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Unfall am 13.1.2011 - noch kein Gutachten

Rechtfertigende Indikation für Röntgenaufnahme

Hallo Isländer,

tatsächlich - es braucht eine "rechtfertigende Indikation". Danke für den Hinweis! Eine solche Indikation gibt es sicher nicht, da am 15.4.13 drei Röntgenaufnahmen gemacht wurden, die aussagekräftig sind.

Ich vermute, die UV wollte damit gern Daten über meinen sonstigen Gesundheitszustand bekommen, mit deren Hilfe sie die Unfallfolgen hätte verniedlichen können. Denn bei der kurzen Untersuchung, die eigentlich Begutachtung werden sollte, sprach der Gutachter davon, die Hüfte müsse bei der Krankengymnastik mit behandelt werden, da die Kniebeschwerden sicher davon kämen....

Herzlichen Dank auch zum Hinweis bzgl. Kopieren und Einfügen. Ich bin vermutlich bei dieser Thematik etwas "angeschlagen", dass ich nicht darauf gekommen bin.
 
Grüß Dich, Lindgren!

01
aha, jetzt wissen wir schon, in welche Richtung der Gutachter womöglich denkt:
Er denkt an unfallfremde Ursachen:

- Hüfte abgekippt, Hüftgelenk verschlissen
damit
-muskuläre Verkürzung
damit
Knieprobleme.

Nun: Sowas gibt's grundsätzlich. Schaun wir doch mal nach!

(A)
Becken verkippt (auch "Verwringung" genannt)?

Du brauchst einen Helfer. Du legst Dich aufs Bett, auf den Bauch. Helfer richtet die Füße so, dass die Verlängerung der Wirbelsäule zwischen den Knöcheln durchgeht.

(a)
Stehen jetzt die Knöchel innen genau gegenüber?

(b)
Helfer kniet sich hin und betrachtet Dein Gesäß. Hängts schief?

Auswertung:

Nichts dergleichen?

Hüfte nicht abgekippt.

1 x ja: Wahrscheinlich Hüfte verkippt. 2 x ja: Ich wette, die Hüfte ist verkippt.

Nun: Bei Verkippung Physiotherapie. Dann müssen aber auch die Beschwerden verschwinden!



(B)
Hüftgelenk verschlissen?

Gelegentlich mal einschießender Schmerzen in der Leiste? Sehr verdächtig!

Am Hüftgelenk sieht man im Röntgen einen Gelenkspalt. Verkleinerung spricht für Verschließ dort.

HINWEIS: Ich bin kein Arzt!


02
Wenn das die Erklärung sein sollte, sollte man meinen, dass sich am Knie keine Verletzungsfolgen finden. Das glaube ich jetzt nicht.

Wenn bei den Verletzungen, die Du beschrieben hast, das einem Arzt gelingt, dann soll er es noch zwei weitere Male bewirken, und dann steht im nach Kanonischem Kirchenrecht der Titel "Sankt..." zu, weil er 3 Wunder gewirkt hat! "Sankt Dr. med.....", das macht sich doch prachtvoll auf dem Praxisschild!

(Bitte sagt nicht, dass ich spottlustig sei. Oder boshaft. "Boshaft" nennt mich die Menschheit nämlich vorzugsweise dann, wenn ich wieder mal Äußerungen von besonders hohem Wahrheitswert getätigt habe.)


03
Mit ist völlig dunkel, was mit der Ganzkörperszintigraphie eigentlich erforscht werden soll. Mit wäre neu, dass das für die hier zur Debatte stehenden Probleme einen Beitrag liefern könnte. Das Rätsel hätte ich gerne geklärt.


ISLÄNDER
 
Hallo Isländer,
vielen Dank für deine Gedanken. Suche nach unfallfremden Ursachen - davon ging ich bei der Vorgabe des Gutachters auch aus.

Schön, dass ich durch deine Beiträge weiß, dass nicht zwingend ein Gutachten erstellt werden muss (auch für meine anderen beiden Versicherungssachen).

