• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

"Unfall" Folgen

JSch

Mitgliedschaft beendet
Registriert seit
6 Nov. 2007
Beiträge
52
Guten Tag, ich bin neu hier und berichte mal was in unserer Familie geschehen ist:

Nach einem Unfall mit schwersten Folgen (SHT mit Lähmung vom Hals abwärts) auf einem Grundstück, an dass in gleicher Höhe (es musste nur eine Stufe von ca. 15 cm Höhe überwunden werden) begrünte und mit Bäumen bewachsene Garagendächer anschließen und keinerlei Absicherungen oder Absperrungen vorhanden waren, ist unser jetzt 27jähriger Sohn (BW Leutnant und Student der Helmut-Schmidt-Universität Hamburg) vor 2/14 Jahren nach dem Besuch eines Schützenfestes in der Nacht auf der Flucht vor einem noch unbekannten Angreifer von der ca. 3,50 m hohen Dach-Kante bei Dunkelheit abgestürzt. Die bauliche Anlage im Besitz einer Wohnungsgenossenschaft, ist gemäß der von der Polizei beschlagnahmten Bauakte von der Baubehörde so abgenommen worden.

Nach diesem Unfall wurde das Ermittlungsverfahren gegen den Geschäftsführer der Grundstückeigentümerin und andere, von der Staatsanwaltschaft mangels Vorliegen einer Straftat“ eingestellt. Ein Antrag auf Wiederaufnahme des Ermittlungsverfahrens mit Hinweisen auf die Landesbauordnung (LBO) NRW §3 ( allgemeine Anforderungen) und §41 (Umwehrungen) wurde dann nochmals von der Staatsanwaltschaft abgelehnt!

Begründung der Staatsanwaltschaft:


Nach der Baugenehmigung der Stadt xxxx waren besondere Sicherungsmaßnahmen nicht vorgeschrieben worden...."
„Insbesondere ist zugunsten des Beschuldigten xxxxxxx zu berücksichtigen, dass die Schlußabnahme der Baumaßnahme offenbar nicht zu Beanstandungen geführt hat"
„Immerhin war die Anlage wohl seit 1991 in Betrieb, ohne dass es bisher zu einem Unfall gekommen war."
„Ein Vergehen gegen § 319 StGB dürfte insoweit verjährt sein"


Demnach ist also die strafrechtliche Relevanz einer nach der LBO nicht gesetzeskonformen baulichen Anlage, passiert dort nichts, nach einer gewissen Zeit verjährt!

Die Haftpflicht-Versicherung (Westfälische Provinzial Münster) der Grundstückseigentümerin schreibt dazu:

"Es herrscht Einigkeit, dass eine Sicherheit, die jede Möglichkeit eines Unfalls ausschließt, nicht erreichbar ist. Deshalb muss nicht für jede Möglichkeit eines Schaden Vorsorge getroffen werden. Sicherungspflichten bestehen nur im Rahmen des technisch und wirtschaftlich Zumutbaren. Der Umfang dieser Pflichten ist abhängig von den besonderen
Umständen der Situation und den jeweiligen Sicherungserwartungen des Verkehrs. Bei der Erfüllung von Verkehrssicherungspflichten sind nur solche Maßnahmen erforderlich, die nach den Gesamtumständen zumutbar sind und die ein verständiger und umsichtiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für notwendig halten darf, um andere vor Schäden zu bewahren. Von Verkehrsteilnehmern kann erwartet werden, dass sie offensichtliche Gefahren erkennen und ihr Verhalten darauf einstellen. Abhilfebedürftig sind nur solche Gefahren, die ein Dritter bei Anwendung der von ihm in der konkreten Situation zu erwartenden Sorgfalt nicht erkennen kann. Unter dargestellten Umständen konnte von unserer Versicherungsnehmerin nicht erwartet werden, dass sie ihre Grünanlagen so herrichtet, dass sie von Unbefugten zur Nachtzeit gefahrlos betreten werden können.
Sicherungspflichten bestehen nur im Rahmen des technisch und wirtschaftlich Zumutbaren


Die Grundstückseigentümerin hat dennoch kurz nach dem Unfallgeschehen eine Einzäunung vorgenommen!


Weiter hat dann die Westfälische Provinzial Unfallversicherung bei der unser Sohn eine Unfallversicherung abgeschlossen hatte, die Auszahlung der Versicherungssumme (über 370.000,00 €) mit der Begründung es habe eine Bewusstseinsstörung vorgelegen, verweigert.


