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Umgang der BG ETEM BV Nürnberg mit Usern

oerni

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
2 Nov. 2006
Beiträge
5,224
Ort
Bayrisch-Schwaben
Ich hätte da mal eine Frage an die Analysten.

Dem Verbraucher wird auf vielen Essenproduken der Satz suggeriert
Kann Spuren von Haselnüssen enthalten.

Mein SB hat dem UK Murnau folgende Satz beschrieben (wg Behandlung)
sehr geringe Hinweise auf eine Sprunggelenksarthrose

Jetzt die Frage dazu:
Wer verarscht den Menschen mehr?
 
Hallo oerni,

die Aussage des SB ist M.E, eine Anweisung an den Arzt was der zu machen hat. Beim Essen will man heute doch wirklich nicht mehr wissen was alles drin ist.

Ich erinnere mich eine eine Fastfoodkette die beim Rinderwahn doch behauptet Ihr Beef-Burger wäre nicht aus Rindfleisch...Deshalb seinen Klagen wegen Rinderwahn und Kreuzfeldacob Sinnlos. Ein böser Schelm würde jetzt sagen, bei solch M.E. "Irren Entscheidungen" der SBs, müssen diese sehr viele Burger in der Vergangenheit gegessen haben um solche Bocksprünge fabrezieren zu können.

Leider werden die SB bei den Kostenträger nicht mehr auf Qualität sonder nur nach Quantität und Kostenreduktion zum Nachteil Ihrer Kundschaft geschult, ansonsten bei min. Qualitätsansprüchen würden solche Kabienettstücke an Irrläufern erst gar nicht erst passieren können.

Es ist immer sehr schön zu sehen, wie wenig sich die BGen sich an Ihre eigenen Standarts halten wollen, dann sind es halt alles nur Einzelfälle und in der Regel läuft alles nach Vorschrift, nartürlich mit dem Zusatz die Vorschrift wird individuell an den Einzelfall angepasst. Aber die Ausnahme ist die Regel.


Gruß
Isswasdoc
 
Na ja, der Widerspruch ist per Fax zugestellt und auch das UK Murnau hat den neuersten MRT Befund mit einem roten Kommentar erhalten.
Ist doch Wurst und egal was die Ärzte schreiben, Hauptsache es kostet der BG ETEM nichts.
Ich bin eine besondere Ausnahme im System der BG ETEM, wie auch Erich Neumann, Alias Unfallmann und wie die vielen anderen
Verunfallten und Berufskranken eben auch, jede(r) ist eine besondere Ausnahme.

Prost auf die Menschen die Gesund und ohne zusätzlich Stress mit irgendwelchen Mitarbeitern leben dürfen.
 
In der gesetzlichen Unfallversicherung gilt der sogenannte Amtsermittlungsgrundsatz
(§ 20 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X)).

Sollten auch die Mitarbeiter der UV-Träger kennen und danach handeln, vor allen die der BG ETEM!

sehr geringe Hinweise auf eine Sprunggelenksarthrose
Übersetzt: Der Verunfallte könnte Spuren einer Sprunggelenksarthrose aufweisen :rolleyes:o_O

Dumm gelaufen, den der D-Arztbericht und MRT beschreibt eine Verschlechterung gegenüber der MRT 2013
also nix mit nur Spuren einer Sprunggelenksarthrose.

Im Prinzip müsste die Ärzte des UK Murnau (Dr. Hierholzer J) haften, denn bei der Arthroskopie in 2005 wurde schon narbiges Gewebe aus dem Gelenk entfernt.
Die Ursache wurde nicht nachgegangen, man hätte dann quasi unweigerlich auf ein abgerissenes und eingerissenen Aussenband
stoßen müssen.

Auch ich vergesse ja immer, dass die SB der ETEM angehalten sind, Kosten jeglicher Art zu minimieren , die Gelder werden eher für
andere Dinge benötigt!
 
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Einen fröhlichen Gruß in die Runde!


https://www.researchgate.net/profil...000000/Rehabilitationsmanagement-der-DGUV.pdf

Zitat:

Der DGUV geht es darum, in enger Zusammenarbeit mit den ärztlichen Partnern und sonstigen Leistungserbringern eine qualitäts- und kostenoptimierte Steuerung des Rehabilitationsprozesses zu gewährleisten.

Dazu bedarf es eines ausgefeilten, hochwertig qualifizierten Rehabilitationsmanagements.

