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Unbefugte Datenweitergabe durch Sozialgericht und Gutachter?

Hallo,
Wenn Du keine Schweigepflichtentbindung bei der GKV abgegeben hast, dann dürfen die an niemanden Daten weiterleiten.
ich bin in einem Zivilverfahren und da gilt es, dass ohne SPE des Patienten die KK und KÄV keine Auskünfte erteilen dürfen an die Zivilgerichtsbarkeit. Allerdings sollte gegenüber dem Gericht dann eine plausible Begründung abgegeben werden, warum man als Patient/Kläger die Einsicht in die "Krankenhistorie" verweigert. Auch vom Gericht beauftragte Gutachter, dürfen ohne SPE keine Unterlagen von KK oder GKVs beiziehen.

Bei BG-Verfahren kenne ich mich allerdings nicht aus. Sind eigentlich Verfahren vor einem Sozialgericht auch öffentlich wie bei einem Zivilprozess? Würde mich nur so interessieren.

Gruß Bobb
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

ich bin in einem Zivilverfahren und da gilt es, dass ohne SPE des Patienten die KK und KÄV keine Auskünfte erteilen dürfen an die Zivilgerichtsbarkeit. Allerdings sollte gegenüber dem Gericht dann eine plausible Begründung abgegeben werden, warum man als Patient/Kläger die Einsicht in die "Krankenhistorie" verweigert. Auch vom Gericht beauftragte Gutachter, dürfen ohne SPE keine Unterlagen von KK oder GKVs beiziehen.

Bei BG-Verfahren kenne ich mich allerdings nicht aus. Sind eigentlich Verfahren vor einem Sozialgericht auch öffentlich wie bei einem Zivilprozess? Würde mich nur so interessieren.

Gruß Bobb
Öffentlich
 
hallo Matthias,

deine einwände und bedenken sind nach m.A. richtig, nur nicht am richtigen punkt angesetzt. aber leider ist es die "macht des faktischen", die dann die regeln (=folgen) setzt.

alle relevanten Daten dem Gutachter zu übermitteln

das ist wohl der zentrale punkt, der im nachhinein schwerlich zu ändern ist. aber dazu dann mehr.

die entscheidung obliegt (sinnigerweise) der angefragten stelle (KK). macht sie fehler, dann wäre sie dafür verantwortlich. also wäre die datenliefernde stelle dafür heranzuziehen.

Eine Einwilligung zur Datenweitergabe an Dritte (Beklagte) enthielt dieser Vordruck nicht!

das ist kaum vorstellbar und du relativierst das auch später mit

Mir ist bekannt, dass die beigezogenen Unterlagen den Beteiligten des Verfahrens zugänglich gemacht werden können. ...

dass nun die beteiligten darauf anspringen dürfte nicht verwundern. aber dass eine datenerhebung überhaupt zulässig war, das wäre hier zu monieren und zu bestreiten! hat sie wirklich auswirkung, dann wäre dies anzugehen. allerdings stellt sich die frage, ob die weitergabe dann tatsächlich unzulässig war, wenn es doch in medizi8nischer hinsicht auf ursachen schliessen lässt. deutlich ausgedrückt: lässt sich zwischen früheren behandlungen und dem aktuellen schaden ein zusammenhang ableiten, dann wäre wohl auch die weitergabe als zulässig anzusehen und ein vorgehen wäre wohl aussichtslos.


gruss

Sekundant
 
Hi Matthias,

ich würde die Frage eher vom Gesichtspunkt des Ermessens angehen. Auch wenn eine Einwilligung zur Weitergabe der "notwendigen" Daten von dir vorliegt, wäre es wohl eine Ermessensüberschreitung, wenn Daten, die "offensichtlich" in keinem Zusammenhang zur Gutachtenfrage stehen können, dem Gutachter zugänglich gemacht würden.

Dann gelangt man aber zu der Frage, ob eine Trennung möglich war. Waren die von dir gern unter Verschluss gehaltenen Daten "untrennbar" von anderen möglicherweise relevanten Daten in selber Akte, auf selbem Schriftstück, lässt sich eine Ermessensüberschreitung nur schwer behaupten. Eine Abwägung, ob damit dein Recht auf Datenschutz verletzt wurde, wird wohl an der Möglichkeit und Zumutbarkeit einer Vorprüfung und Trennung scheitern.

Bei Zweifeln sollte aber darauf hingewiesen werden, dass bei einer Nichtweitergabe jener Dokumente (mit weiteren Daten), die zur Urteilsfindung oder Entscheidung über den Verwaltungsakt notwendig erachtet wird, die aber auch "offensichtlich schutzwürdige" Daten enthalten, eine Entscheidung über den VA oder ein Urteil nicht möglich ist, dir aber überlassen werden, eine Fassung des von dir gern zurückgehaltenen Schriftstücks anzufertigen, in dem Du die deiner Meinung nach zu schützenden Daten geschwärzt hast. Das ist aber ein guter Weg, die Pferde scheu zu machen und eher das Gegenteil des Beabsichtigten zu erreichen.

Im Nachhinein wird es schwer sein, Beamten oder Richtern eine Weitergabe trotz offensichtlicher datenschutzrechtlichtlicher Bedenken ohne eine explizite Einwilligung deinerseits zu unterstellen . . .

Viele Grüße

KoratCat
 
Hallo

@Matthias M
Verstehe ich dich richtig, dass es (alleine) um Daten der Krankenkasse geht?

Ich frage mich erstens, wie es sein kann, dass Daten von „Jahrzehnte(n)“ weitergegeben werden konnten, denn die KK speichert Daten 10 Jahre lang. Sollten ältere Daten nicht gelöscht und weitergegeben worden sein, wäre hier nachzuhaken.