Einen schönen Tag und alles Gute. Ich bin jetzt erst mal off.
 
Hallo Lindgren

Ich bin letztes Jahr auf beide Knie gestürzt und habe mir den Ellenbogen angeschlagen sowie einen Bluterguss im Gesicht zu gezogen.Links habe ich seid 7.2011 ein Knietepe und mir wurde damals gesagt das man beim Röntgen nur das Tape sehen kann ob sich was gelockert hat .Erst versuchte ich meine Schmerzen und Schwellungen mit kühlen zu lindern und mußte dann doch zum Arzt.Der Orthopäde röntge nur und stellte kein Bruch im Ellenbogen oder ne Lockerung des Tepes fest.Da es nicht besser wurde ging ich zum Spezialisten der ein Knochensintigram für erforderlich hielt weil man anders nicht die Verletzungen sehn kann.
Da wurde dann fest gestellt das rechts die Minisken angerissen und aus gefasert waren sowie Knorpel gelöst war ,was auch von Verschleißerscheinungen kommen kann.
Zusätzlich sieht das linke Knie sehr ramponiert aus und schwillt immer an ,schmerzt und wird heiß.Auch habe ich das Bein kaum unter Konntrolle was mir einen weiteren Sturz im April dieses Jahr rückwärtst bereitete wo ich meine Hand verletzte und das Ulnaköpfchen ein Haarriß bekam und die Schmerzen werden nicht besser und unterhalb der Hand hat sich zusätzlich wie auch auf der anderen Seite ein Überbein gebildet was ich wegen Nervenbedrängung operieren lassen muß.Das wurde aber durch ein Hand MRT fest gestellt.
Kann der 2. Unfall nicht auf den ersten zurück zu folgen sein denn das Knie versagte .Im Szintigram wurde ja was fest gestellt ?

Wenn du weiterhin Probleme mit den Knietepe hast wäre ein Szintigram dann nicht verkehrt .
Ich schlage mich mit den Knietepe seid der Op herum grad mit Schwellung Heißwerden und Schmerzen und laufe aus Sicherheitsgründen am Rollator.
Wäre gut wenn du nicht unbedingt zum Gutachten mußt und die Beamtinklausel fast.Ich denke das die tatsächlich noch unfall unabhängige Ursachen finden wollen damit die nicht 100 % bekommst. Ist das ne Unfallversicherung mit Staffelung ,ich habe %25 Staffelung drin was sich aber erst über 50% lohnt dann lohnt.

Drücke die Daumen das die Uv bald entscheidet zu Deinen Gunsten

LG SONJA
 
Unfallfremde Ursachen - offenbar ein beliebtes Thema bei Versicherungen

Hallo Sonja,
danke für deinen Hinweis. Allerdings gehen der Prof., der mich 4x operiert hat, und der Gutachter der Berufsunfähigkeitsversicherung davon aus, dass die Schmerzen Folge der mehrfachen OPs nach der Zerstörung des Schienbeinkopfs sind. Dir wünsche ich von Herzen, dass dein Zustand bald besser wird.

Hallo ISLÄNDER,
die Schadensregulierung seitens der Haftpflichtversicherung des Unfallsverursachers steht auch noch aus.

Aktuell wird bezweifelt, dass ich zu Recht in den Ruhestand versetzt wurde, dass also
- der Amtsarzt mit seiner Empfehlung aufgrund Untersuchung und fachärztlicher Stellungnahme,
- die Verwaltung mit ihrer Einschätzung, dem Votum des Amtsarztes zu folgen und dem Rat die Zurruhesetzung zu empfehlen,
- und der Rat, der den Beschluss gefasst hat, einen Fehler gemacht haben....