Da bei der Aufnahme in das Krankenhaus keinerlei Feststellungen (Blutprobe) hinsichtlich einer evtl. Alkoholeinwirkung gemacht wurden sondern in der Krankenakte ein (in zwei Versionen vorhandenes) Aufnahmeprotokoll auftaucht in deren 1. Version von einer Alkoholintoxikation in der später aufgetauchten 2.Version von „Alkoholgeruch aus dem Mund“ berichtet wird, versucht nun die Westfälische Provinzial Unfallversicherung unter Berufung auf das 1. Aufnahmeprotokoll und Angabe eines Zeugen (der „zufällig“ der Geschäftsführer der Grundstückseigentümerin ist), dieses nun damit zu begründen, dass unser Sohn schon am frühen Morgen an einer Theke des benannten Zeugen gestanden und „reichlich Bier“ getrunken habe.


Meine Frau pflegt nun unseren Sohn (neben Ihrer Berufstätigkeit) mit Hilfe eines Pflegedienstes (kommt je 1mal an 4 Tagen in der Woche) aufopferungsvoll.

Unser Sohn erträgt seine körperlichen Behinderungen (nach bisher 20! Operationen) und die Therapien bei geistiger völliger Klarheit in einer bewundernswert tapferen Weise.

Ich schlage mich mit den Versicherungen, Anwälten, Kriminalpolizei, Staatsanwaltschaft Gerichten (und demnächst auch Sozialamt) herum, wobei die außerordentlich gute und hilfreiche Heilfürsorge der Bundeswehr (endet leider 2008) hervorzuheben ist.

Was uns jedoch besonders missfällt, ist die außerordentlich Schäbige auf einem untersten Niveau basierende und auf "weichklopfen und Zeit gewinnen" ausgerichtete Vorgehensweise der Westfälischen Provinzial Unfallversicherung. Und er "lange Atem" der Gerichte.

Verzeihung für den langen Bericht, ich wollte das nur mal kund tun.


Freundliche Grüße

JSch
 
Hallo JSch,

herzlich Willkommen hier im Forum.

Seid Ihr anwaltlich vertreten bei Eurer Diskussion mit der Unfallversicherung?
Sind die Schäden schon endgültig festgestellt? Leider ist die Angabe des Unfallzeitpunktes nur schwer zu deuten, aber das ist schon sehr wichtig. Ansonsten kann ich eigentlich nur den Weg der Klage empfehlen. Das die Versicherung nicht zahlen will, dies ist leider vielfach so, wie Du sicher hier im Forum schon lesen konntest.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo JSch,

wenn ich soetwas lese, weiß ich nicht so recht, wo mann lebt. Ich kann es mir einfach nicht mehr mit normalen Menschenverstand erklären, wie mit Opfern umgegangen wird.

Ich hatte zu DDR-Zeiten einen schweren Unfall und damals gab es kein wenn und aber. Es hatte bis zum Vertrag auch 2 Jahre gedauert, aber ich habe auch vorher den Schadenausgleich bekommen. Die Versicherung hat nicht einmal einen Einspruch eingelegt. Die Rechtslage war klar, aber nach der Wende! Meine Güte, hätte nie geträumt, dass so etwas möglich ist.

Wenn die Staatanwaltschaft keine Interesse an einer Verfolgung hat, ist wohl eine Klage beim Zivilgericht möglich. Da sollte auch auf die Verjährung geachtet werden.

Nur nicht aufgeben, ich habe 15 Jahre gekämpft. Einen Teilerfolg erreicht und die schriftliche Mitteilung, dass keine Interesse an einer gerichtlichen Auseinandersetzung besteht.

Viel Grüße robby
 
@ Seenixe

Hallo Seenixe,
wir haben, so glaube ich, einen guten Anwalt. Ein zweiter Anwalt der gleichzeitig Dr. der Medizin ist, steht zusätzlich beratend zur Seite.
Die Klage gegen die Unfallversicherung wurde im April 2007 beim LG eingereicht. Seitdem wurde viel hin und her und her geschrieben.
Eine Reaktion des LG liegt noch nicht vor.
Eine weitere Klage gegen die Grundstückseigentümerin und das Krankenhaus ist in Vorbereitung, da warten wir noch auf die Stellungnahme der Gutachterkommission der Ärztekammer.
Übrigens sind alle Beteiligten unser Sohn, die Grundstückseigentümerin, das Krankenhaus und die Städtische Bauverwaltung sämtlich bei der Provinzial (immer da immer nah) versichert.
Wie diese dann mit den aus den verschiedenen Verfahren dort zusammenlaufenden Informationen umgeht kann sich jeder vorstellen.
Der in meinem ersten Beitrag genannte Zeuge ist auch noch zufällig Mitglied eines Beirates der Provinzial. Eine interessante Verquickung.
Freundliche Grüße
JSch
Ps. Zur Frage des Unfallzeitpunktes.
Unser Sohn war auf dem Fest am späten Nachmittag eines Montags ab 16.00 Uhr, was klar beweisbar ist.
Der Unfall geschah am darauf folgenden Dienstag nachts gegen oder nach 1.00 Uhr.
Aufgefunden wurde unser Sohn an diesem Dienstag morgens um 6.00 Uhr.
Der Zeuge behauptet nun unseren Sohn sei schon Montags morgens "reichlich Bier trinkend" über einen Zeitraum von über 2 Stunden gesehen zu haben.
 
