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Umknicken=Unfall?

Nilima

Mitglied
Registriert seit
4 Sep. 2015
Beiträge
40
Hallo liebe "Foris",

ich bin vor ca 9 Wochen beim Toben mit meinem Hund mit dem Fuß umgeknickt. Ich habe einen Stein (ca 3 cm hoch/breit) übersehen und bin über die Außenkante des Fußes dann umgeknickt und habe es direkt knacken hören. Läuft so etwas auch als Unfall? Mir ist es erst jetzt eingefallen das ich es ja dann meiner PUV melden müsste.

LG Nilima
 
Hallo Nilima,
ja, soetwas läuft unter Unfall (plötzlich von außen einwirkendes Ereignis). Aber die PUV wird nur leisten, wenn eine Invalidität verbleibt.
Ist was gebrochen oder sind Bänder gerissen? Warst Du bei einem Arzt? Dieser müßte Dir das bestätigen.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe,
lieben Dank. Dann werde ich das Montag mal melden.
Ich muss mal schauen wie sich das entwickelt.
Auf dem 1. Röntgenbild war nichts zu sehen. Ich bin dann ganz tapfer weitergelaufen (was halt so ging). Dann nach 5 Wochen endlich MRT und CT. Impressionsfraktur (was auch immer das ist) mit Knochenfragment und Stufenbildung und Gelenkbeteiligung. Bänder/Sehnen sollen okay sein. Wobei sich das nicht so anfühlt. Der Arzt meinte das sich in solchen Fällen oft eine Arthrose bildet.

VG Nilima
 
Hallo Nilima,

du solltest mal deine Versicherungsbedingungen (Kleingedruckte) durchlesen, es gibt Meldefristen.

MFG
 
Hallo Marima,

ich hatte mir überhaupt keinen Kopf über meine PUV gemacht. Mit fiel es jetzt erst siedend heiß wieder ein. Und Du hast natürlich Recht mit den Meldefristen.
Das hat mir jetzt keine Ruhe gelassen und ich habe direkt dort angerufen. Der Mitarbeiter hat es aufgenommen und leitet es an die zuständige Abteilung weiter.

VG Nilima
 
Hallo Nilima,

du solltest dir trotzdem mal die Vertragsbedingungen in Ruhe durchlesen. hier müssten auch was über deine Ansprüche stehen.

MFG Marima
 
Hallo Nilima,

zunächst möchte ich Dir wünschen, das alles wieder gut wird.

Die Vorschreiber haben Recht, wenn sie auf die Fristen im Kleingedruckten zu Deiner Unfallversicherung hinweisen. Besonders wichtig ist hier die Frist, innerhalb welcher eine ärztliche Bescheinigung über eine dauerhafte Beeinträchtigung vorliegen muss und Leistungen beansprucht werden müssen. Fordere dazu einen Vordruck bei Deiner Versicherung an und achte unbedingt auf die Einhaltung dieser Frist. Häufig handelt es sich dabei um 15 Monate ab dem Unfall.

Hast Du diese Frist eingehalten, kann sich die Möglichkeit einer Neubemessung bis drei Jahre nach dem Unfall eröffnen. Dies kann bei Dir wegen einer möglichen Arthrose wichtig sein.

MfG David72
 
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