Und zum Thema unfallfremde Ursachen: Die Versicherung meint auch, es könnte ein Knieschaden am (beim Unfall völlig unverletzten!) rechten Knie die Schmerzen am linken (durch den Autoanprall zerstörten) Knie verursachen...:confused:
Ich war mit dem rechten Knie 2008 im MRT; jedoch wurde das linke (das ja dann mit drin lag) gerade nicht mit aufgenommen, weil es gesund war.

Das rechte Knie hatte ich außerdem durch regelmäßigen Sport seit dem MRT völlig schmerzfrei bekommen; jetzt aber ist es natürlich stark überlastet. Es wird deshalb bei der Physiotherapie mit behandelt (wie auch die HWS und LWS in Folge des Stützengehens und Hinkens).

Ich bin gespannt, wie es weiter geht.
 
Grüß Dich, Lindgren,

die Überlegung "zu Unrecht in den Ruhestand versetzt" hat bei genauerer Betrachtung wenig Durchschlagskraft:

01
Wurdest Du zu Recht in den Ruhestand versetzt, gibt's nichts zu meckern.

02
Wurdest Du zu Unrecht in den Ruhestand geschickt, ist das (fast) immer noch unfallbedingt. Denn:

(a)
Unfall weggedacht, wäre Dein Dienstherr nie auf die Idee gekommen, Dich zu pensionieren. Also ist das eine Unfallfolge.

Anders wäre es, Du wärest sowieso (also: auch ohne Unfall) dienstunfähig geworden (sogenannte "überholende Kausalität").
Das freilich muss die gegnerische Versicherung beweisen (nicht Du musst beweisen, dass Du dienstfähig geblieben wärest!). Das schafft sie praktisch nur sehr selten. Etwa, wenn dann zwischendurch eine Krebserkrankung ausbricht oder ähnliches. Aber sonst? Alle Zweifel und Unsicherheiten gehen zu Lasten des Versicherers.

(b)
Das Verhalten Deines Dienstherren konntest Du nicht steuern, er ist nicht Dein Untergebener. Das bedeutet, dass Du es Dir prinzipiell auch nicht anrechnen lassen musst, wenn er etwas falsch macht. Er ist weder Dein Erfüllungsgehilfe (§ 276 BGB), noch Dein Verrichtungsgehilfe (§ 831 BGB).

(c)
Und was heißt dann das wieder?

Lassen wir es einmal weit kommen:
Gesetzt den Fall, der Unfall ist der Auslöser, dass Dich der Dienstherr untersuchen lässt, und nehmen wir mal an, der Arzt des Dienstherrn hat die Lage falsch beurteilt. Du bist noch gar nicht dienstunfähig. Aber der Arzt glaubt es. Und der Dienstherr glaubt das auch, und so bist Du in den Ruhestand geraten. Nehmen wir mal diesen Fall an, denn in diese Richtung denkt der Versicherer! Was ist denn dann?

Dann bist Du aufgrund des Unfalles in den Ruhestand geraten. Unfall weggedacht, hätte der Dienstherr gar nicht die Prozedur angefangen, Dich zu pensionieren. Du bist nicht verpflichtet, hinsichtlich der Bewertung Deiner Dienstfähigkeit schlauer zu sein als der Arzt und Dein Dienstherr. Auf die Richtigkeit des Verwaltungsaktes dieser Behörde darfst Du vertrauen, (= Vertrauensschutz!).

Ausnahme: Du wusstest es besser oder musstest es besser wissen. Wohlgemerkt: Du als medizinischer Laie. Aber das führt auch kaum einmal zum Ziel des Versicherers. : Dass Du solche Zeichen hattest, das muss Dir der Versicherer nachweisen. Auch so etwas gelingt nur wirklich selten. Da hat der Versicherer viel Mühe und wenig Chancen: "Steil bergan mit kleinen Pferden!" (Seufzer aus Siebenbürgen).

03
Die ganze Diskussion duftet nach der mathematischen Rechenformel:

Verzweiflung x Nebelkerze = Versuch, wie ein Tintenfisch eine tüchtige Menge Tinten auszustoßen in der trübsinnigen Hoffnung, hinter der so angerichteten Dusternis ungestraft davonzukommen.

