Lindgren
Erfahrenes Mitglied
Hallo,
ich habe viele Fragen und große Unsicherheit - es wäre schön, wenn mir andere Mitglieder helfen könnten. Hier geht es um meine private Unfallversicherung, insbesondere die 3-Jahresfrist für die Begutachtung:
Ich bin am 13.1.2011 als Fußgängerin auf einem Fußgängerüberweg von einem Auto angefahren worden und habe eine "laterale Tibiakopfdepressions-/impressions-Trümmerfraktur links mit basisnahmen Außenminikusriss" erlitten. Es wurde noch kein UV-Gutachten erstellt (allerdings eins für eine private BU-Rente), da OPs folgten, zuletzt am 3.7. und 6.7.12 eine Knievollprothese (nach Tibiakopffraktur links mit mehrfachem Versuch, durch Implantate aus meinen beiden Beckenkämmen eine Wiederherstellung zu erreichen).
Ich wurde am 1.10.13 als Verwaltungsbeamtin ausschließlich wegen der Unfallfolgen in den Ruhestand versetzt. An sich steht damit nach einer besonderen "Beamtenklausel" fest, dass 100% Invalidität angenommen wird. Die UV hat auch bereits meinen ehemaligen Dienstherrn dazu angeschrieben und schriftliche Auskunft erhalten. Brauche ich dann überhaupt noch ein Gutachten?
Ich habe nämlich zum 17.12.13 eine Einladung zu einer Begutachtung erhalten und bin unsicher, ob ich den Termin wahrnehmen muss. Die Einladung kam ohne vorherige Ankündigung durch die UV direkt von Dr. Lehmann, Bremen (in ein gemietetes Zimmer in meiner Nähe).
Herr Dr. Lehmann hatte die von der UV beauftragte Erstbegutachtung (diese war mir vorher durch die UV angekündigt worden) am 25.3.13 nach ca. 1/2 Std. abgebrochen (nur Gespräch, Einsichtnahme in die Röntgenaufnahmen, Messen der Knieumfänge, dabei an dem unverletzten Knie zu großzügig - das verletzte Knie war geschwollen). Begründung: Es könne sich noch eine Verbesserung ergeben; der Endzustand sei noch nicht erreicht. Er wolle im Dez. 2013 begutachten, wozu ich einen Auftrag erteilen (wieso ich? Habe ich natürlich nicht gemacht.) und dann ein Ganzkörperszintigramm mitbringen solle.
Da die Begutachtung durch den Gutachter meiner privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Ganzkörperszintigramm möglich war und mir der Gutachter und mein Operateur bestätigten, dass das Szintigramm bei meiner Art Verletzung keine Aussagekraft habe, versuchte ich im Juli 2013 telefonisch mit Dr. Lehmann zu besprechen, ob das Szintigramm verzichtbar sei, da 1. ich diesen Eingriff in meinen Körper ablehne - er verharmloste die radioaktiven Substanzen (ich bin aber schon -zig Mal, zuletzt am 15.4.13 geröntgt worden) -, 2. Zufallsfunde auftauchen könnten, was ich nicht möchte, und 3. die UV damit mehr Daten von mir bekäme, als ich geben möchte/muss. Dr. Lehmann meinte dazu, dann könne/werde das Gutachten für mich schlechter ausfallen (war durchaus als Drohung zu verstehen).
Ich hatte die UV um Übersenden der Stellungnahme des Gutachters über die abgebrochene Begutachtung gebeten. Die wurde mir mit dem Hinweis verweigert, Dr. Lehmann habe diese als vertraulich übersandt. Habe ich keinen Anspruch darauf (immerhin war ich während der ca. 1/2 Stunde Patientin von Dr. Lehmann)? Hat die UV damit eine Aussage im Sinn eines Erstgutachtens, will aber nur den Endzustand nach der erwarteten Verbesserung begutachten?
Dr. Lehmann darf zu einer "Nachuntersuchung" einladen, wenn er es für erforderlich hält - so die UV in der Mitteilung über die beauftragte Erstbegutachtung. Aber darf er auch zur erneuten Erstbegutachtung einladen? Darf die UV "das Heft des Handelns" so weit aus der Hand geben, dass der Gutachter selbst den Verfahrensgang bestimmt? Ist er dann noch unabhängig? Gilt die abgebrochene Erstbegutachtung bereits als durchgeführte Begutachtung, so dass die für den 17.12.13 angesetzte Begutachtung eine zweite innerhalb eines Jahres und damit unzulässig wäre?
