Hallo Afra,
willkommen bei uns im Forum.
Ich kenne es aus meiner Berufstätigkeit von früher ( 85% Auslandstätigkeit), dass ich immer einen Auslandsschein mit mir führte. Denn wenn mir im Ausland etwas passiert wäre, hätte ich diesen bei Not - oder Akutversorgung vorlegen müssen. Dieser Auslandsschein wurde mir jedes Jahr von meiner KK im Tausch gegen den alten erneuert. Wie es in Deinem Fall ist weiß ich nicht genau, nur ich denke da es sich um eine Erstversorgung handelt müsste Deine KK für aufkommen. Was sagt Deine KK dazu ?
In diesem Sinne, sam