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unfall an kreuzung - rechtssprechung/chancen

Status
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chrys

Nutzer
Registriert seit
4 Mai 2007
Beiträge
2
hoi zusammen,

ich hatte einen interessanten unfall ;)

ich fahre auf eine kreuzung mit einer vorfahrtsstrasse zu, halte an und schaue nach links: ein zweirad, blinkt rechts
ich schau rechts: alles frei

da der zweiradfahrer nach rechts geblinkt hat, fahre ich also über die kreuzung und sehe gerade noch wie er in mein auto brettert...

dabei ist zum glück kein personenschaden entstanden, also nur blechschaden an den beteiligten fahrzeugen...

so, das interessante dabei ist: ich habe mindestens eine teilschuld. vorfahrt nicht beachtet, anzeige von statd/staat steht.

however, hat hier jemand schon mal ein vergleichbares problem gehabt? mich würde brennend interessieren wie die kostenverteilung ausfällt und ob sich noch was machen lässt. ich mein, der kerl hat nach rechts geblinkt und ist gerade weitergefahren (hat er bei den beamten auch selbst angegeben).

joa, falls einem von euch etwas dazu einfällt, lasst es mich wissen.

danke & 'en schöne
chrys
 
?

Was soll man sagen ?

Dumm gelaufen..aber als Verkehrsteilnehmer muß man mit Fehlern und Dummheiten von Anderen rechnen.
Hättest gewartet bis der Kradfahrer an Dir vorbeigefahren wäre , so hätte der Unfall vermieden werden können

Ich denke mal im schlechten Fall 50 / 50 ... weil er vergessen hatte den Blinker abzuschalten und Du weil du damit rechnen musstest.


Alles ohne Gewähr !



MfG


Maik
 
Hallo chrys,

wie Maik schon sagt „Dumm gelaufen...“., zum Glück aber ohne Personenschaden.

Mir ist das so ähnlich mit Lichthupe passiert. Der Polizist sagte mir nur „ Selbst wenn der liebe Gott auf der Kreuzung steht und winkt, blinkt oder Lichthupe gibt, man hat die Vorfahrt zu beachten“. Schaden wurde 50/50 geteilt.

Die Versicherung wird’s bezahlen, euch beiden die Beiträge anheben und somit haben die Versicherungen ihr Geld in paar Jahren wieder drin...

Gruß Jens
 
wenn mir der liebe gott sowas wie ein signal gibt, dann soll er auch den entstandenen schaden "wegwinken"...

however, mein polizist war da etwas netter. nachdem er mich über die verletztung der vorfahrt aufgeklärt hat, sagte er nur noch "als privatperson sag ich ihnen aber, das ist bs..."

danke euch für die antworten, werde mal schauen was die huk ausbrütet :)
 
@ chrys

N`Abend, Chrys !

Wo ist Dein Problem ? Wenn das regelwidrige Falschblinken des Zweiradfahrers protokolliert wurde, wird die Haftungsquote zu Deinen Gunsten ausfallen. Auch die Ordnungswidrigkeiten(OWi)-Anzeige sollte Dir keine Alpträume bereiten, da Dir kein schuldhaftes oder zumindest kein (grob-)fahrlässiges Verhalten anzukreiden ist, sofern Du den Hergang hier korrekt wiedergegeben hast. Es wird dann eine Einstellungsverfügung geben.

Es wird andererseits unter die Lupe genommen, inwieweit Deinerseits der Zusammenstoß vermeidbar war. Du hast als Autofahrer gem. STVO Dein Auto jederzeit so zu steuern, dass Du ebenso jederzeit zum Stehen zu kommen hast. Es wird Dir als Pkw-Fahrer eine erheblich größere Betriebsgefahr angerechnet als dem Zweiradler. Der Fortgang in Deiner OWi-Sache wird, nachdem wie Du es schilderst, wohl zu Deinen Gunsten sein. Da es ja auch keinen Personenschaden gab (oder steht Ihr Unfallbeteiligten unter Schock oder anderen psychosomatischen Begleiterscheinungen ?), kannst Du Dich entspannt zurücklehnen und die Haftpflichtversicherer untereinander den Fall bearbeiten lassen. Belastend wären für Dich allein eventuelle, gegen Dich gerichtete (falsche ?)Zeugenaussagen.

Jedenfalls kannst Du relaxter als wir tatsächlichen Unfallopfer sein, Glückwunsch ! Warum der "liebe Gott" jedoch im Straßenverkehr, auf Unfallfolgen usw. Einfluss nehmen soll, ist hier schleierhaft.