Lass Deinen Anwalt das mal lesen, der wird schallend lachen, aber es ist auch wahr:

Wenn den Cowboys von der Versicherungsranch nichts Besseres einfällt....

04
Rothschild ist nun Geldhäusern gewiss ein unverdächtiger Zeuge. Rothschild hat gesagt:

"Wenn ein Mann einen wirklichen Kummer hat, dann soll er schweigen und zahlen!".

Einen Rat, den man warmherzig und gütig der Versicherung geben möchte.



ISLÄNDER
 
Schadensersatz, u. a. Haushaltsführungsschaden - Schmerzensgeld

Hallo ISLÄNDER,

vielen Dank für dein Mutmachen.

Am 12.12. soll ein erstes Gespräch zwischen meinem RA und einem Sachbearbeiter der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers stattfinden. Ich habe neben Schadensersatz auch Haushaltsführungsschaden (trotz Berufstätigkeit hatte ich den überwiegenden Teil der Hausarbeit erledigt) und Schmerzensgeld geltend gemacht.

Beim Haushaltsführungsschaden habe ich noch unberücksichtigt gelassen, dass mich mein Mann zeitweise versorgen musste, z. B. Hilfe beim Duschen, Anziehen u.ä., "essenstechnische Versorgung" (zum Glück kann er kochen) usw.

Da ich langsam sauer auf die Versicherung bin (auch wenn ich weiß, dass ich keinen Ärger an mich ran lassen sollte), kann ich mir inzwischen vorstellen, auch für diese notwendige Hilfeleistung Schadensersatz geltend zu machen, falls es diese Möglichkeit gibt. Zum Glück ist mein Mann selbständig und konnte sich die Unterstützung (etwas) einteilen.

Die Höhe eines Schmerzensgeldes habe ich mit meinem RA auch noch nicht besprochen. Ist es sinnvoll, das Angebot der Versicherung abzuwarten? Oder sollte ich meinem RA bereits eigene Vorstellungen nennen (und wenn ja: wo kriege ich die her? Jeder Fall ist anders.)

Mein RA meinte ferner, dass die Versicherung ggf. die Unfallfolgen wird ablösen wollen. Meine Krankenversicherung und die Beihilfestelle haben bereits untersagt, weitere gesundheitliche Folgen durch Einmalzahlung auszuschließen, da nicht absehbar ist, wie sich mein Gesundheitszustand (schönes Wort!) entwickeln wird.
 
Die Höhe eines Schmerzensgeldes habe ich mit meinem RA auch noch nicht besprochen. Ist es sinnvoll, das Angebot der Versicherung abzuwarten? Oder sollte ich meinem RA bereits eigene Vorstellungen nennen (und wenn ja: wo kriege ich die her? Jeder Fall ist anders.)
Guten Abend Lindgren,
Als ungefähre, jedoch nicht verbindliche Richtschnur für die Schmerzensgeldhöhe werden regelmäßig vorhandene Gerichtsentscheidungen mit ähnlichen Sachverhalten und Verletzungsbildern herangezogen. Derartige Urteile findet man in sogenannten Schmerzensgeldtabellen.
Die „Beck’sche Schmerzensgeldtabelle“ ist ein jährliches Standardwerk zum Schmerzensgeld und erscheint seit 1993 im Verlag C. H. Beck.
klickstu online bitte hiermal rein ->
http://beck-online.beck.de/default.aspx?vpath=bibdata/komm/IMMDAT/cont/IMMDAT.Adot.htm#A
Wichtig ist, da kann dich vieleicht Dein Anwalt auch nochmal aufklären, das die Versicherung zwischen "materiellen Schäden" und "immateriellen Schaden" unterscheidet bzw. definiert.
Ein Schaden, der nicht Vermögensschaden ist, ist als immaterieller Schaden definiert.
Hier versuchen die Versicherungen immer gerne abzufinden, je nach Art und Ansprüche, besonders von hinten mit vielen Fremdwörtern gespickt Trick 17 soz. also Vorsicht ist da geboten.
Ist mir ja leider auch schon passsiert.

gutes Gelingen für den 12ten

LG Lara
 
Hallo Lindgren,

Hilfe bei der Körperpflege gehört zum Assistenz Schaden, andere Baustelle:rolleyes:, klopf deinen Anwalt auf diese Unterschiede ab!