Hallo Jsch,

ich finde es so tragisch, daß dein Sohn solch schwere Verletzungen davon getragen hat. Ich bin leider kein Mediziner, aber ich hoffe sehr, dass sich der Zustand deutlich bessern wird. Wie sehen die Mediziner das?
Zu den Versicherungen kann ich dir jedoch etwas sagen. Es geht hier um eine nicht kleine Summe. Ein Freund von mir arbeitet in der Schadensabteilung eines sehr großen Versicherungskonzerns und sagte mir, daß es spezielle Anwälte innerhalb des Konzerens gebe, die auf Anordnung, wahrscheinlich vom Vorstand bzw. seinen Vorgesetzen, alle Anträge auf Zahlung abzuschmettern müssen. Diese Leute werden speziell auf solche Situationen geschult und Ihr Studium besorgt sen Rest. Ich weiß nicht, ob es stimmt, aber ich habe selten von einer Versicherung gehört, die sofort bereit zur Zahlung war. Ihr müßt kämüfen und auch mit vielen Jahren des Kampfes rechnen. Warum schaltet ihr nicht das Fernsehen oder die Presse ein. Die Verbindungen des Zeugen sprechen doch Bände.

Ich wünsche euch alles gute und viel Kraft,

Schoppi
 
Wie gehen wir das an...?

@ Schoppi
Sie schreiben:
"Warum schaltet ihr nicht das Fernsehen oder die Presse ein. Die Verbindungen des Zeugen sprechen doch Bände."

In der örtlichen Presse haben wir das schon mal versucht. Nach einem schönen Bericht über das Geschehen als solches, (ohne Nennung der weiter daran Beteiligten) haben wir versucht eine weitere Berichterstattung über die Nachfolge-Probleme zu veranlassen.
Da kam der Hinweis des örtlichen Journalisten wir sollten uns doch wohl besser an die "Bild" oder an das Fernsehen wenden.
Die örtliche Presse "kneift" also.
Vielleicht kann uns einer der Mitleser einen Tipp geben wie wir das anstellen sollen, oder hat Adressen und Erfahrungen dazu.
Danke für jede Hilfe:)
Freundliche Grüße
 
Prozess gegen Unvallversicherung

Guten Tag zusammen,
in meinem 1. Beitrag hatte ich folgendes berichtet:

"Weiter hat dann die Westfälische Provinzial Unfallversicherung bei der unser Sohn eine Unfallversicherung abgeschlossen hatte, die Auszahlung der Versicherungssumme (über 370.000,00 €) mit der Begründung es habe eine Bewusstseinsstörung vorgelegen, verweigert."

Wir hatten zwischenzeitlich zur Aufklärung möglicher Behandlungsfehler ein Verfahren bei der Gutachterkommission für ärztliche Haftpflichtfragen bei der Ärztekammer Westfalen Lippe beantragt und einen gutachterlichen Bescheid bekommen. Dieser "Bescheid" ist eine Farce (währe ein neues Thema) und von uns abgehakt.

Nun passiert folgendes:

Im Verlauf des Prozesses taucht nun in einem Schriftsatz des Anwaltes der Westfälischen Provinzial Unfallversicherung als Anlage dieser gutachterliche Bescheid der Gutachterkommission für ärztliche Haftpflichtfragen bei der Ärztekammer Westfalen Lippe mit den zwei dazu gehörenden ärztlichen Gutachten auf.

