• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Unfall bei Unfallhilfe

matze75

Nutzer
Registriert seit
28 Jan. 2007
Beiträge
2
:rolleyes: Hallo,

Am 26.12.2005 wurde meine Frau, als wir bei einem Unfall hilfe leisten wollten angefahren. Sie hatte einen Trümmerbruch am Becken, Bruch des 1 Lendenwirbel und Bruch des re. Arm. Wir wissen nicht so richtig wie wir uns verhalten sollen. Sie kann eigentlich nicht abeiten, tut dies aber weil sie Angst um ihren Job hat. Der Rechtsanwalt scheint auch keine große Hilfe zu sein. Und der Arzt bei dem sie in Behandlung ist ist auch überfordert. Woher weiß ich welcher Arzt oder auch Anwalt der richtige ist?
 
Hallo matze75,

wenn Sie Hilfe bei einem Unglücksfall geleistet hat (Verkehrsunfall etc.), kann es sein, dass Sie unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung gestanden hat(§ 2 Abs. 1 Nr. 13 a SGB VII ). Somit könnte evtl. ein Arbeitsunfall vorliegen.

Habt ihr es im Krankenhaus/bei Arzt mitgeteilt? Musste Sie Angaben zum Hergang machen und wurde ein Durchgangsarztbericht erstellt? Hierfür müsste dann eine Unfallkasse im Landesbereich zuständig sein, geregelt im § 128 Abs. 1 Nr. 7 SGB VII.

Wenn Du Noch Dein Bundesland verraten würdest, wo Du wohnst, kann ich Dir sagen, welche Behörde dafür zuständig sein könnte....

Wichtig ist, wenn es wirklich ein Arbeitsunfall sein könnte, sich bei einem Durchgangsarzt vorzustellen und dies entsprechend zu schildern. Um einen Durchgangsarzt zu finden, schaue mal die Rubrik "Links für Unfallopfer" unter "D-Arzt-Suche". Hier kannst Du einen in Eurer Nähe finden.

MfG
babelfischer
 
Hallo ,
vielen Dank für deine Antwort. Ja es handelt sich um einen Arbeitsunfall, das ist schon festgelegt worden. Das Problem ist das die Ärzte von der BG vorgeschrieben werden. Wir haben schon 2 Gutachten im Auftrag der BG machen lassen, von Ärzten die die BG vorgeschrieben hat. In den Gutachten stehen nicht die sachen drinn, die wir dem Arzt mitgeteilt haben. Im gegenteil,laut der Gutachten geht es meiner Frau bis auf ein paar leichte Beschwerden wieder gut. Ich war heute beim Anwalt um das Gutachten eventl. anzufechten. Er sagte mir das wir dazu keine möglichkeiten haben. Wir könnten uns höchstens selber bei der BG beschweren. Ist das so richtig? Und was passiert wenn meine Frau wegen der folgen eventl. Arbeitslos wird wer trägt die kosten die uns dadurch entstehen. Falls jemand Antworten auf dei vielen Fragen wäre ich dankbar.

Matze 75:cool:
 
re. Antwort

Hallo Matze,

willkommen im Forum bei uns,...

Dann möchte ich Dich bitten mal in den FAQ - Bereich zu gehen und dort kannst Du nachlesen, was zu, in einer Begutachtung alles beachtet werden sollte. Und Du hast auch die Möglichkeit unter dem Wort Widerspruch einiges zu finden nach einer Begutachtung. Sollten dann noch Fragen sein melde Dich bitte einfach nochmals. Deiner Frau wünsche ich gute Besserung, In diesem Sinne, sam ;)
 
Top