Schönes WE.
Gibbus:cool:(41,9°)
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo ,

HUK na da sag ich doch , herzlichen Glückstrumpf , wir hatten mal beim
ausparken einen kräsch , weil der andere Autofahrer unbedingt mitten auf
der Straße sein PKW zurück setzte um UNBEDINGT in diese Parklücke wollte
aus der wir raus fuhren mein Mann setzte zurück und er fuhr - dann beng.
Der Polizist sagte auch bs... das würde 50 50 aus gehen da beide das Rückfahtgebot nicht beachtet hätten - das ende vom Lied unsere Versicherung zahlte brav und die HUK die der andere Fahrer hatte zahlte unseren Schaden nicht , tja so kanns auch gehen :eek:

lg
Pinki
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi allerseits :)

ich habe in der Fahrschule gelernt, daß man/frau sich auf Lichtzeichengabe *sprich Blinken* nicht verlaßen darf ... also abwarten, ob derjenige wirklich abbiegt ... nur dann sei man/frau auf der sicheren Seite ...

lg und fliedertigerische :p :p :p
 
Es kommt auf den Einzelfall an.

In Fällen des mißverständlichen Blinkens kommt es nicht zuletzt auch darauf an, ob der Vorfahrtberechtigte bei Annäherung an die Kreuzung zusätzlich seine Geschwindigkeit verringert hat. Dann besteht tatsächlich sogar die Chance, eine Alleinhaftung des Gegners durchzusetzen.

Gelingt ein solcher Nachweis nicht, wird jedoch eine Haftungsteilung vorgenommen, wobei der Vorfahrtverstoß bei vielen Gerichten leider schwerer wiegt, als das mißverständliche Blinken. Haftungsquoten von nur 25 % zu Lasten des falsch Blinkenden sind leider keine Seltenheit.

Viel Glück.

MfG
 
@jodat

Hallo jodat,

vielen dank für Deine Rechtsberatung hier im Forum. Dass Du jedoch als Dr. der Juristerei mit Anschrift Deiner RA-Kanzlei signierst, könnte hier als Werbung oder gar Mandantenfang ausgelegt werden. Ich würde die Signatur ändern.

Gut gemeint:
Gibbus:cool:
 
Richtig, aber

andererseits halte ich es für falsch, wenn anonymer Rat erteilt wird und der Betreffende nicht weiss, ob der Ratschlag fundiert ist oder ob ein Hobbyjurist seine Meinung kundtut - was jedem selbstverständlich frei steht.

Thema Mandantenfang: Natürlich ist auch das Internet ein Medium der Acquise, keine Frage. Aber durch die Beantwortung von Forenfragen kommt es regelmäßig nicht zu Mandatierungen. Die Signatur soll eigentlich nur zeigen, dass der Verfasser sich auch beruflich mit den rechtlichen Fragen beschäftigt.
 
@ jodat

Hallo jodat,

vollkommen Recht gebe ich Dir, wobei "Hobbyjuristen" einstweilen auch sehr gerne "fundierte" Hilfe geben, nicht wahr ? Und sofern die Forumsbetreiber keinen Einwand haben und Du Dich für UNS Unfall-/ BG-Opfer einsetzen willst, so ist das eine unorthodoxe Leistung, für die hier sicher viele User dankbar sein werden, v.a. jene, die keinen RA bezahlen können. Obendrüber:rolleyes: hast Du ja bereits professionelle Auskunft gegeben. Ich als Arbeitswege-Verunfallter (als Fußgänger fuhr ein Pkw "in mich rein") werde dann auch mit einigen Fragen an Dich herantreten. Und "Kaltaquise" ist ein legitimes Mittel, das will ich Dir nicht absprechen. Es wäre doch toll, wenn wir an Dir einen "Forumspatron" in rechtlichen Belangen (eine männliche Justitia, oder so ähnlich:D) haben. Ich hatte die Tage schon mal überlegt, den medienbekannten Rechtsexperten, Herrn Wolfgang Büser, für uns zu gewinnen. Aber jetzt bist Du ja für uns da, nä:D?

Auf gute Zusammenarbeit !
Carsten:cool:mit Gibbus(41,9°)

P.S. Bist Du firm besonders als Fachanwalt für Verkehrsrecht mit Personenschädenregulierung, auch in Arbeits- u. v. a. Sozialrecht ? Wenn es Dir von den Forumsregeln her erlaubt ist, solltest Du Deine Signatur wieder mit Adresse eingeben, damit wir nicht so lange Googlen müssen ;-))))
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Gibbus

ich arbeite vorwiegend im Bereich Unfallschadensregulierung. Hauptbetätigungsfeld ist dabei die Schadensregulierung im Verhältnis zu Versicherungen und damit letztendlich die Zivilgerichtsbarkeit.

Meine Aktivität in Foren für Ratsuchende ist in Anbetracht der beruflichen Auslastung leider eingeschränkt. Aber ich bin bemüht.

Im Bereich Personenschaden ist die Fragestellung regelmäßig so komplex, dass ich eine rechtliche Stellungnahme über das Forum für problematisch halte. Daher halte ich mich in diesem Forenbereich zurück. Denn konkrete juristische Hilfe bei Personenschäden setzt m.E. eine tiefgehende Kenntnis des Einzelfalls voraus.

Im Bereich Sachschadensregulierung kann man hingegen zum Teil schon mit dem bloßen Hinweis auf die aktuelle Rechtsprechung behilflich sein. (Bsp. gekürzte Stundenverrechnungssätze u.ä.)

Gruß
 
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