Hallo,
ich habe jetzt einmal eine etwas ungewöhnliche Frage:
Mein erwachsener Sohn hatte vor einigen Jahren einen Verkehrsunfall erlitten (SHT u. Schleudertrauma) und jetzt stand eine gerichtlich angeordnete Begutachtung in einem ca. 100 km entfernten Klinikum an.
Wir bekamen den Termin per Telefon. Auf meine Frage, ob wir den Termin nicht auch schriftlich bekämen, sagte die Sekretärin, das sei nicht nötig, wir hätten ja alles am Telefon besprochen.
Am Morgen rief ich noch mal an, um nachzufragen, welche Unterlagen benötigt würden und derart ausgerüstet liefen wir dann pünktlich zur Begutachtung im Klinikum ein.
Nach ca. 30 Minuten Wartezeit wurden wir dann zum Arzt gerufen, der uns mitteilte, dass dieser Termin nicht mit ihm abgesprochen worden sei (der Termin wurde vom Sekretariat gemacht). Er wäre im Urlaub gewesen und hätte einige andere Arbeiten zu erledigen, aber er hätte uns jetzt einen neuen Termin gemacht und wir sollten dann wiederkommen ... Kurz ging er dann noch die Krankengeschichte durch und wir konnten wieder heimfahren. Auch den neuen Termin erhielten wir nicht schriftlich.
Der zweite Termin fand statt, aber gleich zu Beginn wurde uns eröffnet, dass die Untersuchungen für meinen Sohn so anstrengend seien, dass die Untersuchungen gesplittet worden wären und wir zu einem dritten Termin kommen sollten, der uns - auch wieder nur mündlich - genannt wurde.
Meine Frage nun: wer bezahlt eigentlich die ganzen Fahrtkosten? Ich habe mir dafür extra drei Tage Urlaub genommen, weil mein Sohn diese Strecke ja gefahren werden muss und sich auch besser fühlt, wenn jemand bei der Begutachtung dabei ist.
Irgendwie fühle ich mich etwas perplex mit der Handhabung dieser Begutachtung ...
Die HPV der Unfallverursacherin lehnt die Kostenübernahme ja generell ab, da sie behauptet, dass der Unfall nicht die Ursache für die Schädigungen meines Sohnes wäre ...
Muss das Krankenhaus jetzt zumindest für die eine "vergebliche" Fahrt haften? Oder kann man diese Kosten auch der HPV in Rechnung stellen für den Fall, dass man vor Gericht Recht bekommt?
Brauche ich eine Bescheinigung für die drei Termine, die wir in dieser Klinik waren? Denn es gibt ja sonst keine schriftlichen Unterlagen dafür? Sollte ich mir eine solche Bescheinigung von der Klinik ausstellen lassen?
Könnt ihr mir da weiterhelfen?
Viele Grüße, Rudinchen
ich habe jetzt einmal eine etwas ungewöhnliche Frage:
Mein erwachsener Sohn hatte vor einigen Jahren einen Verkehrsunfall erlitten (SHT u. Schleudertrauma) und jetzt stand eine gerichtlich angeordnete Begutachtung in einem ca. 100 km entfernten Klinikum an.
Wir bekamen den Termin per Telefon. Auf meine Frage, ob wir den Termin nicht auch schriftlich bekämen, sagte die Sekretärin, das sei nicht nötig, wir hätten ja alles am Telefon besprochen.
Am Morgen rief ich noch mal an, um nachzufragen, welche Unterlagen benötigt würden und derart ausgerüstet liefen wir dann pünktlich zur Begutachtung im Klinikum ein.
Nach ca. 30 Minuten Wartezeit wurden wir dann zum Arzt gerufen, der uns mitteilte, dass dieser Termin nicht mit ihm abgesprochen worden sei (der Termin wurde vom Sekretariat gemacht). Er wäre im Urlaub gewesen und hätte einige andere Arbeiten zu erledigen, aber er hätte uns jetzt einen neuen Termin gemacht und wir sollten dann wiederkommen ... Kurz ging er dann noch die Krankengeschichte durch und wir konnten wieder heimfahren. Auch den neuen Termin erhielten wir nicht schriftlich.
Der zweite Termin fand statt, aber gleich zu Beginn wurde uns eröffnet, dass die Untersuchungen für meinen Sohn so anstrengend seien, dass die Untersuchungen gesplittet worden wären und wir zu einem dritten Termin kommen sollten, der uns - auch wieder nur mündlich - genannt wurde.
Meine Frage nun: wer bezahlt eigentlich die ganzen Fahrtkosten? Ich habe mir dafür extra drei Tage Urlaub genommen, weil mein Sohn diese Strecke ja gefahren werden muss und sich auch besser fühlt, wenn jemand bei der Begutachtung dabei ist.
Irgendwie fühle ich mich etwas perplex mit der Handhabung dieser Begutachtung ...
Die HPV der Unfallverursacherin lehnt die Kostenübernahme ja generell ab, da sie behauptet, dass der Unfall nicht die Ursache für die Schädigungen meines Sohnes wäre ...
Muss das Krankenhaus jetzt zumindest für die eine "vergebliche" Fahrt haften? Oder kann man diese Kosten auch der HPV in Rechnung stellen für den Fall, dass man vor Gericht Recht bekommt?
Brauche ich eine Bescheinigung für die drei Termine, die wir in dieser Klinik waren? Denn es gibt ja sonst keine schriftlichen Unterlagen dafür? Sollte ich mir eine solche Bescheinigung von der Klinik ausstellen lassen?
Könnt ihr mir da weiterhelfen?
Viele Grüße, Rudinchen