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Unfall auf der Autobahn

hallo jackson,

ein jahrzehntelanger SB in Schadensabteilung einer Versicherung sagte mir, dass es vorher nichts bringt, weil du ja noch gar nicht weißt, was die dir zahlen wollen. Am besten frag deinen Anwalt, der die Verfahrensdauer und Abwicklung bei dir in der Gegend am besten abschätzen kannst.

Gruß Teddy
 
Hallo,

Ich habe gehört, das man ab dem 3 Monat Klage einreichen kann.
Auch wenn die Versicherung des Unfallgegners noch nicht sich geäußert haben was Sie bezahlen und was nicht.

Aber egal ob jetzt Klage einreichen oder später, das must du alles mit deinem Anwalt besprechen.

Grüße Michi
 
Kann doch aber nicht sein das die versicherung sich monatelang zeit lassen kann, die müssen doch mit sicherheit fristen einhalten. Kann ja nicht sein das die irgendwannmal meinen fall dann mal bearbeiten...
 
Hallo Jackson,

weist du ob der Unfallgegner seiner Versicherung zum vorgang des Unfalls schon auskunft gegeben hat? und seine Sicht des Unfallherganges schon seiner Versicherung gemeldet hat. Denn Die Versicherung gibt ihren Versicherungsnehmer auch Fristen bis wann dieser sich gemeldet haben soll.

Was sagt denn dein Anwalt, wie möchte er weiter vorgehen.
Grüße Michi
 
Hi Michi04,

am Anfang des Unfalls (ca. 1-2 Wochen danach) hieß es von der Gegnerischen Versicherung das sie auf die Aussage des Versicherungsnehmers warten, ich glaube der Herr hat seiner Versicherung nichts gemeldet gehabt, deswegen die eventuelle Verzögerung. Im letzten Brief hieß es

"die Ermittlungen haben wir noch nicht abschließen können. Zu den Ersatzansprüchen können wir uns noch nicht äußern. Uns fehlen noch Unterlagen. Wir kommen auf die Angelegenheit zurück, sobald uns diese Vorliegen. Wir bemühen uns um: - einen Auszug aus der polizeilischen Ermittlungsakte. Unser VN stellt ebenfalls Schadenersatzansprüche zu 100%."

Der Part mit der Polizeilichen Akte wird mir seit 6 Wochen gesagt.

Mein Anwalt hat die Akte ebenfalls angefordert, ich glaube morgen wird der bei der Autobahnpolizei mal anrufen und nachhacken.

In der ganzen Zeit habe ich mal dem Zeugen geschrieben gehabt, der Zeuge hat eine schriftliche Aussage getätigt. Worin geschrieben wurde wie der Unfall passiert ist und der Unfallverursacher paar Meter vor mir auf die Spur wechselte. Der Anwalt hat mir gesagt, das wir abwarten sollen bezüglich der Akte mit der Klage (unnötige Kosten ersparen wollte er mir), auf meinen Hinweis das ich auch eine Rechtschutz habe, wollte er sofort klagen, da die Rechtschutz bezahlt. Ich will jetzt bis zum nächsten Dienstag, also eine Woche noch abwarten und dann Klage einreichen.

Ich denke mir nur das ich früher oder Später eh Klage einreichen muss, wieso dann nicht sofort? Soll ein Gericht entscheiden wie und was passieren wird, ich habe immerhin nichts zu verlieren, wenn mir schon vorgeworfen wird das ich Schuld bin!
Wieso sollte ich den warten? Ich habe immerhin noch ca. 9500,- zu bekommen, die nicht durch mit entstanden sind.
 
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