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Unfall im Kletterwald

Pete75

Neues Mitglied
Registriert seit
15 Sep. 2017
Beiträge
1
Hallo in die Runde...

ich bin mit meinen Kindern privat in einem Kletterwald gewesen und habe mich dort schwer verletzt.
Bei einem Sprung ist mir ein frei schwingender Karabiner auf den Oberarm geschlagen und hat mir die distale Bizepssehne abgetrennt.
Ich wurde inzwischen operiert, werde aber noch etwa 3 Monate den Arm nicht voll belasten können.
Ich habe den Kletterwald umgehend nach dem Unfall kontaktiert und deren Haftpflichtversicherung hat mir ein 0815 Formular zugeschickt mit der Bemerkung man würde keinen Grund sehen, weshalb ihr Klient verantwortlich sei...
Meine Frage hier ans Forum ist, vielleicht gibt es hier ja ein paar Experten auf diesem Gebiet, was muss ich weiteres unternehmen und was kann ich an Dienstausfall und an Schmerzensgeld einfordern?
Hinzu kommt noch, dass mir bei der Operation im Krankenhaus ein Nerv beschädigt wurde und ich kein bis wenig Gefühl in den Fingern habe. Laut Diagnose wird das Gefühl in etwa 3 Monaten wieder kommen. Gibt es auch hier Möglichkeiten vorzugehen oder sind die Krankenhäuser vor der Operation so abgesichert, dass man das in Kauf nehmen muss?

Vielen Dank,
Pete.
 
hallo pete75,

meiner bescheidenden meinung nach kann man aus deiner kurzen schilderung nicht rauslesen, ob dem betreiber hier ein verschulden trifft. des weiteren akzeptierst du beim eintritt deren nutzungsbedingungen. darauf musst du juristisch gesehen durch zb. ein deutlich sichtbares schild etc. hingewiesen worden sein. es wäre also interessant zu erfahren was du da genau akzeptiert hast.

ich denke das ist ein fall für den fachanwalt deines vertrauens. bevor du dir überhaupt gedanken über verdienstausfall oder schmerzensgeld machst kläre zuerst die haftungslage genau mit einem anwalt ab.

in sachen arzthaftung (deine OP) ist das selbe der fall. das ist ein sehr umfangreiches gebiet und juristisch höchst anspruchsvoll. auch hier wäre wichtig zu wissen welche erklärungen du vor der op unterschrieben hast.

ich gehe davon aus dass du den unfall auch deinen privaten versicherungen (falls vorhanden) schnellstens gemeldet hast!

gute besserung!!

liebe grüsse
ger.kaiser
 
hallo Pete,

für beide gelten ähnliche voraussetzungen einer haftung, auch wenn im medizinbereich vieles schwieriger ist. das liegt auch an den differenzierenden vertraglichen und rechtlichen voraussetzungen.

Bei einem Sprung ist mir ein frei schwingender Karabiner auf den Oberarm geschlagen und hat mir die distale Bizepssehne abgetrennt.

hier wird es darauf ankommen, ob der "frei schwingende Karabiner" einen verkehrswidrigen zustand der anlage darstellt, mit dem man nicht rechnen musste.
von vorteil wären natürlich bilder des zustands gewesen und mögliche beobachter namentlich festzuhalten. wenn es zeugen gibt oder sie noch ausfindig gemacht werden können, sollte unbedingt zeitnah deren wahrnehmung schriftlich festgehalten werden.

Hinzu kommt noch, dass mir bei der Operation im Krankenhaus ein Nerv beschädigt wurde und ich kein bis wenig Gefühl in den Fingern habe.

auch hier wieder: ist bei einer OP nach lage der verletzung und der (ungewollten) schädigung mit dem schaden zu rechnen, war eine aufklärung möglich und erfolgt? wie stellt sich der schaden genau dar und war er den umständen nach vermeidbar? hier gelten bedingungen, die ghf ein medizinischer sachverständiger feststellen muss.


gruss

Sekundant
 
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