oerni
Erfahrenes Mitglied
Wer Arbeit sucht und in einer Firma einen Tag zur Probe arbeitet, der steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das hat das Bundessozialgericht(BSG) in Kassel im Falle eines Lkw-Fahrers entschieden, der sich während der Probearbeit eine schwere Kopfverletzung zuzog.
(Aktenzeichen B 2 U 1/18 R)
Bundessozialgericht: Bewerber sind auch am Probearbeitstag versichert
(Aktenzeichen B 2 U 1/18 R)
Bundessozialgericht: Bewerber sind auch am Probearbeitstag versichert