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Unfall in der Strassenbahn.

Towanda

Nutzer
Registriert seit
28 März 2007
Beiträge
2
Hallo ich selber bin gar nicht betroffen.
Eine Freundin von mir ist nach einer Vollbremsung in der Strassenbahn so schlimm gestürtz, dass sie mehrere Frakturen des Schienenbeins und des Knies erlitten hat.
Der Fahrer des Autos der die Bahn zum Bremsen brachte ist nicht auffindbar.
So, dass sie keinerlei Schmerzensgeld erhalten hat.
Ihr Knie müsste nochmal operiert, respektive die Metallplatte daraus entfernt werden.
Nun scheut sie diesen wichtigen Eingriff, weil sie glaubt keinerlei Haushaltshilfe für ihren älteren Ehemann zu bekommen.
Wie verhält sich das?
Hat sie in irgenteiner Form Anrecht auf eine Haushaltshilfe?
Wenn ja was muss sie zuzahlen, wo beantragt sie diese und wer ist zuständig.
Ich bedanke mich schon mal im Vorraus.
Towanda.:)
 
Hallo Towanda,

Anspruchsgrundlage gegen die Straßenbahn ist § 1 Haftpflichtgesetz ( HPflG ).

http://dejure.org/gesetze/HPflG/1.html

Ich kann hier nur empfehlen einen Rechtsanwalt einzuschalten. Besteht eine Rechtsschutzversicherung als Privatperson? Oft als Familen-Rechtsschutz o.ä. bezeichnet.

Gruß
Gerd
 
Meiner Kenntnis nach nicht.
Leider.:(
Nun ich denke, dass es auf höhere Gewalt hinausläuft.
Es war ja ein Auto, das die Vollbremsung der Bahn verursacht hat.
 
es gibt da einen Unterschied zwischen "höherer Gewalt" und dem "unabwendbaren Ereignis", von dem Du sprichst, aber ich will Dich nicht beeinflussen
 
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