bzw. nicht genug aufgepasst.
 
Hallo Enialb,

ich kann Gold.baer nur recht geben. Ich denke, dass die Verkäuferin unmittelbar nach dem Unfall einen verantwortlichen Mitarbeiter im Unternehmen angerufen hat und sich über die weitere vorgehensweise bzw. Instruktionen geholt hat, wie und was bei der Unfallanzeige aufzunehmen ist.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es in jedem Discounter ein Unfallmanagement giebt.
Das Deine Schwägerin keine Rechtsschutzversicherung hat, erschwert meiner Meinung nach das ganze erheblich, da der zuerwartende Streitwert relativ hoch ist und diese Kosten erstmal ausgelegt werden müßen.
Einen RA würde ich auf alle Fälle erstmal aufsuchen, um die Positionen abzuklären.
Leider, denkt man bei solch einem Unfall nicht daran, mit dem Handy oder einer Digicam (wenn vorhanden) gleich Foto,s von den örtlichen Gegebenheiten zumachen.
Ich wünsche gute Besserung!

Mfg
Pit
 
Hallo,
Goldbärchen beleuchtet die Aspekte, die zu beachten, sind sehr gut beleuchtet. Allerdings hat dies hier sehr wenig mit Sozialrecht zu tun. Hier ist Zivilrecht/Versicherungsrecht gefragt.
Bitte denkt auch an die Meldung bei der privaten Unfallversicherung, wenn ihr eine habt.

Gruß von der Seenixe
 
Noch ein bösartiger Einfall!
Beim Discounter ist die Ware in der Hauptlaufrichtung des Kunden meist beginnend mit Grobgemüse, Salate und dann Feingemüse, wie Möhrenbund.
Dh. die Möhren als auch das Grün haben mit Sicherheit im ersten Gang ( Hauptgang) gelegen. Dieser wird mit Sicherheit mit einer Kamera überwacht sein. Da die Discounter aufzeichnen, existieren NOCH die Aufnahmen auf einer CD - RW bzw anderes Medium, bevor sie wieder überschrieben werden.
Check das mal ab, ob ich da richtig liege bezüglich Ort des Unfalles und Kamera. Nicht fragen einfach nur mal gucken.
Falls der Verdacht besteht, oder sich erhärtet das das Verkaufspersonal lügt - würde ich persönlich eine Strafanzeige wg. Manipulationsverdacht bzw. zur Sicherstellung von Beweismitteln ( Videoaufzeichnung) bei der örtlichen Polizei erwirken.
Wenn Anzeige gestellt wird, nicht gegen die Verkäuferin stellen sondern den Geschäftsführer des Unternehmens. Denn die Verkäuferin handelt im Auftrag des Unternehmens, ist also nur Erfüllungsgehilfe.
Ausserdem geht dann alles etwas schneller in der Abwicklung.

Aber wie gesagt, das ist mein denken.
 
Hallo gold.baerchen,

ja es war tatsächlich das Grünzeug von einem(?) Möhrenbund (Buntmöhren, wie die Verkäuferin sagte). In diesem Discounter, ein sehr bekannter übrigens, ist die Obst- und Gemüsetheke seltsamerweise nicht im ersten also Hauptgang, sondern eigentlich mitten im Lokal, nicht einmal an der Seite.

Also man geht in das Geschäft und ich glaube jetzt es ist der mittlere Gang, da haben die als Abschluß des Ganges (nicht zur Wand) die Obst- und Gemüsetheke, so dass man praktisch auch um sie herum gehen kann. Hoffe, ich habe es einigermaßen verständlich erklärt.

Leider haben sie dort "vergessen"(?),im Eifer des Gefechts, die Namen der Kunden, die das ganz7e beobachtet haben, aufzuschreiben.

Allerdingshat die Verkäuferin, die den Unfallbericht geschrieben hat, gesagt, sie stelle sich als Zeugin zur Verfügung, da sie nicht weit von der Stelle entfernt war und von einer Kundin gerufen wurde und wohl zwei Minuten nach dem Umfall bei meiner Schwägerin war.

Bin mal gespannt wies weitergeht

@pit13

"Einen RA würde ich auf alle Fälle erstmal aufsuchen, um die Positionen abzuklären.
Leider, denkt man bei solch einem Unfall nicht daran, mit dem Handy oder einer Digicam (wenn vorhanden) gleich Foto,s von den örtlichen Gegebenheiten zumachen.
Ich wünsche gute Besserung!"


Irgendwie klappt das mit dem "zitieren"nicht bei mir, daher hab ichs jetzt kopiert. Hoffe es funktioniert auch so


Leider war meine Schwägerin allein einkaufen und war auch kurze Zeit ohnmächtig, so dass sie selbst garnicht in der Lage gewesen war noch ein Foto zu machen. Aber wahrscheinlich hätte auch, wenn jemand dabei gewesen wäre, ihr Mann oder ich oder eine Kollegin, in dieser Situation zunächst garnicht daran gedacht. Auch Kunden die das ganze beob achtetn haben, haben eine Verkäuferin gerufen und diese oder die Kunden, das weiß ich momentan nicht, haben unverzüglich den Notarzt gerufen

Enialb

@yasmin


Wieso nicht aufgepaßt. Wenn ich einkaufen gehe und auf Grünzeug, einem Salatblatt oder so ausrutsche, das kann doch nicht zu Lasten des Geschädigten gehen?

An alle,

vielen Dank für eure bisherigen Antworten. Es hilft schon weiter und gibt einem Denkanstöße bzw. man weiß, zumindest teilweise, an was man noch alles denken muß

Gruß
Enialb
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Wieso nicht aufgepaßt. Wenn ich einkaufen gehe und auf Grünzeug, einem Salatblatt oder so ausrutsche, das kann doch nicht zu Lasten des Geschädigten gehen?

Ich habe mal vor einiger Zeit einen Bericht im Fernsehen gezeigt ( ARD Ratgeber Recht ? ) da wurde genau das Problem behandelt. Fazit war, das wenn regelmäßig jemand kommt und reinigt, der Kunde selbst aufpassen muss das er nicht ausrutscht.

Es wurde in dem Sinne auf Rutschgefahr im Schwimmbad und ähnlichem hingewiesen, deshalb bin ich keineswegs davor überzeugt das grundsätzlich wenn man auf Verunreinigungen ausrutscht Schadensersatz erhält.

ICh wünsche Dir bzw. der Geschädigten trotzdem alles liebe und gute und viel Glück und Erfolg in der Sache, aber ich bin halt ein "gebranntes Kind".:eek:
 
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