Zweitens wundert mich, dass der BG die Daten der KK neu gewesen sein sollen. Die BG hat von Beginn an, also auch ohne Gerichtsverfahren, das Recht, unfallrelevante Daten von der KK ganz ohne SPE abzufragen. M.E.n. wird davon auch Gebrauch gemacht.

LG
 
Hallo

@Matthias M
Verstehe ich dich richtig, dass es (alleine) um Daten der Krankenkasse geht?

Ich frage mich erstens, wie es sein kann, dass Daten von „Jahrzehnte(n)“ weitergegeben werden konnten, denn die KK speichert Daten 10 Jahre lang. Sollten ältere Daten nicht gelöscht und weitergegeben worden sein, wäre hier nachzuhaken.

Zweitens wundert mich, dass der BG die Daten der KK neu gewesen sein sollen. Die BG hat von Beginn an, also auch ohne Gerichtsverfahren, das Recht, unfallrelevante Daten von der KK ganz ohne SPE abzufragen. M.E.n. wird davon auch Gebrauch gemacht.

LG
Gegen unfallrelevante Daten sag ich ja nix. Aber der Rest? Prostata, ...
 
Hallo Matthias,

nun überlege mal, wieviel Zeit und Energie Du und andere User in dieses Thema gesteckt haben. Um was geht es Dir? Ist das Dein Hauptthema? Dann tust Du mir ehrlich gesagt Leid. Ansonsten ist dies ein Nebenkriegsschauplatz der es keine Sekunde wert ist sich damit zu beschäftigen.
Das solltest Du Dir vor Augen halten.
Prostata,.....

Gruß von der Seenixe
 
Zuletzt bearbeitet:
Haööp Matthias,

nun überlege mal, wieviel Zeit und Energie Du und andere User in dieses Thema gesteckt haben. Um was geht es Dir? Ist das Dein Hauptthema? Dann tust Du mir ehrlich gesagt Leid. Ansonsten ist dies ein Nebenkriegsschauplatz der es keine Sekunde wert ist sich damit zu beschäftigen.
Das solltest Du Dir vor Augen halten.
Prostata,.....

Gruß von der Seenixe
Es geht schlicht und einfach darum, dass ich beabsichtige derartige Vorkommnisse beim Sozialgericht abzustellen. Ich werde mich mit meinem jetzt erweiterten Wissen an die Datenschutzbeauftrage dort wenden und mal höflich darum bitten den Fall zu prüfen und ggf. Verbesserungen herbeizuführen. Dein Mitleid in Ehren aber Danke!
 
Lieber Matthias,
auf den Webseiten der Ärztekammer Berlin ist ein Merkblatt zur ärztlichen Schweigepflicht zu finden, dort geht es auf Seite 3 auch um Übermittlung von Patientendaten auf Grund gesetzlicher Bestimmungen.

Bitte schaue Dir einmal diesen Link an.https://www.aerztekammer-berlin.de/...Empfehlungen/20_Merkblatt_Schweigepflicht.pdf

Bereits im Jahr 2000 befaßte sich ein Artikel im Deutschen Ärzteblatt mit diesem Thema. Bitte schaue einmal hier:https://www.aerzteblatt.de/archiv/2...ufskrankheiten-Informationspflicht-des-Arztes

Dies ist ein heikles Thema, nur wenn Deine Angelegenheit bereits vor dem Sozialgericht verhandelt wird, dann sind ja schon Vorinstanzen gewesen, wie die Ablehnung eines Widerspruchs.
Wenn jemand z.B. wegen einer bösartigen Erkrankung der Prostata behandelt worden ist, dann kann es schon sein, dass man sich dafür interessiert.

Versuche unbedingt bei der Begutachtung einen guten Verlauf zu erzielen. Laß Dich anwaltlich vertreten.

Herzliche Grüße,
KS 1973
 
Sorry Matthias,
das Stichwort heißt "Weltfrieden"
Und ich dachte doch wirklich, dass Du ernsthafte Probleme hast. Wenn es Dir nur darum geht, Deinem zuständigen Richter beim SG einen besseren Umgang mit Daten beizubringen, dann darfst Du dies gerne tun, allerdings bin ich der Meinung dass Du dann im falschen Forum bist.
Datenschutz wäre dann Dein Thema nicht SG-Verfahren.

Gruß von der Seenixe
 
Liebe(r) seenixe,
man muss wirklich vorsichtig sein, was die Datenweitergabe betrifft.

Bei meinem ersten D-Arzt Kontakt nach dem Unfall habe ich, noch unter Schock stehend, den Namen meiner Hausärztin einfach auf den Fragebogen geschrieben.
Dies hatte zur Konsequenz, dass sie vom D-Arzt einen Brief erhielt, dessen Inhalt, als ich ihn lass, mich total erschütterte. Die meisten Angaben waren gelogen oder erfunden. Die BG honoriert ja die Berichte noch, ist auch so ein Skandal.

Aus dem Fehler habe ich gelernt, dass ich den Namen des Hausarztes nicht mehr angebe und Berichte selbst in die Praxis bringe, so kann ich notfalls, fehlerhaftes noch schwärzen.

KS 1973
 
Hallo KS1973,
nicht das wir uns mißverstehen. Ich habe es auch sehr mit Datenschutz. Aber hier geht es um die Frage, was will ich. Und dann ist Matthias hier leider falsch. Datenschutz ist für uns sicher ein wichtiges Thema, steht aber nicht im Vordergrund zur Bearbeitung als Unfallopferforum.

Gegen Desinformation und Lüge kann man natürlich vorgehen, aber es darf nicht vom eigentlichen Ziel ablenken.
Darum geht es mir.

Gruß von der Seenixe
 
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