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Unbefugte Datenweitergabe durch Sozialgericht und Gutachter?

Matthias M

Neues Mitglied
Registriert seit
22 Sep. 2021
Beiträge
10
Hallo,

im Nachgang zu einem Arbeitsunfall an der Schulter geht es um einen Rechtsstreit am Sozialgericht.

Das Sozialgericht hat einen Gutachter bestellt mit der Fragestellung welche Beeinträchtigungen aus dem Unfall der Schulter bestehen. Für die Datenerhebung wurde dem Sozialgericht nach deren Vordruck ermöglicht alle relevanten Daten dem Gutachter zu übermitteln (Krankenkassendaten, ....). Eine Einwilligung zur Datenweitergabe an Dritte (Beklagte) enthielt dieser Vordruck nicht!

Nun sind im Gutachten weitgehend alle medizinischen Behandlungen und Diagnosen der letzten Jahrzehnte enthalten. Eine Vielzahl dieser Erkrankungen hat weder zeitlich noch lokal mit der Schulter zu tun noch waren diese Aufgabe der BG. Dieses Gutachten wurde der Beklagten (Berufsgenossenschaft) ungekürzt und ungeschwärzt übermittelt.

Art.5 DSGVO:
Personenbezogene Daten müssen ... Dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein („Datenminimierung“).

Scheinbar ist dies gängige Praxis an den Gerichten. Wer hat an dieser Stelle sonst noch Bedenken bzw. einen vergleichbaren Fall schon mal durchexerziert oder Hinweise zur Lösung des Problems?

Vielen Dank!
 
Hallo Matthias M.

Deine Krankenkasse und auch die Kassenärztliche Vereinigung darf die Sozialdaten maximal 10 Jahre gem. Datenvorratsspeichergesetz speichern.
Wenn Deine Daten Jahrzehnte zurückliegend gespeichert sind, dann Datenschutzbeauftragten alarmieren. Es gibt nur wenige Ausnahmen, die eine längere Aufbewahrungszeit notwendig machen.

Warum hast Du Dir deine gespeicherte Daten nicht selbst mal zuschicken lassen. Wenn Du keine Schweigepflichtentbindung bei der GKV abgegeben hast, dann dürfen die an niemanden Daten weiterleiten.

Ich habe dazu schon detailliert geschrieben.

Gruß Bobb
 
Dazu hatte ich mal eine Anfrage beim LSG München und dt. DSBA gestellt und zur Antwort erhalten, für Gerichte gilt die DSGVO nicht.
Suche mal in meinen Unterlagen.
 
Hallo,

ich weiß nicht, aber in meinem Klageverfahren gegen die BG hat sich das Sozialgericht gleich nach Klageeinreichung eine entsprechende Erklärung unterzeichnen lassen, dass das Sozialgericht berechtigte alle zur Beurteilung meiner gesundheitlichen Verhältnisse für erforderliche Unterlagen beigezogen werden können und es wurde auch angekündigt alle Unterlagen von Arbeitgeber, BG und KK sogar von Sozial- und Arbeitsämtern und ich mußte zustimmen, dass diese Unterlagen und Auskünfte im Verfahren verwendet und insbesondere sie im Rahmen einer erforderlichen Begutachtung zur Verfügung zu stellen.
Dieses Schriftstück kam sofort nach Klageeinreichung erst danach wollte man meine behandelnden Ärzte, Arbeitgeber usw wissen.

Auch die Gerichte haben sich an die DSGVO zu halten, denn sie unterliegen auch den Gesetzen der Bundesrepublik. Allerdings gibt es bestimmte Ausnahmen, aber ich bin mir sicher dass es eine entsprechende Freigabe erfolgte.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo,

ich weiß nicht, aber in meinem Klageverfahren gegen die BG hat sich das Sozialgericht gleich nach Klageeinreichung eine entsprechende Erklärung unterzeichnen lassen, dass das Sozialgericht berechtigte alle zur Beurteilung meiner gesundheitlichen Verhältnisse für erforderliche Unterlagen beigezogen werden können und es wurde auch angekündigt alle Unterlagen von Arbeitgeber, BG und KK sogar von Sozial- und Arbeitsämtern und ich mußte zustimmen, dass diese Unterlagen und Auskünfte im Verfahren verwendet und insbesondere sie im Rahmen einer erforderlichen Begutachtung zur Verfügung zu stellen.
Dieses Schriftstück kam sofort nach Klageeinreichung erst danach wollte man meine behandelnden Ärzte, Arbeitgeber usw wissen.

