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Unfall auf Schulweg - Wer zahlt?

BattLow

Nutzer
Registriert seit
19 Jan. 2009
Beiträge
2
Hallo,
letzte Woche lief die 11-jährige Tochter meiner Frau, auf dem nachhauseweg von der Schule, unbedacht über eine rote Ampel um ihren Bus noch zu bekommen. Da auf der Seite von der sie gekommen ist auch ein Bus stand, konnte ein heranfahrendes Auto sie zu spät erkennen und erfasste sie. Sie erlitt leichte Verletzungen, das Auto hatte einen Sachschaden. Die Schuldfrage ist insoweit geklärt das die Tochter meiner Frau die schuldige ist, da der Autofahrer sich korrekt verhalten hatte was die Geschwindigkeit angeht. Der Autofahrer hätte auch nicht vorher stehenbleiben müssen, da er sich noch vor dem Bus befand den sie erreichen wollte.

Nun meine Frage:

Wer muß für den Sachschaden an dem Auto aufkommen, wenn keine private Haftpflichtversicherung besteht? Muß der Schaden aus eigener Tasche bezahlt werden, oder kommt eventuell auch die Versicherung der Schule dafür auf, da sie sich ja auf dem Schulweg befand?

Würde mich über eine Antwort freuen.
 
Hallo,

Du musst den Unfall in der Schule melden. Dann erhälst Du einen Unfallfragebogen. Es gibt auch in diesem Sinne eine Schulversicherung und einen sog. Wegeunfall.

Grüße
Kasandra
 
Erstmal danke für die schnelle Antwort. Insoweit bin ich auch davon ausgegangen. Die Frage ist halt nur, wie es mit dem "selbstverschulden" aussieht.
 
Während des Besuchs von allgemein- und berufsbildenden Schulen sind Schüler gesetzlich gegen Unfall versichert. (Die Versicherung ist kostenlos, die Beiträge bezahlt der Staat.) Eingeschlossen sind der direkte Weg zur Schule und der Nachhauseweg. Der Unfallversicherungsschutz gilt für auch für Schulveranstaltungen wie Feste, Sportveranstaltungen, Ausflüge, Wandertage und Reisen. Wird der Schulweg aus privaten Gründen unterbrochen, besteht für die Unterbrechungsphase kein Versicherungsschutz.
Die Gesetzliche Unfallversicherung übernimmt neben den Kosten für medizinische Behandlungen auch die Folgekosten, die durch bleibende Unfallschäden entstehen. Auch Umschulungen oder Berufsunfähigkeitsrenten werden bezahlt. Um die Ansprüche zu sichern, müssen Unfälle (vor allem außerhalb des Schulgeländes) sofort dem Schulsekretariat gemeldet werden!
Da das Kind aber älter ist als 10 J. wird dem Kind eine Mitschuld angerechnet! So hat es zumindest das OLG Hamm geurteilt!

http://verkehrundrecht.blogspot.com/2006/02/haftung-eines-11-jhrigen-kindes.html

Das heisst hier hilft nur ein Rechtsanwalt wirklich weiter!
Denn bei Schulbussen udgl. sind Verkehrsteilnehmer verpflichtet Schritttempo zu fahren um solche Unfälle zu vermeiden.
Vorallem wenn ein Bus die Warnblinkanlage anschaltet! Zu oft wird dies vergessen!
Als erstes sollte aber wenn noch nicht erfolgt der Unfall der Schule gemeldet werden!

Gruss Joachim
 
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