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Unfall im Ausland

Registriert seit
12 Jan. 2007
Beiträge
1
Hallo, ich habe eine Frage- vielleicht weiß irgendjemand weiter
Ich hatte im August einen Unfall in Holland (6.8.06, Treppeneinsturz in Utrecht), bei dem mein erster Lendenwirbel gebrochen ist, sodass er operiert und fixiert werden musste. Eigentlich ist es gesundheitlich bis jetzt für mich ganz gut gegangen, aber die ganze juristische Seite ist dafür umso komplizierter... Ich habe in Holland eine Anwältin, die mir von der dortigen Unfallopferhilfe empfohlen wurde. Ich war das einzige ausländische Opfer bei diesem Unfall und die Anwältin vertritt noch ca. 15 weitere Opfer des gleichen Unfalls. Da ich allerdings in Deutschland versichert bin und dehalb bei mir das anders organisierte deutsche Gesundheitssystem greift, frage ich mich, ob ich nicht auch noch einen deutschen Anwalt einschalten sollte? Bis jetzt werde ich jedenfalls genauso behandelt, wie die holländischen Unfallopfer. Außerdem gibt es in Holland wohl kein Schmerzensgeldsystem, was praktisch heißt, dass man kein bzw. kaum und auf jeden Fall viel weniger Schmerzensgeld bekommt als in Deutschland oder Österreich - erstens: stimmt das überhaupt? zweitens: ich bin Deutsche und lebe in Österreich, der Unfall war aber in Holland, richten sich die Gelder dann wirklich nur nach holländischen Gesetzen? Meine Eltern haben mich zum Beispiel in Holland im Krankenhaus besucht und deshalb nicht arbeiten können: In Deutschland würden sie dafür Geld erstattet bekommen, in Holland aber nicht, weil das dort von ihrer eigenen Versicherung übernommen werden müsste.
Also, die ganzen Regelungen scheinen miteinander zu kollidieren und ich vertrau der Anwältin nicht so richtig und habe auch sonst keinen Zugang zu irgendeiner Art "neutraler Informationsquelle". Falls irgendjemand von euch eine Idee hat oder sich irgendwie auskennt auf diesem Gebiet: das würde mir sehr helfen!

Mit vielen Grüßen und schonmal Danke im Voraus!
 
hallo lendenwirblerin,

zunächst eine Frage, wer ist der Schädiger? Holländer ? Falls ja, kommt holländisches Recht zur Anwendung kommen. Falls es ein Deutscher ist könnte deutsches Recht zur Anwendung kommen. Das einzige Hindernis ist, dass Du in Österreich lebst. Da müßte ich mich dann auch mal schlau machen.

Es gibt in Deutschalnd Privathaftpflichtversicherungen, die den Schaden zumindest teilweise übernehmen, wenn das ausländische Recht Dich schlechter stellen würde.

Bitte zunächst das mal prüfen.

Gruß
Gerd
 
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