Muss ich mir hilfsweise ein Gutachten anfertigen lassen, um gegenüber der UV meinen Zustand beweisen zu können (das Gutachten der BU dürfte ich dafür vermutlich nicht benutzen; der Gutachter sagte aber auf meine Frage, aus seinem Gutachten könne er auch für die UV ein Gutachten machen, dann auf gerichtlichen Auftrag im Rechtsstreitverfahren. Aber ob das "glücklich" ist, da er ja als Gutachter für Versicherungsunternehmen arbeitet?).
Müsste sich die UV zurechnen lassen, wenn sie nicht rechtzeitig für eine Begutachtung gesorgt hat, wenn ja, mit welcher Folge?
Ich hatte nach einer Untersuchung bei meinem Operateur am 15.4.13 die UV mit schriftlichem Nachweis auf dem Vordruck der UV, dass Heilung abgeschlossen, unter Fristsetzung aufgefordert, die Begutachtung zu veranlassen. Bei Durchsicht meiner Versicherungsunterlagen entdeckte ich dann am 27.6. die "Beamtenklausel" und teilte dies telefonisch der UV mit dem Hinweis mit, dass Versetzung in den Ruhestand vor Ablauf der 3 Jahre bevorsteht und dann bedingungsgemäß 100%ige Invalidität feststeht.
Dennoch kam eine Einladung Herrn Dr. Lehmanns zum 2.9.13 - allerdings ohne Ankündigung durch die UV. Ich habe den Termin abgesagt, da mit der UV besprochen war, dass die Begutachtung bei Eintritt des bevorstehenden Ruhestands nicht erforderlich ist. Außerdem war nicht ersichtlich, dass es sich um eine Einladung durch die UV handelte - Herr Dr. Lehmann darf laut Mitteilung der UV nur zu "Nachuntersuchung" einladen.
Hat ein beauftragter Gutachter das Recht, die Begutachtung abzubrechen? Ist der Gutachter noch unabhängig, wenn statt der UV er zu Nachuntersuchungen einladen darf, also damit in das Verfahren eingreift bzw. den Verfahrensablauf bestimmt/beeinflusst?
Vielen Dank für jede Hilfe.
ich habe viele Fragen und große Unsicherheit - es wäre schön, wenn mir andere Mitglieder helfen könnten. Hier geht es um meine private Unfallversicherung, insbesondere die 3-Jahresfrist für die Begutachtung:
Ich bin am 13.1.2011 als Fußgängerin auf einem Fußgängerüberweg von einem Auto angefahren worden und habe eine "laterale Tibiakopfdepressions-/impressions-Trümmerfraktur links mit basisnahmen Außenminikusriss" erlitten. Es wurde noch kein UV-Gutachten erstellt (allerdings eins für eine private BU-Rente), da OPs folgten, zuletzt am 3.7. und 6.7.12 eine Knievollprothese (nach Tibiakopffraktur links mit mehrfachem Versuch, durch Implantate aus meinen beiden Beckenkämmen eine Wiederherstellung zu erreichen).
Ich wurde am 1.10.13 als Verwaltungsbeamtin ausschließlich wegen der Unfallfolgen in den Ruhestand versetzt. An sich steht damit nach einer besonderen "Beamtenklausel" fest, dass 100% Invalidität angenommen wird. Die UV hat auch bereits meinen ehemaligen Dienstherrn dazu angeschrieben und schriftliche Auskunft erhalten. Brauche ich dann überhaupt noch ein Gutachten?
Ich habe nämlich zum 17.12.13 eine Einladung zu einer Begutachtung erhalten und bin unsicher, ob ich den Termin wahrnehmen muss. Die Einladung kam ohne vorherige Ankündigung durch die UV direkt von Dr. Lehmann, Bremen (in ein gemietetes Zimmer in meiner Nähe).
Herr Dr. Lehmann hatte die von der UV beauftragte Erstbegutachtung (diese war mir vorher durch die UV angekündigt worden) am 25.3.13 nach ca. 1/2 Std. abgebrochen (nur Gespräch, Einsichtnahme in die Röntgenaufnahmen, Messen der Knieumfänge, dabei an dem unverletzten Knie zu großzügig - das verletzte Knie war geschwollen). Begründung: Es könne sich noch eine Verbesserung ergeben; der Endzustand sei noch nicht erreicht. Er wolle im Dez. 2013 begutachten, wozu ich einen Auftrag erteilen (wieso ich? Habe ich natürlich nicht gemacht.) und dann ein Ganzkörperszintigramm mitbringen solle.
