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Unbefugte Datenweitergabe durch Sozialgericht und Gutachter?

Hallo

@Matthias M

Warum waren die Daten über 10 Jahre alt?
Wenn es wegen einer Weiterbehandlung einer vor >10 J. alten Erkrankung ist, dürfte das zu rechtfertigen sein, aber eigentlich sind Daten nach10 Jahren zu löschen.
Und liegt der Fehler nicht eher bei der KK? Dort würde ich vorsprechen, dass du informiert werden willst, welche Daten weitergegeben werden (und wurden).

LG
 
Sorry Matthias,
das Stichwort heißt "Weltfrieden"
Und ich dachte doch wirklich, dass Du ernsthafte Probleme hast. Wenn es Dir nur darum geht, Deinem zuständigen Richter beim SG einen besseren Umgang mit Daten beizubringen, dann darfst Du dies gerne tun, allerdings bin ich der Meinung dass Du dann im falschen Forum bist.
Datenschutz wäre dann Dein Thema nicht SG-Verfahren.

Gruß von der Seenixe
Ich sehe das anders. Wenn ein bescheidenes Gutachten vorliegt, dass die Grundsätze des Datenschutzes mit Füßen tritt, dann kann zumindest hier erreichen, dass dieses Gutachten aus den Akten zu nehmen ist. ...

Liebe seenixe, Gerichtsverfahren hinsichtlich der Verwertbarkeit von Unterlagen sind dann doch etwa komplexer als von Dir angenommen. ;-)
 
Hallo Matthias,
ich bin 13 Jahre gegen die BG zu Felde gezogen, arbeite jetzt seit 18 Jahren hier und habe dabei viel erlebt und geschafft. Auch die Entfernung von Gutachten usw. Allerdings ist es eine Illusion zu glauben, dass Du mit den Grundsätzen des Datenschutzes ein Gutachten aus den Akten bekommst. Trotz intensiver Bemühungen mit Bundesdatenschutz usw. ist dies für die Gerichte keine Option. In wievielen Gerichtsverfahren wurden bisher Richter ausgeschlossen, weil sie gegen Vorgaben des Datenschutzes verstoßen haben? Für den Gutachter gelten die gleichen Bestimmungen wie für Richter in der Ablehnung. Ein dürftiges Gutachten kannst Du nur mit seiner Dürftigkeit bekämpfen, aber nicht mit Datenschutz.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo
Ich frage mich erstens, wie es sein kann, dass Daten von „Jahrzehnte(n)“ weitergegeben werden konnten, denn die KK speichert Daten 10 Jahre lang. Sollten ältere Daten nicht gelöscht und weitergegeben worden sein, wäre hier nachzuhaken.
wie verhält sich die Datenlöschung, wenn es um Dauerdiagnosen geht?
die gesicherten Beweise gehen dann doch verloren!

Bei chronischen Erkrankungen gesunde ich nicht, - der behandelnder Arzt würde (wenn ich das richtig betrachte) 10 Jahre nach seiner Behandlung die jeweiligen Befunde aus der Akten löschen müssen und ich hätte bei langen Latenzzeiten keine Nachweismöglichkeit.

Ausnahmen z.B.
D-Arzt - Arbeitsunfall
Betriebsarzt - Patientenakte/Vorsorgekartei zur Vorlage bei möglicher Berufskrankheit

VG Forstwirt
 
Hallo,

die Patientendaten bei den Ärzten müssen nicht gelöscht werden nach 10 Jahren. Die "Sozialdaten" bei den Krankenkassen bzw. Kassenärztlichen Vereinigungen aber schon (Ausnahmen gibt es aber auch). Wenn die länger gespeichert werden, Antrag auf Löschung beantragen!!!!

Hier weiter unten siehe rot gedruckter Text:


Gruß Bobb
 
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