Auch die Gerichte haben sich an die DSGVO zu halten, denn sie unterliegen auch den Gesetzen der Bundesrepublik. Allerdings gibt es bestimmte Ausnahmen, aber ich bin mir sicher dass es eine entsprechende Freigabe erfolgte.

Gruß von der Seenixe
Die Datenfreigabe bezieht sich nur auf die Erstellung des Gutachtens. Einer Datenweitergabe an z.B. der Beklagten wird darin nicht zugestimmt. Klar ist, dass gewisse Fakten auf den Tisch gelegt werden müssen für ein Gutachten.

Meiner Meinung nach hat der Gutachter gegen den Minimierungsgrundsatz verstoßen und das Sozialgericht diese Unterlagen ungeprüft weitergeleitet und damit auch die DSGVO missachtet.

Ob halt meine Meinung auch die richtige ist ist die Frage?
 
Hallo Matthias,

nein, Deine Meinung ist falsch. So wie Du hat auch die BG das Recht der Akteneinsicht und damit auch ein Recht alle in der Akte befindlichen Unterlagen zu sehen. Lies Dir bitte Deine Freigabe noch einmal genau durch. Bei mir war das nicht nur auf die Erstellung des Gutachtens beschränkt.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Matthias,

nein, Deine Meinung ist falsch. So wie Du hat auch die BG das Recht der Akteneinsicht und damit auch ein Recht alle in der Akte befindlichen Unterlagen zu sehen. Lies Dir bitte Deine Freigabe noch einmal genau durch. Bei mir war das nicht nur auf die Erstellung des Gutachtens beschränkt.

Gruß von der Seenixe
Zitat aus der Erklärung der Entbindung von der Schweigepflicht:
... Ich entbinde die unten aufgeführten Stellen von ihrer Schweigepflicht. Soweit diese Unterlagen ärztliche Gutachten und sonstige Vorgänge medizinischer Art enthalten erteile ich zugleich die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht. Mir ist bekannt, dass die beigezogenen Unterlagen den Beteiligten des Verfahrens zugänglich gemacht werden können. ...

Das heißt aber meiner Meinung noch lange nicht, dass Daten, die mit dem zu begutachten Schulterunfall nichts zu tun haben hier so nebenbei veröffentlicht werden dürfen!

Hier muss immer noch der Minimierungsgrundsatz gelten!!!
 
Hallo Mathias

Deine Bedenken sind durchaus verständlich, bringen dich aber in deinem Fall sicherlich nicht weiter, sondern lenken dich von der Hauptsache ab.

Im Sozialgerichtsverfahren gilt für Richter der Amtsermittlungsgrundsatz. Um Tatsachen und Vorgänge in der Vergangenheit (Vorschäden, Behandlungen usw.) zu ergründen, sind sie (zunächst) auf Daten anderer (KK, Arbeitsamt, DRV, andere BG's usw) angewiesen, um wenigstens annähernd die Wahrheit zu erfahren.

Selbstverständlich kannst du deine SPE jederzeit widerrufen, wenn du dir davon Vorteile im laufenden Verfahren versprichst - aber wird es dir tatsächlich helfen?

@seenixe meint das rechtliche Gehör, dass (leider :p) auch der Beklagten als Beteiligte des Verfahrens nach Paragraph 103 Satz 1 Grundgesetz zusteht.

