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Unfall auf der Autobahn

Jackson1

Neues Mitglied
Registriert seit
22 Mai 2015
Beiträge
9
Hallo liebe Nutzer, bräuchte mal ein wenig Hilfe bzw. Rat.

Hier eine kurze Schilderung zu meinem Unfall.

Ich war an einem Samstag unterwegs auf einer zweispurigen Autobahn, Tempolimit war keins vorgegeben. Ich fuhr so wie jeder mal ein bisschen schneller mal auch nicht. Zum Zeitpunkt des Unfalls befand ich mich mit ca. 160-190 km/h auf der linken Überholspur, bis mir jemand ca. 50 Meter
von der rechten auf die linken Spur zieht / um einen LKW zu überholen. (Es waren 100% weniger als 50 Meter).
Mir blieb nichts anderes über als eine Vollbremsung durchzuführen, dabei geriet das Auto ins Schleudern, während des Schleuderns knallte ich mit dem Bereich der Hinterseite/Fahrerseite in sein Heck, ich drehte mich erneut und landete im Graben, zum Glück war der Graben da. Der hat mich komplett bremsen können. Ich war einen Tag später im Krankenhaus, Zum Glück ist mir nichts passiert, habe keinen Kratzer abbekommen.

So, vor Ort sagte der Polizist zum anderen Herrn das er der Schuldige ist, das sagte er 2-3 mal. Ihn wurde eine Verwarnung in Höhe von 35 Euro angeboten die hat er akzeptiert.
Die Zeugin die ich habe wurde mit auf dem unfallprotokoll notiert.

Mein Auto wurde von BMW als Wirtschaftlicher Totalschaden eingestuft, reperaturkosten Um die 18.500€.

Ich habe mich von Anfang an, an einem Anwalt gewendet, die ersten Briefe gingen recht flott, zur Zeit ist aber Stille angesagt. Da die gegnerische Versicherung auf die Akte der Polizei wartet und der Versicherungsnehmer ebenfalls Schadenersatzansprüche zu 100% stellt.
Heute war ich beim Anwalt um ein wenig Druck auszuüben, mein Anwalt hat die Akte ebenfalls angefordert. Jetzt sagte mir der Anwalt da er die Akte noch nicht hat ist es mir überlassen ob ich Klage einreiche oder nicht! Ich denke ich werde noch eine Woche warten und dann Klage einreichen.

Zumal ich das alles eh nicht verstehe, der Herr gibt neben mir und der Polizei die "Schuld" zu anschließend bekomme ich einen Brief seiner Versicherung das er den Schaden ebenfalls ersetzt haben will. Wieso macht man sowas Er hat nichtmals einen Zeugen, ich ja! Über ein wenig Rat würde ich mich freuen, über sinnlose Kommentare eher nicht. Ein schönes Wochenende euch allen!
 
Hallo,

herzlich willkommen im Forum. Da haben der Unfallverursacher und du ja riesiges Glück gehabt, dass euch beiden bei dem Unfall nichts passiert ist!

Du hast den Unfall doch deiner Versicherung gemeldet? Was sagt die denn dazu? Normalerweise leiten die doch alles in die Wege (Kostenerstattung, Leihwagen, ...) Die reagieren doch sonst immer sehr schnell.

Viele Grüße,

Rudinchen
 
Ich glaub an diesem Tag waren alle Schutzengel der Welt bei mir gewesen.
Ich hab einen Tag nach dem Unfall das meiner Versicherung via Telefon mitgeteilt von denen kam auch nichts. Alles andere direkt via Anwalt von Anfang an, einen Leihwagen bräuchte ich nicht da ich noch einen zweiten Wagen habe. Aber Nutzungsausfall wurde ebenfalls der Gegenerischen Versicherung in Rechnung gestellt. Das war das letzte schreiben, einmal den Restwert ohne Unfall + Nutzungsausfall + Anmeldung neues Auto, nach diesem Brief kam dann halt ein schreiben das sie auf die Akte warten und das der VN ebenfalls seinen Schaden ersetzt haben will... Komischerweise war schon im zweiten schreiben aufgelistet das die gegnerische Versicherung auf die Akte wartet, das ist jetzt sicherlich schon die 5te Woche.. Ist mein erster Unfall gewesen was ich dabei sagen muss, kenne mich da nicht äußerst gut aus!
 
Geschwindigkeit über der Richtgeschwindigkeit

Hallo Jackson1,

dass der Unfallgegner 100% Schadenersatz haben will, nun ja, probieren kann man es ja.

Wahrscheinlicher ist allerdings eine Teilregulierung. Obwohl keine Geschwindigkeitsbegrenzung da war, so gilt die sogenannte Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Passieren bei höherer Geschwindigkeit Unfälle neigen die Gerichte dazu, dem Geschädigten eine Mitschuld zu geben.

