Hallo,
Bei BG-Verfahren kenne ich mich allerdings nicht aus. Sind eigentlich Verfahren vor einem Sozialgericht auch öffentlich wie bei einem Zivilprozess? Würde mich nur so interessieren.
Gruß Bobb
ich bin in einem Zivilverfahren und da gilt es, dass ohne SPE des Patienten die KK und KÄV keine Auskünfte erteilen dürfen an die Zivilgerichtsbarkeit. Allerdings sollte gegenüber dem Gericht dann eine plausible Begründung abgegeben werden, warum man als Patient/Kläger die Einsicht in die "Krankenhistorie" verweigert. Auch vom Gericht beauftragte Gutachter, dürfen ohne SPE keine Unterlagen von KK oder GKVs beiziehen.Wenn Du keine Schweigepflichtentbindung bei der GKV abgegeben hast, dann dürfen die an niemanden Daten weiterleiten.
Bei BG-Verfahren kenne ich mich allerdings nicht aus. Sind eigentlich Verfahren vor einem Sozialgericht auch öffentlich wie bei einem Zivilprozess? Würde mich nur so interessieren.
Gruß Bobb
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