Denk einfach mal ein bis zwei Schritte voraus ;)

Good night MM
 
Hallo Mathias

Deine Bedenken sind durchaus verständlich, bringen dich aber in deinem Fall sicherlich nicht weiter, sondern lenken dich von der Hauptsache ab.

Im Sozialgerichtsverfahren gilt für Richter der Amtsermittlungsgrundsatz. Um Tatsachen und Vorgänge in der Vergangenheit (Vorschäden, Behandlungen usw.) zu ergründen, sind sie (zunächst) auf Daten anderer (KK, Arbeitsamt, DRV, andere BG's usw) angewiesen, um wenigstens annähernd die Wahrheit zu erfahren.

Selbstverständlich kannst du deine SPE jederzeit widerrufen, wenn du dir davon Vorteile im laufenden Verfahren versprichst - aber wird es dir tatsächlich helfen?

@seenixe meint das rechtliche Gehör, dass (leider :p) auch der Beklagten als Beteiligte des Verfahrens nach Paragraph 103 Satz 1 Grundgesetz zusteht.

Denk einfach mal ein bis zwei Schritte voraus ;)

Good night MM
Danke für den Hinweis. Um die Hauptsache geht es nicht mehr. Ich stelle mir halt die Frage was einer Teil der persönlichsten Daten die BG anzugehen hat?
 
Den einzelnen Sachbearbeiter*innen eigentlich tatsächlich nichts - aber Grundsätzlich müssen die verschiedenen Sozialversicherungsträger ihre vorliegenden Daten untereinander austauschen können - schon alleine, um doppelte Begutachtungen (DRV/BG/AA...) zu vermeiden, Jahresarbeitsverdienste (MdE) zu berechnen, Straftaten den Ermittlungsbehörden oder Schwarzarbeit (fehlende Sozialabgaben der Arbeitgeber) den Zollbehörden mitzuteilen/aufzudecken usw.
Lies mal z.B das SGB IV oder den Anfang von SGB X durch - dann verstehst du besser, dass unser Sozialsystem eigentlich perfekt durchdacht ist - wenn es nicht ständig (vor allem durch die Berufsgenossenschaften, die gerne ihre eigene Suppe kochen) missachtet werden würde.

Ich hoffe, ich konnte dir und den Mitlesern meiner Beiträge helfen, da ich mich jetzt wieder anderweitig um die Systemmissachter kümmern muss und erst wieder Anfang Dezember hier im Forum auftauchen kann.
Gruß an @Micha, @seenixe usw. - ihr hört (lest) von mir :cool:

See yaa Meanmachine

 
Den einzelnen Sachbearbeiter*innen eigentlich tatsächlich nichts - aber Grundsätzlich müssen die verschiedenen Sozialversicherungsträger ihre vorliegenden Daten untereinander austauschen können - schon alleine, um doppelte Begutachtungen (DRV/BG/AA...) zu vermeiden, Jahresarbeitsverdienste (MdE) zu berechnen, Straftaten den Ermittlungsbehörden oder Schwarzarbeit (fehlende Sozialabgaben der Arbeitgeber) den Zollbehörden mitzuteilen/aufzudecken usw.
Lies mal z.B das SGB IV oder den Anfang von SGB X durch - dann verstehst du besser, dass unser Sozialsystem eigentlich perfekt durchdacht ist - wenn es nicht ständig (vor allem durch die Berufsgenossenschaften, die gerne ihre eigene Suppe kochen) missachtet werden würde.

Ich hoffe, ich konnte dir und den Mitlesern meiner Beiträge helfen, da ich mich jetzt wieder anderweitig um die Systemmissachter kümmern muss und erst wieder Anfang Dezember hier im Forum auftauchen kann.
Gruß an @Micha, @seenixe usw. - ihr hört (lest) von mir :cool:

See yaa Meanmachine

Danke für den Beitrag.

Um es mal ganz banal auszudrücken: Was hat eine Prostata Jahre vorher mit einem Schulterunfall zu tun? Darf das im Gutachten drinnen stehen und darf das Gericht dieses Gutachten ohne Datenschutzprüfung einfach weiterleiten?
 
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