Es aknn aber auch sein, dass Dein Unfallgegner es sich überlegt hat und behauptet, schon ewig auf der Überholspur gefahren zu sein.

Auf jeden Fall wäre interessant zu erfahren, mit welcher Begründung der Unfallgegner zu 100 % Schadenersatz haben möchte.

Das könnte auf Dich zukommen:

http://www.unfallreko.de/seite/105199/unfallanalyse.html

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
@Bekobär! Richtgeschwindigkeit, ich weiss. Das sagte mir auch der polizist, das ich eventuell eine teilschuld bekommen kann wegen der geschwindigkeit. Aber meiner meinung nach hat an diesem zeitpunkt die geschwindigkeit 0% mit diesem unfall zutun gehabt, selbst mit 130 hätte man eine Kollision nicht vermeiden können, das waren wirklich nur paar meter!

Das kann er mit sicherheit nicht behaupten, es gibt eine zeugin die zum glück alles gesehen hat. Die befand sich hinter mir!

Die begründung wüsste ich auch gerne!

Wenn sowas auf mich zukommen könnte, wird wohl alles geklärt sein, aber auf der autobahn wurden keine spuren sichergesellt zwecks verkehr eventuell
 
Hallo Jackson,

bis die Polizeiakte bei deinem Anwalt ist können ein paar Wochen bis Monate vergehen.

Wie lang ist der Unfall denn her? und wann habt ihr die Akte angefordert.

Wurdest du von der Polizei als Zeuge oder als Beschuldiger vernommen?

Grüße Michi
 
Hi Michi,

Der unfall ereignete sich am 28.03 diesen jahres. Die akte wurde schon im zweiten schreiben der versicherung ca. Am 07.04 erwähnt das die drauf warten, wann mein anwalt diese angefordert hat weiss ich selber nicht.

Wir standen. Zu dritt, also polizist, unfallverursacher und ich zusammen. Da sagte der polizist zum verursacher wort wörtlich:"so der schwarze peter trifft in diesem fall sie, da sie den rückwärtigen verkehr nicht beachtet haben und rücksichtslos die spur gewechselt haben, ich biete ihnen eine verwarnung in höhe von 35 euro an, nehmen sie die an?" Da sagte der verursacher:"ja das muss ich wohl, da bleibt mir nichts anderes über, darauf hin kam die vierte entschuldigung, tut mir nochmal leid" sagte er mir. Ich musste den Adac abschleppet auch nicht bezahlen, der wollte von mir geld haben. Da sagte der polizist zum abschlepper, das ich nicht schuldig bin und das ich keinen cent zu zahlen habe... Ich hab keine ahnung!
 
hallo jackson,

erstmal herzlichen Glückwunsch an dich und ein riesiges Dankeschön an deinen aufmerksamen Schutzengel.

Da wir selber einen ähnlich gelagerten Fall, als Unverschuldeter gerade abgewickelt haben hier ein paar Infos:

1. Derjenige der die Spur wechselt, hat erhöhte Sorgfaltspflicht gegenüber dem, der auf der Spur fährt, egal ob innerorts, außerorts oder Autobahn.
2. Jeder muss, trotz der Idiotie anderer, immer so fahren, dass er selber eine Kollision vermeiden kann. (schön wär's). Sobald man den Schlüssel rumdreht und losfährt ist man hängt man aufgrund der Betriebshaftpflicht gleich mit.
3. Frage ist, ob der Unverschuldete in diesem Moment hätte es vermeiden können oder es unvermeidlich war.
4. Schaden für Nutzungsausfall: wenn ein Auto keine 5 Jahre alt ist und noch keine 100.000km hat, darf man 79€ geltend machen, weil es binnen 5 Jahren als abgeschrieben gilt. Ist es älter oder hat längere Laufzeit gelten nur noch 65€ pro Tag.

Bei uns war der Crash September 2014, an der Unfallstelle hat der Gegner gegenüber der Polizei genau wie bei dir ein Verwarnungsgeld in Höhe von 35€ zahlen sollen.

Binnen 3 Tagen hatten die Kfz Gutachter der beiden Haftpflichtversicherer den Schaden ermittelt. Wir haben binnen 6 Wochen schon mal 50% unserer Kosten erstattet bekommen. Unsere Haftpflicht Vers. hat sich geweigert deren Kosten zu zahlen. Dagegen wurde vom Gegner im Dezember, also 3 Monate später Klage vor dem Landgericht erhoben und Kosten in Höhe von ca 20.000€ geltend gemacht, 14.000€ Kfz Schade, weil es ja ein Totalschaden sei und 6.600€ Nutzungsausfall, weil er überhaupt nicht schuldig sei und man ihn doch hätte in die Spur einfahren lassen können.

