Ich habe meiner privaten Unfallversicherung 2 Gutachter vorgeschlagen.
Ohne mein Wissen hat der Versicherer meine Personen u. Krankendaten an einen Dr. Ludolph zur Begutachtung nach Aktenlage geschickt.
Ist so etwas mit dem Datenschutzrecht vereinbar?
Ohne mein Wissen hat der Versicherer meine Personen u. Krankendaten an einen Dr. Ludolph zur Begutachtung nach Aktenlage geschickt.
Ist so etwas mit dem Datenschutzrecht vereinbar?