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Unfall am 13.1.2011 - noch kein Gutachten

Hallo ISLÄNDER,

noch eine weitere Frage:
du schreibst an anderer Stelle:
- § 189 VVG (=Versicherungs-Vertragsgesetz) steht im Kapitel für die Unfallversicherung und sagt dort zu den Schadensermittlungskosten: "§§ 84 und 85 Abs. 1 und 3 sind entsprechend anzuwenden"... -

Demnach scheint meine UV keine Regelung zu haben, denn dort steht nur: "Werden Ärzte von uns beauftragt, muss sich die versicherte Person auch von diesen untersuchen lassen. Die notwendigen Kosten einschließlich eines dadurch entstehenden Verdienstausfalles tragen wir."

Die Variante, dass der/die Versicherte selbst ein Gutachten beauftragt, kommt nicht vor.

Solange die UV nicht noch etwas findet, was gegen das Gelten der Beamtenklausel spricht, ist alles gut. Wenn sie diese jedoch in Abrede stellt, brauche ich ggf. doch noch ein (eigenes) Gutachten (wobei die Frage ist, wo man bis zum 13.1.14 noch einen geeigneten Gutachter mit freiem Termin findet; dafür würde ich sogar eine längere Fahrt auf mich nehmen).

Dann wäre es nett, wenn die Möglichkeit bestünde, ein solches auf Kosten der UV veranlassen zu können.

Du hast mir zwar bereits geantwortet, dass die Erstbegutachtung auch noch nach Ablauf der 3 Jahre stattfinden kann. Gibt es Kriterien, die eine Begutachtung erfüllen muss, um Begutachtung zu sein? Oder kann die UV auch eine einfache kurze Untersuchung zur Erstbegutachtung umfunktionieren?

Herzlichen Dank, wenn du oder ein/e andere/r Forumsteilnehmer/in mir zu meinen Fragen helfen kann.
 
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