Sorry, bin selber Laie und mach meinem Anwalt mit eben diesen Problemen das Leben schwer:rolleyes:

LG
Aramis
 
Hallo Aramis, vielen Dank. Dann werde ich mich mal mit dem Assistenzschaden beschäftigen. Ist schon interessant, was man hier lernt bzw. lernen muss.

Hallo Lara, ich habe mir nach deinem Hinweis ein Buch zum Thema bestellt und werde mich einlesen. Auch dir herzlichen Dank.

Euch beiden alles Gute.:)
 
Hallo Lara,

herzlichen Dank. Ich habe mich bei Beck-Online durchgeklickt, will aber noch Veröffentlichungen einzelner OLGs bzw. KG durchsehen. Die vielen rechtlichen "Baustellen", die jetzt gleichzeitig anstehen, sind nicht ohne.
 
Hallo ISLÄNDER,

du hast an anderer Stelle geschrieben:
- Da hat der Unfallversicherer schon die 3-Monats-Regulierungsfrist verschlampt!).
[.....] Mancher Unfallversicherer schreibt: "Bitte lassen Sie das beiliegende Invaliditäts-Formular von Ihrem Behandelndem Facharzt ausfüllen!" -

Genau so ist es bei mir. Die UV schreibt mir am 25.7.11 (ca. 6 Mo. nach Unfall):
Zur Geltendmachung eines Dauerschadens wollen Sie uns die beigefügte Invaliditätsbescheinigung ausgefüllt und unterschrieben einreichen. Achten Sie bitte darauf, dass der untere Teil vom behandelnden Facharzt auszufüllen ist."

Mit meinem Schreiben vom 7.9.11 übersandte ich die Bescheinigung und weitere Arztberichte und bat um einen Vorschuss. Der wurde mit dem Hinweis gewährt (ich musste eine entspr. Erklärung unterschreiben), dass darin kein Anerkenntnis dem Grunde (und der Höhe) nach zu sehen ist.

Da frage ich mich allerdings, wieso die AUB 2008, die dem Vertrag zu Grunde liegen, Vorschüsse nur dann auf Antrag zulässt, wenn die Leistungspflicht dem Grunde nach feststeht Absicht? Unkenntnis?

Am 25.1.12 schickte ich die OP-Berichte der OPs vom 30.11. und 12.12. zu, teilte mit, dass es sich danach um einen gelenkzerstörenden Unfall gehandelt hat und bat um einen weiteren Vorschuss.

Der wurde gewährt. Insgesamt wurden damit 25 % der Versicherungsgrundsumme bevorschusst.

Am 9.3.12 teilte die UV dann mit, dass "die Begutachtung aufgrund der vertraglichen Bedingungen bis zum Ablauf des dritten Unfalljahres erfolgt sein" muss. Dies wird in einem Schreiben vom 8.5.12 sinngemäß wiederholt (Fristablauf 13.1.14). Wie du an anderer Stelle schreibst, ist das - jedenfalls für das Erstgutachten - falsch.

Welche Folgen haben derartige Falschberatungen?

Ich werde weiterhin hingehalten, trotz Fristsetzungen (per Mail und mit Einschreiben). Von der 3-Monats-Regulierungsfrist keine Spur. Das Verfahren ist sicher interessant als Beispiel für "So sollte es nicht sein.", aber wohl zu lang, um hier eingestellt zu werden.
 
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