Das Gericht bestellte im Januar 2015 einen Verkehrsgutachter und hat im April 2015 zur Güteverhandlung geladen. Dabei hat der Gutachter alleine aus den Kfz-Gutachten und den Fotos der Autos den Hergang ermittelte und uns recht gegeben. Im MOment des Anstoßes war für uns der Unfall unvermeidbar, jedoch hätte man vorher vielleicht sich anders verhalten können, was jedoch sehr unrealistisch ist. Von der Unfallstelle gab es keine Momentaufnahmen, da wegen der Verkehrslage die Autos sofort an den Straßenrand abgestellt wurden.

Bei der Güteverhandlung wurde ein Vergleich geschlossen: 20% zu 80%, weil wir auf grund der Mithaftung nicht raus kamen. Die Gerichtskosten wurden 10% zu 90% aufgeteilt. Aber die 10% mussten wir nicht bezahlen, weil unsere Haftpflicht dafür eintrat, weil sie bei einem Vergleich, wie bei einer Rechtschutz, diese Kosten mittragen.

Der Gegner wollte 20.000€. Das Gericht rechnete nun so ab: 14.000 Wert des Autos vor dem Crash 6600 danach, also Kfz Schaden 7400. Nutzungsausfall höchsten für 6-8 Tage 65€ pro Tag, weil es zumutbar ist, binnen einer Woche nach Feststellung des Schadens durch den Kfz-Gutachter sich ein Ersatzfahrzeug zu besorgen. Die wollten 79€ für über 70Tage! Für uns unfassbar, dass sich ein Anwalt überhaupt für so was hergibt, das sind doch Standarts der Versicherung. Weil der Oktoberfeiertag dazwischen schlug der Richter 12 Tage vor also 780€ Nutzungsausfall.

Der Gegner erhielt gerade mal von den zusammen ca 8200€ gerade mal 20% statt der geforderten 20.000€ nur gut 1600€.

Ich hoffe dir damit ein paar Lichtblicke ins Dunkel gegeben zu haben

Lieben Gruß
Teddy
 
Hi Teddy, danke für die informationen.

1. ja das sagte der polizist ebenfalls zu den Herrn.

2. ich habe zwar viel verständniss aber dafür eher weniger, da bei mir der unfall wirklich zu vermeiden war, man muss sich mal vorstellen. Hätte dieser herr an diesem tag wie man es in der fahrschule lernt seinen blick zuerst in den innenspiegel- außenspiegel + schulterblick angewandt wäre ich an ihn vorbei gewesen. Naja, hätte durchaus auch tödlich enden können!

3. diesen unfall hätte niemand verhindern können, zu 100%!

4. ja das wurde durch meinen anwalt schon in rechnung gestellt!


Bei mir war der unfall an einem samstag, ca. 200km entfernt von meinem wohnort. Ich musste also irgendeinen gutachter einschalten. Als unfall restwert wurde auf mein fshrzeug geboten 3100,-, eine woche später kam von der gegnerischen versicherung ein schreiben. Das ein höheres gebot vorhanden ist 3400,-. Kam wie gerufen da der händler aus meiner nähe kam. Dann wurde eine zahlungsfrist vom anwalt gesetzt die wurde nicht eingehalten mit der begründung - es wird auf die akte gewartet.

Nur womit ich mich beschäftige ob es sinnvoll wäre jetzt schon klage einzureichen Immerhin wird mir von der versicherunt so gesehen vorgeworfen das ich der schuldige bin. So gesehen habe ich letztendlich nichts zu verlieren oder wie soll ich vorgehen?
 
Das Auto habe ich dann an den Händler für 3400,- verkauft, das war auch das einzige was ich bis jetzt an Geld gesehen habe!
 
hallo jackson,

schön, dass dir meine Infos geholfen haben. Dein Crash ist noch nicht einmal 2 Monate her, üblicherweise ist das ist leider heute noch keine Zeit damit zu rechnen, dass alles über der Bühne ist. Manche warten ein halbes Jahr, bis die Kfz Schadensstelle der Versicherung einen Vorschlag der Regulierung machen.

Du musst doch sinnvollerweise erst was in der Hand haben, wogegen du dich mit einer Klage wehren willst. Daher hat das mit der Klage einreichen erstmal Zeit bis du weißt, wie sich die beiden beteiligten Haftpflichtversicherer dazu äußern. Du bekommst ein Schreiben der gegnerischen mit Angaben, wir akzeptieren die Schuld in Höhe von x% und haben die Summe von ... an ihren Anwalt überwiesen. Dann kannst du den "Vorschlag" der gegn Versicherung ablehnen und mit deiner Versicherung dagegen Klage erheben. Dazu musst du deine Forderungen in Höhe von Kfz Schaden, Nutzungsausfall, usw. auflisten und geltend machen, vergesse nicht Schmerzensgeld und was noch kann dir dein Anwalt raten.

LG Teddy
 
Rein theoretisch gesehen hab ich was in der Hand, einmal dem schaden der entstanden ist, dann nutzungsausfall etc. ist doch im prinzip das selbe ob ich vorher oder nachher klage einreiche oder?
 
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