Unsere Ziele sind dabei in erster Linie: „Wir wollen die Effizienz der medizinischen Leistungen steigern und Zeiten der Arbeitsunfähigkeit verkürzen, wir wollen Komplikationen im Heilprozess vorbeugen und Schnittstellen zwischen Klinik und Praxis sowie behandelndem Arzt, Betriebs- oder Werksarzt und Arbeitgeber überwinden und wir wollen bisherige Arbeitsplätze möglichst erhalten oder andere geeignete Beschäftigungen ermöglichen und damit Rentenzahlungen vermeiden.“

***

Bis auf die Schlußworte (von mir markiert) habe ich noch nix gesehen/erlebt...!


Grüße von
Ingeborg!
 
Hallo Ingeborg,

Du zitierst aus "Trauma und Berufskrankheit · Supplement 1 · 2010", seither sind 8 Jahr vergangen, geändert ghat sich wohl nichts ODER?

Übrigens: Ein Mitarbeiter der BG ETEM von Beruf Rehaberater ist nicht mehr Mitarbeiter dort bei der BG, vielleicht jetzt selbständig
 
Die Unterstützung der BG ETEM durch die Richterinnen und Richter sowohl beim SG Augsburg (S18U),
wie auch beim LSG München (3`ter Senat) ist in jeder Hinsicht gesichert.
Begründungen bei Klagen gegen die BG ETEM muss der Verunfallte und Berufserkrankte mit vielen Worten und Literatur.
Die Ablehnungsbegründung der Mitarbeiter der BG ETEM besteht aus:
Wir haben alles richtig gemacht, siehe Akte als Anlage.
Hätte die Beklagte alles richtig gemacht, bräuchte es doch keiner Klage oder?

Weder das SG noch das LSG sehen eine Veranlassung die Begründung der Leistungablehnung vollumfänglich zu machen.
Klar die Richterinnen und Richter haben soviel Zeit die Akte zu studieren und nur im äussersten Notfall dann einen Gerichtsgutachter
zu bestimmen und wenn dann am besten den Dr. Glatzmaier oder Dr. Löster - alle beide bekannt und Gerichtszuverlässig-
Schreiben die Gutachten so wie das Gericht und die beklagten Berufsgenossenschaften zur Leistungablehnung benötigen.
Pfui Teufel, wo ist da noch die sozialgerichtliche und Faire Gerechtigkeit
 
Wie verhält sich ein BG Mitarbeiter - Reha-Manager - wenn er Berichte über Erkrankungen des Verunfallten bekommt, die deutliche Verschlechterungen aufweisen?

Stellt dem Verunfallten die Frage: Wollen Sie einen Verschlimmerungsantrag stellen?

Amtsermittlungspflicht - blödes Wort mit dem die Reha-Manager und zugleich Sachbearbeiter nicht anfangen wollen, könnte ja Arbeit entstehen und vor allem ohne Antrag des Verletzten.
 
@oerni
Wenn ich in diesem Thema einige Beiträge lese, dann frage ich mich mich warum du die geschrieben hast?
Warum machst du es nicht einfach so wie Unfallmann und stellst deine Behauptungen und Unterstellungen einfach auf eine eigene Seite? Da kannst du dann eigenverantwortlich deinen Kampf führen und setzt hier einfach einen Link.
 
Hallo Micha,

diesen Therad habe ich nicht eröffnet.

Zur Frage: weshalb habe ich es geschrieben?
Wieviele Mituser haben die selben Problem mit der BG ETEM?
Wieviele Mitesser haben ähnliche Probleme mit Ihren Berufsgenossenschaften?
Lebt das Forum hier von ...?

Ja ich mache meinen Unmut auch auf anderen Plattformen mit meinem Namen und auf meiner Firmenwebsite bekannt,
nicht nur hier im Unfallforum.
Man weis ja in Augsburg, Nürnberg und Köln, sowie beim SG oder LSG wer hinter dem Psydonym "oerni" steckt.
Steht schwarz auf weis in meiner Akte.
Gibt doch zahlreiche Userinnen und User der BG ETEM hier, die nichts besseres zu tun haben, als nachzulesen was Verunfallte
und Berufserkrankte Menschen wieder im Schilde führen.

Falls der Theard nicht passend ist, einfach kenzeln, löschen oder vom Server verbannen.
Danke
 
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