Da die Begutachtung durch den Gutachter meiner privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Ganzkörperszintigramm möglich war und mir der Gutachter und mein Operateur bestätigten, dass das Szintigramm bei meiner Art Verletzung keine Aussagekraft habe, versuchte ich im Juli 2013 telefonisch mit Dr. Lehmann zu besprechen, ob das Szintigramm verzichtbar sei, da 1. ich diesen Eingriff in meinen Körper ablehne - er verharmloste die radioaktiven Substanzen (ich bin aber schon -zig Mal, zuletzt am 15.4.13 geröntgt worden) -, 2. Zufallsfunde auftauchen könnten, was ich nicht möchte, und 3. die UV damit mehr Daten von mir bekäme, als ich geben möchte/muss. Dr. Lehmann meinte dazu, dann könne/werde das Gutachten für mich schlechter ausfallen (war durchaus als Drohung zu verstehen).
Ich hatte die UV um Übersenden der Stellungnahme des Gutachters über die abgebrochene Begutachtung gebeten. Die wurde mir mit dem Hinweis verweigert, Dr. Lehmann habe diese als vertraulich übersandt. Habe ich keinen Anspruch darauf (immerhin war ich während der ca. 1/2 Stunde Patientin von Dr. Lehmann)? Hat die UV damit eine Aussage im Sinn eines Erstgutachtens, will aber nur den Endzustand nach der erwarteten Verbesserung begutachten?
Dr. Lehmann darf zu einer "Nachuntersuchung" einladen, wenn er es für erforderlich hält - so die UV in der Mitteilung über die beauftragte Erstbegutachtung. Aber darf er auch zur erneuten Erstbegutachtung einladen? Darf die UV "das Heft des Handelns" so weit aus der Hand geben, dass der Gutachter selbst den Verfahrensgang bestimmt? Ist er dann noch unabhängig? Gilt die abgebrochene Erstbegutachtung bereits als durchgeführte Begutachtung, so dass die für den 17.12.13 angesetzte Begutachtung eine zweite innerhalb eines Jahres und damit unzulässig wäre?
Muss ich mir hilfsweise ein Gutachten anfertigen lassen, um gegenüber der UV meinen Zustand beweisen zu können (das Gutachten der BU dürfte ich dafür vermutlich nicht benutzen; der Gutachter sagte aber auf meine Frage, aus seinem Gutachten könne er auch für die UV ein Gutachten machen, dann auf gerichtlichen Auftrag im Rechtsstreitverfahren. Aber ob das "glücklich" ist, da er ja als Gutachter für Versicherungsunternehmen arbeitet?).
Müsste sich die UV zurechnen lassen, wenn sie nicht rechtzeitig für eine Begutachtung gesorgt hat, wenn ja, mit welcher Folge?
Ich hatte nach einer Untersuchung bei meinem Operateur am 15.4.13 die UV mit schriftlichem Nachweis auf dem Vordruck der UV, dass Heilung abgeschlossen, unter Fristsetzung aufgefordert, die Begutachtung zu veranlassen. Bei Durchsicht meiner Versicherungsunterlagen entdeckte ich dann am 27.6. die "Beamtenklausel" und teilte dies telefonisch der UV mit dem Hinweis mit, dass Versetzung in den Ruhestand vor Ablauf der 3 Jahre bevorsteht und dann bedingungsgemäß 100%ige Invalidität feststeht.
Dennoch kam eine Einladung Herrn Dr. Lehmanns zum 2.9.13 - allerdings ohne Ankündigung durch die UV. Ich habe den Termin abgesagt, da mit der UV besprochen war, dass die Begutachtung bei Eintritt des bevorstehenden Ruhestands nicht erforderlich ist. Außerdem war nicht ersichtlich, dass es sich um eine Einladung durch die UV handelte - Herr Dr. Lehmann darf laut Mitteilung der UV nur zu "Nachuntersuchung" einladen.
Hat ein beauftragter Gutachter das Recht, die Begutachtung abzubrechen? Ist der Gutachter noch unabhängig, wenn statt der UV er zu Nachuntersuchungen einladen darf, also damit in das Verfahren eingreift bzw. den Verfahrensablauf bestimmt/beeinflusst?
Vielen Dank für jede Hilfe.