Unabhängig von der Missachtung der ärztlichen Schweigepflicht kann ich mir das nur dadurch erklären:

Die Westfälische Provinzial Versicherung ist:

Die Unfall Versicherung unseres Sohnes
Die Haftpflicht Versicherung des Krankenhauses
Die Haftpflicht Versicherung der Grundstückseigentümerin
Die Haftpflicht Versicherung der Stadt (Bauamt)

Da werden also von der Westfälischen Provinzial Versicherung unter Missachtung aller gesetzlichen Regeln alle ihr aus anderen Verfahren zugängigen Informationen rücksichtslos miteinander vermischt und ausgenutzt.

Hat jemand schon so etwas erlebt?

Dann noch meine Frage aus meinem letzten Beitrag:

Wie mache ich das am besten öffentlich, bin für jeden Tipp dankbar.

Freundliche Grüße
 
Hey.
Um Eurem Ärger Luft und Gehör zu verschaffen
google einfach mal ein paar Namen von Redakteuren die sich mit Themen wie diesen beschäftigt haben. Es gibt einschlägige Sendungen und Magazine die sich mit sowas beschäftigen. Allein die Tatsache das Euer Sohn wirklich schwer geschädigt ist , wird die entsprechende Redaktion locken. Einige Tips wären.
Frontal21
M€x
Euer Regionalfernsehsender
PlusMinus etc.

Grüße
 
Zwischenbericht

Guten Tag,
bezüglich der Unfallversicherung unseres Sohnes haben wir mit dieser einen Vergleich über eine Zahlung (ca. 70%) geschlossen 1. um unsere Nerven zu schonen 2. um Kapital für eine Klage gegen die Grundstückseigentümerin und das erst behandelnde Krankenhaus zu haben.
Im zur Zeit anhängigen schriftlichen Verfahren gegen Grundstückseigentümerin und Krankenhaus beim LG wird in einem Beschluss, auf einer zu diesem Verfahrenszeitpunkt ungewöhnlichen Deutlichkeit, auf die Richtigkeit unserer Argumentation hingewiesen.
Es sieht also in dieser Hinsicht zur Zeit gut aus für unseren Sohn, der Seine Behinderungen in bewundernswerter Weise bewältigt.
Dann habe ich noch für meinen Sohn eine Rente wegen voller Erwerbsminderung durchbekommen, welches anfänglich verdammt schlecht ausgesehen hat, da 6 Wochen für die Anwartschaft fehlten, die ich dann aber noch nachweisen konnte.
Freundliche Grüße
 
Hallo liebe Familie,

laßt Euch mal bitte vom Krankenhaus die Akte aushändigen. Zwei Aufnahmeberichte sind schon seltsam. Es müssen sich in der Akte Blutbilder finden lassen, welche direkt nach der Einlieferung erstellt worden sind und weitere Kontrollblutentnahmen in den weiteren Stunden. Diese bitte kontrollieren. Evtl. findet sich auch eine Notiz im Anästhesieprotokoll. Dieses sollten Sie kopieren, ein anderer erfahrener Arzt kann wahrscheinlich anhand der Medikation zur Narkose auch sagen, ob toxische Befunde vorlagen. Auch sollte im Anästhesieprotokoll ein Konsum vermerkt sein.
Viel Erfolg!
Kasandra
 
Hallo,

Schön, dass Du Dich noch einmal gemeldet hast. Ich freue mich auch, dass ein Vergleich an der einen Seite erreicht wurde um gegen die anderen vorgehen zu können. Da dieses auch scheinbar zu Eurer Zufriedenheit läuft, können wir Euch für Euer Verhandlungsgeschick beglückwünschen. Meldet Euch, wenn Fragen sind und wir Euch unterstützen können.

Toi Toi für den weiteren Weg.

Gruß von der Seenixe
 
@Kasandra/Seenixe

Hallo Kasandra,
die Akte des Krankenhauses hatte ich in zwei unterschiedlichen Versionen selbst in der Hand.
Es gibt in keiner Version ein Blutbild oder weitere Kontrolluntersuchungen. Unser Sohn wurde als angebliche Alkoholleiche festgeschnallt an Armen und Beinen und für mehrere Stunden "abgestellt" zur Ausnüchterung....
Die Ärztin des Martinus-Krankenhauses in Olpe hat bei dem Prozess gegen die Unfallversicherung ausgesagt "das sie über Erfahrungen in solchen Dingen" verfüge...
Experten die uns zur Verfügung stehen schütteln nur den Kopf.
Hallo Seenixe,
Danke für die Rückmeldung und Anteilnahme, (das tut gut). Wir haben ein gutes Anwaltsbüro und eine hervorragende Unterstützung durch kompetente Ärzte.
Ich werde weiter berichten, Allen wünsche ich eine gute Zeit und Geduld und Nerven...
 
Top